Kultur und Förderung
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Kreis Segeberg. Seit vielen Jahren unterstützt der Kreis Segeberg den kulturellen Bereich; seit dem Jahr 2018 stehen jährlich 20.000 Euro für die konsumtive Kulturförderung zur Verfügung. ... weiterlesen br>VORSTELLUNG
Die Begriffe Kunst und Kultur sind nicht eindeutig definiert. Sie bezeichnen alles, was Menschen auf unterschiedlichsten Gebieten durch eigene, kreative Gestaltung hervorbringen, pflegen oder verändern können inklusive der Gestaltung des Zusammenlebens von Menschen. Das kulturelle Angebot ist dabei u.a. geprägt durch die Bereiche Kunst, Malerei, Literatur, Theater, Musik oder Film.
In der Kreisverwaltung ist der Fachdienst "51.10 Kita, Jugend, Schule, Kultur" für Kulturangelegenheiten sowie die Kunst –und Kulturförderung zuständig.
Kulturangebote im Kreis: VJKA
Der Kreis Segeberg hat die Durchführung von Aufgaben der Jugend- und Kulturförderung des Kreises Segeberg zu großen Teilen auf den Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. (VJKA) übertragen und finanziert diese.
Der VJKA ist Träger der JugendAkademie Segeberg, der KreisMusikschule Segeberg, des JugendZeltplatzes Wittenborn, der KulturAkademie Segeberg sowie von weiteren Projekten.
Kulturelle Bildung in den KulturWerkstätten, Kleinkunst im KulturHaus REMISE, außergewöhnliche Kultur im jährlich stattfindenden, kreisweiten Festival SE-KulturTage sowie die Vernetzungsarbeit im Kulturknotenpunkt – das alles ist die KulturAkademie Segeberg. Von dort werden Ausstellungen, Theaterinszenierungen, Lesungen und Konzerte im Kreis Segeberg ebenso organisiert wie Kursangebote für alle Altersstufen.
Musikschule Norderstedt, Büchereien und Volkshochschule
Ebenso wie die Kreismusikschule im VJKA wird auch die Musikschule Norderstedt vom Kreis gefördert. Darüber hinaus sind auch die Förderung des Büchereiwesens sowie der Volkshochschulen im Kreisgebiet und der Betrieb des Kreisarchivs im Fachdienst "51.10" angegliedert.
Förderung und Finanzierung
Für die Kunst- und Kulturförderung gelten seit 01.01.2018 Grundsätze. Weiterhin sind die allgemeinen Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg, in Kraft seit 01.01.2017, für Kunst- und Kulturförderungen maßgeblich.
Grundsätze der Förderung Kunst und Kultur ab 01.01.2018 »
(PDF 362 kB)
Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg von 2017 »
(PDF 204 kB)
Jährlich werden 20.000 EUR bereitgestellt. Auch investive Maßnahmen können finanziell gefördert werden. Die Mittelbereitstellung erfolgt hier im Einzelfall nach Antragsprüfung sowie Haushaltslage.
Kunst- und Kulturpreis
Nach der Richtlinie über die Verleihung des Kunst- und Kulturpreises und Jugend-Kunst- und Kulturpreises des Kreises Segeberg, in Kraft seit 01.01.2015, werden alle drei Jahre für hervorragende Leistungen auf kulturellem und künstlerischem Gebiet Kunst- und Kulturpreise an Einzelpersonen und Personengruppen verliehen. Im Jahr 2015 erfolgte die Preisverleihung auf dem Gebiet „Musik, Schauspiel, Comedy, Zauberei“, 2018 auf dem Gebiet „Literatur“ und für 2021 ist eine Ausschreibung auf dem Gebiet „Musik“ vorgesehen.
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23795 Bad Segeberg
Telefon: +49 4551-951 9566
Fax: +49 4551-951 9565
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Burgfeldstraße 41 a
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