Inhalt

EU-Datenschutzgrundverordnung Neuerungen

Liebe Mitarbeiter*innen,

am 25.05.2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nach einer 2-jährigen Übergangszeit in Kraft getreten. Sie baut auf den bestehenden Grundsätzen des Datenschutzrechts auf und bringt zahlreiche Verbesserungen mit sich. Dennoch bleibt ein überwiegender Teil des substanziellen Datenschutzrechts in einer vergleichbaren Form in Kraft. Kurz gesagt: Wer die bestehenden gesetzlichen Regelungen im Bereich Datenschutz in der Vergangenheit beachtet hat, braucht nur einen kleineren Teil anzupassen. Die große Medienresonanz rührt u.a. daher, dass die Sanktionsmöglichkeiten und der räumliche Geltungsbereich erheblich erweitert wurden. Dem Datenschutz wird dadurch eine größere Bedeutung zukommen.

Die DSGVO bringt dennoch einige Veränderungen für Unternehmen, Behörden und BürgerInnen mit sich. Damit Sie sich einen ersten Überblick hierüber machen können, habe ich einige Unterlagen für Sie zusammengestellt.

Die für die Kreisverwaltung Segeberg erforderlichen Anpassungen werden derzeit abgestimmt. Hierzu gehören zunächst die Anpassungen der Datenschutzerklärungen im Internet sowie der Formulare und Anträge. Diese werden im Rahmen einer internen Arbeitsgruppe für die gesamte Kreisverwaltung erarbeitet.

Über die weiteren Schritte, Maßnahmen und Schulungen werde ich Sie an dieser Stelle informieren.

EUDSGVO Aenderungen Zs Fassung 2018 08 10
EU DSGVO Einführung
EU DSGVO Buergerrechte ct 2018 Nr5
EU DSGVO 2018 05


Bitte beachten Sie auch meinen Artikel mit allen Schulungsunterlagen:
Schulungsunterlagen


Über Rückmeldungen sowie Anregungen für weitere Themen würde ich mich sehr freuen.

Autor: Olaf Kuhlbrodt, 07.09.2020 
Quelle: Kreis Segeberg