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Ausländer- und Asylangelegenheiten

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24.03.2026: Aktionsplan Chancengleichheit: Einladung zur Konferenz am 29. April

Kreis Segeberg. Der Prozess zur Entwicklung des "Aktionsplans Chancengleichheit – Kreis Segeberg für alle gemeinsam gestalten" wird fortgesetzt: Nach einer erfolgreichen Umfrage mit mehr als 500 Teilnehmer*innen lädt der Kreis nun zur "Konferenz Chancengleichheit" für Mittwoch, 29. April, ein. Ziel ist es, gemeinsam Maßnahmen zu entwickeln, die die Teilhabe im Kreis Segeberg verbessern – unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Behinderung oder sozialer Lage. Der Kreis Segeberg versteht sich dabei als Impulsgeber und Plattform: "Ein gerechterer Kreis entsteht nur gemeinsam – durch Austausch, Zusammenarbeit und das Engagement vieler Menschen", sagt Projektleiterin Gunda Züllich vom Büro für Chancengleichheit und Vielfalt.

Die Umfrage im Februar hat wertvolle Hinweise darauf geliefert, wo Menschen im Alltag auf Barrieren stoßen und welche Verbesserungen notwendig sind. "Für die zahlreichen Rückmeldungen bedanken wir uns sehr herzlich. Sie bilden eine wichtige Grundlage für die nächsten Schritte", so Züllich.

Die Konferenz bietet allen Interessierten die Möglichkeit, sich aktiv in die Entwicklung des Aktionsplans einzubringen. Gesucht sind Erfahrungen aus dem Alltag, konkrete Bedarfe und Ideen für Lösungen.

Die Konferenz findet von 9.30 bis 16 Uhr im Fichtenhof-Saal in Rickling statt.

  • Ab 9.30 Uhr: Ankommen
  • 10 Uhr: Begrüßung durch Landrat Jan Peter Schröder, Einführung in den Aktionsplan, Impulsvortrag von Claudine Nierth (Mehr Demokratie e.V.) sowie interaktives Austauschformat „Sprechen und Zuhören“
  • 12.30 Uhr: Mittagspause
  • 13.30 Uhr: Workshops zu zentralen Themenfeldern (u.a. Gesundheit, Mobilität, Arbeit, Bildung, Freizeit) sowie gemeinsamer Abschluss im Plenum
  • 16 Uhr: Ende der Konferenz

Während der gesamten Veranstaltung gibt es zudem Möglichkeiten zur Vernetzung, Einblicke in die Umfrageergebnisse sowie weitere Beteiligungsangebote.

Der Aktionsplan Chancengleichheit ist die Weiterentwicklung des Aktionsplans Inklusion. Er ist als langfristiger Prozess angelegt. Veränderungen sollen Schritt für Schritt entstehen, Erfahrungen ausgewertet und Lösungen gemeinsam weiterentwickelt werden. Der Kreis arbeitet dabei eng mit verschiedenen Akteur*innen aus Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft zusammen. Klar ist: Für echte Verbesserungen braucht es viele Mitwirkende. Die Konferenz ist daher ein zentraler Baustein, um Wissen, Perspektiven und Engagement zusammenzubringen.

Der Kreis Segeberg ruft alle Interessierten auf: Bringen Sie sich ein, teilen Sie Ihre Erfahrungen und gestalten Sie den Kreis Segeberg aktiv mit!

Die Teilnahme an der Konferenz ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist notwendig und möglich bis Mittwoch, 1. April.

Weitere Informationen zum Aktionsplan

12.03.2026: Bußgeldstelle nicht erreichbar

Kreis Segeberg. Der Fachdienst “Ordnungswidrigkeiten“ ist in der Woche vom 16. bis 20. März aufgrund eines IT-Updates nicht erreichbar. In dieser Zeit können weder telefonische noch persönliche Anfragen beantwortet werden. 

Die Bußgeldstelle verfolgt und ahndet Ordnungswidrigkeiten in Zusammenarbeit mit der Polizei und weiteren Behörden in folgenden Bereichen:

  •  Abfallbeseitigungsgesetz,
  • Handwerksordnung,
  • Jugendschutzgesetz,
  • Landesbauordnung,
  • Lebensmittelgesetze,
  • Naturschutz,
  • Schulgesetz,
  • Straßenverkehr,
  • Tierschutzgesetz,
  • Waffenrecht und weitere.

09.02.2026: "Aktionsplan Chancengleichheit": Jetzt an Umfrage teilnehmen

Kreis Segeberg. Der Kreis Segeberg startet den neuen "Aktionsplan Chancengleichheit – Kreis Segeberg für alle gemeinsam gestalten". Ziel ist es, dass alle Menschen im Kreisgebiet besser am gesellschaftlichen Leben teilhaben können – zum Beispiel in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Bildung, Gesundheit, Freizeit und Mobilität. Niemand soll ausgegrenzt werden oder auf unnötige Hürden stoßen – unabhängig beispielsweise von Geschlecht, Alter, Behinderungen, Herkunft oder sozialem Status.

Im Mittelpunkt steht zunächst eine Online-Umfrage, bei der alle mitmachen können, die im Kreis Segeberg leben oder arbeiten:

  • Menschen, die selbst Schwierigkeiten oder Barrieren erleben,
  • Menschen, die andere unterstützen (beruflich oder ehrenamtlich),
  • alle, die ihre Beobachtungen und Ideen teilen möchten.

Die Umfrage:

  • startet jetzt,
  • läuft bis zum 8. März 2026 und
  • ist anonym.

Ziel der Umfrage ist es, herauszufinden:

  • Wo stoßen Menschen im Alltag auf Hindernisse oder Probleme?
  • Was fehlt, damit sie besser mitmachen können?
  • Welche Ideen gibt es, um Dinge zu verbessern?

Diese Rückmeldungen sind wichtige Informationen für die Entwicklung des Aktionsplans.

"Ein gerechterer und offenerer Kreis Segeberg kann und soll nicht allein durch Politik oder Verwaltung entstehen. Er entsteht, wenn viele Menschen mitdenken, mitreden und mitgestalten", sagt Projektleiterin Gunda Züllich vom Büro für Chancengleichheit und Vielfalt. Zuständig für die integrierte Sozialplanung im Kreis freut sie sich über die enge Zusammenarbeit mit anderen Planungskräften bei diesem Querschnittsthema Teilhabe. "Das ermöglicht es uns, ganzheitliche Lösungen zu entwickeln." Wichtig ist ihr und ihren Mitstreiter*innen, dass der Aktionsplan kein Projekt ist, das "schnell fertig sein soll. Wir haben einen langen Weg vor uns und Veränderungen entstehen Schritt für Schritt". Manches werde gelingen, anderes müsse ausprobiert und verbessert werden. Auch aus Fehlern soll gelernt werden.

Der Kreis Segeberg versteht seine Rolle dabei so:

  • Er gibt den Startimpuls,
  • organisiert den Prozess,
  • bringt Menschen zusammen,
  • schafft Räume für Austausch und Zusammenarbeit,
  • entwickelt machbare Ideen, die umgesetzt werden können.

Damit sich im Alltag wirklich etwas ändert, braucht es aber viele Beteiligte: Vereine, Initiativen, Einrichtungen, Politik, Verwaltungen und vor allem die Menschen im Kreis selbst. Einige wichtige Akteur*innen sind bereits eingebunden und unterstützen den Prozess. Dazu gehören das Netzwerk der Behindertenbeauftragten und -beiräte, die Senior*innenbeiräte, das Netzwerk Inklusion 4.0, das Projekt "Inklusion vor Ort" und das Forum für Migration und Chancengleichheit.

Neben der Umfrage wird es weitere Möglichkeiten zum Mitmachen geben, zum Beispiel:

  • Gespräche und Workshops,
  • Treffen mit verschiedenen Gruppen,
  • als wichtigsten Baustein eine große Konferenz Ende April.

Die Ergebnisse aus den Beteiligungsformaten werden dann genutzt, um den Aktionsplan zu entwickeln. Der Prozess wird von Kreispolitiker*innen in einem parteiübergreifenden Arbeitskreis begleitet und unterstützt. Gunda Züllich bekräftigt: "Ich erlebe eine große Bereitschaft, hier Verantwortung zu übernehmen, Benachteiligungen abzubauen, Teilhabe zu fördern und die dafür nötigen Prozesse anzustoßen. Zudem bin ich fest davon überzeugt, dass das nicht nur unsere Pflicht vor dem Hintergrund der Menschenrechte ist, sondern auch ein wichtiges Signal, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt und unsere Demokratie zu stärken."

Um ein möglichst umfassendes Bild zu erhalten, ruft der Kreis Segeberg alle Bürger*innen auf: "Machen Sie mit! Sagen Sie uns, was im Alltag schwierig ist und was besser werden sollte. Ihre Erfahrungen und Ideen helfen, den Aktionsplan Chancengleichheit so zu gestalten, dass er wirklich zu den Menschen im Kreis passt."

Es gibt die Möglichkeit, die Umfrage herunterzuladen, auszudrucken und an den Kreis per Post zu senden.

Hier gibt es alle weiteren Informationen

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ZuFiSH: Der Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein mit Ansprechpersonen und weiteren Services

Der ZuFiSH ist das zentrale Informationsportal rund um Dienstleistungen, Online-Services, Ansprechpartner*innen und Dokumente, die die öffentliche Hand Ihnen als Bürger*in anbietet.


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Die Ausländerbehörde ist an der Steuerung des Zuzugs von Ausländer*innen nach Deutschland beteiligt. Dazu gehören die Regelung des Aufenthalts von Ausländer*innen in Deutschland und gegebenenfalls die Beendigung des Aufenthalts von Ausländer*innen.

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Zum Fachdienst Ausländer- und Asylangelegenheiten gehören

  • die Ausländerbehörde,
  • die Einbürgerungsbehörde und
  • die Standesamtsaufsicht.

Die Ausländerbehörde ist beteiligt an der Steuerung des Zuzugs von Ausländer*innen nach Deutschland, der Regelung des Aufenthalts von Ausländer*innen in Deutschland und gegebenenfalls der Beendigung des Aufenthalts von Ausländer*innen.

Für die persönliche Vorsprache ist es erforderlich, zuvor einen Vorsprachetermin mit den jeweiligen Sachbearbeiter*innen zu vereinbaren.Die Ausländerbehörde ist weiterhin beteiligt an der Regelung des Aufenthalts von Asylsuchenden während des Asylverfahrens sowie des Verbleibs oder der Ausreise von Asylsuchenden an Abschluss des Asylverfahrens.

Die Einbürgerungsbehörde ist zuständig für die Einbürgerung von interessierten ausländischen Staatsangehörigen. Außerdem können hier grundsätzliche Fragen zum Staatsangehörigkeitsrecht geklärt werden.

Die Standesamtsaufsicht ist die Aussichtsbehörde über die örtlichen Standesämter. Außerdem können hier grundsätzliche Fragen zum Personenstandsrecht geklärt werden.

Der Fachdienst Ausländer- und Asylangelegenheiten ist am Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie am Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 14:00 bis 16:00 Uhr geöffnet.

Mittwochs ist der Fachdienst für den Publikumsverkehr geschlossen.

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  • Datum: 18.02.2026

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