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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2012/057

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussempfehlung:

Der WRI, der UNK und der HA beschließen,

 

die Landrätin wird ermächtigt, die Planungen bezüglich eines Neubaus einer Brücke nördlich der jetzt bestehenden Brücke bei Herrenmühle entlang der K 12 voranzutreiben und sich dabei eines fachkundigen Ingenieurbüros zu bedienen.

 

 

Zusätzlich:

Die Landrätin wird ermächtigt, weitere Prüfungen durchzuführen, damit die Voraussetzungen für  eine konstruktionsmäßige Verstärkung der bestehenden Brücke bei Herrenmühle bis zu einer Tragfähigkeit von 16 (t) erreicht werden können; die für die statische Prüfung benötigten Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt. Das Prüfergebnis mit Kostenschätzung soll dem Fachausschuss zur endgültigen Zustimmung vorgelegt werden.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Brücke über die Trave bei Herrenmühle (Kreisstraße 12) ca. aus dem Jahre 1875 befindet sich in einem desolaten Zustand. Die Brücke muss dringend saniert werden. Dies hat das Monitoring eines Ingenieurbüros ergeben, welches die Brücke seit einigen Jahren regelmäßig überprüft. Hierbei hat sich gezeigt, dass der Zerfall der Brücke schneller voranschreitet als noch vor kurzem angenommen, so dass nunmehr dringender Handlungsbedarf entstanden ist. Ferner entsprechen die Brücke (Ausmaße) und die Straßenführung nicht mehr den Anforderungen an Kreisstraßen.

Der Sachverhalt und die Notwendigkeit eines Brückenneubaus wurden bereits im letzten Jahr im Fachausschuss und im Hauptausschuss vorgetragen. Es wurden für den Haushalt 2012 Finanzmittel bereitgestellt (300.000 €), um durch ein Fachbüro für Brückenbau die bestmögliche Trassenführung herauszufinden und anschließend die Planungen eines Brückenneubaus zu erarbeiten (Anmerkung: Bis jetzt sind ca. 100.000 € an Planungskosten entstanden; bis zum Abschluss der Planungen, mithin bis zum eigentlichen Baubeginn, werden in 2012 voraussichtlich die eingestellten 200.000 € für Planungsleistungen benötigt werden).

Diesbezüglich wurde von uns die BDC Dorsch Consult Ingenieurgesellschaft mbH beauftragt, zuerst eine Voruntersuchung zu den möglichen Trassenführungen, die Prüfung auf UVP-Pflicht und die Objekt- und Tragwerksplanung  durchzuführen. Das ausführliche Gutachten mit der Empfehlung liegt nunmehr vor, welches Ihnen in der Anlage zur Kenntnis gegeben wird.

Ebenso wird am Abend des Ausschusses der projektleitende Ingenieur, Herr G. Rumpff, das Gutachten vorstellen und die Empfehlung begründen.

 

1. Brückenneubau

BDC Dorsch Consult empfiehlt, nördlich der jetzt bestehenden Brücke eine neue Trassenführung incl. eines Brückenneubaues durchzuführen. Die Nordvariante sei bei den unter verschiedenen Gesichtspunkten untersuchten Varianten die sinnvollste. Eine gute Übersicht über die verschiedenen Varianten einer Trassenführung finden Sie auf Seite 17 des Gutachtens. Genaueres können Sie dem Gutachten entnehmen und am Abend des Vortrages erfahren.

 

Der Empfehlung „Nordvariante“ steht die Verwaltung positiv gegenüber. Die Verwaltung ist der Ansicht, dass mit der „Nordvariante“ die wesentlichen Ziele erreicht werden können, welche da wären:

-          Vereinfachung des Verkehrsflusses (und nur dann können auch Landesmittel für einen Brückenneubau eingeworben werden)

-          einfachere Baumöglichkeit

-          „Zweitbrücke“ für die Zeit des Neubaus bleibt vorhanden

-          Erhöhung des Wasserdurchflusses (bei Abriss des Altbrückenbaus) und damit

-          Besserung der temporären Hochwassersituationen

-          bessere Durchgangsmöglichkeit für Kanutouristen

-          bessere Durchgangsmöglichkeit für Fische

-          keine Senkung des durchschnittlichen Wasserpegels

-          geringere bauliche Beeinträchtigung für die Anwohner (im Vergleich zum Neubau auf der Bestandstrasse, da hier die Brücke/Straße ca. 2 m höher ausfallen würde als jetzt; Grund für den höheren Bau: Für die regelmäßigen Brückenprüfungen muss unter der Brücke eine Mann-Standhöhe gewährleistet sein, die es zzt. nicht gibt).

 

Gleichwohl bleiben einige Punkte im Gutachten offen, die noch geklärt werden müssen. So ist z. B. nach Ansicht der Verwaltung aus Rechtssicherheitsgründen ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen oder zumindest eine UVP-Prüfung und eine FFH-Verträglichkeitsprüfung. Ein Planfeststellungsverfahren unter Beteiligung des Landes und unter Beachtung der Mitwirkungsrechte der Naturschutzverbände verzögert das Vorhaben zwar beträchtlich, dient aber der Rechtssicherheit und damit der Realisierung des Vorhabens insgesamt.

Ferner sind aus Sicht der Verwaltung die Nettokosten des Kreises (also die Gesamtkosten unter Abzug von möglichen Landesfördermitteln) noch nicht ausreichend geprüft, so dass sich in der Kostendarstellung (auf Seite 31 des Gutachtens) noch Änderungen ergeben können.

 

Sollten Sie aber der Empfehlung der Ingenieurgesellschaft (auf Seite 33 des Gutachtens finden Sie eine kurze Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse und die Empfehlung) folgen, so würde es einen Brückenneubau nördlich der jetzigen Trassenführung geben. Hierfür wären nunmehr die weiteren Planungen für einen Neubau aufzunehmen. Jene anstehenden Planungsleistungen zur Vorbereitung eines Brückenneubaus (u. a. Vermessungsarbeiten, Baugrundgutachten, Tier- und Pflanzenkartierungen etc.) würden ebenfalls von der BDC Dorsch Consult Ingenieurgesellschaft mbH erbracht werden.

 

2. Übergangsweise Stabilisierung der jetzigen Brücke

Auf der bestehenden Brücke bei Herrenmühle gilt zzt. eine Gewichtsbeschränkung für Fahrzeuge mit  einer Nutzlast von lediglich max. 3,5 t. Dies entspricht nicht der geforderten Tragfähigkeit (60 t) für Straßenbrücken von klassifizierten Straßen. Die Beschränkung der Nutzlast auf 3,5 t ist vom Kreis seinerzeit aus Verkehrssicherungsgründen vorgenommen worden, da die Brücke erhebliche Schäden aufweist und die Gefahr bestand, dass durch weitere schwere Belastungen die Brücke zunehmend beschädigt werden könnte, evtl. sogar einsturzgefährdet wäre.

 

Damit können zzt. keine LKW oder landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge die Brücke passieren. Auf diese Belastung für die ortsansässigen Landwirte, die einen Umweg über Bad Segeberg machen müssen, wollen sie die Trave queren, hatte der Kreisbauernverband die Verwaltung in einem Gespräch Mitte Februar 2012 hingewiesen. Der Kreisbauernverband gibt ferner zu bedenken, dass sich ein Neubau incl. Planung/Planfeststellung über mehrere Jahre hinziehen könne. Die Landwirte müssten weiter den großen Umweg über Bad Segeberg nehmen, was zu Mehrkosten und somit zu erheblichen Mindereinnahmen bei ihnen führen würde. Der Kreisbauernverband bittet darum, während des Neubaus die jetzt bestehende Brücke konstruktionsmäßig so zu verstärken, dass eine Tragfähigkeit von bis zu 16 t wieder erreicht werde. Nach interner Berechnung könnte dies mittels einer stabilen Holzkonstruktion erfolgen, so dass Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 16 t die Brücke wieder passieren könnten. Eine solche Konstruktion würde ca. 70.000 - 80.000 € kosten (vorbehaltlich weiterer statischer Prüfungen).

 

Hierüber mögen der WRI- und Hauptausschuss ebenfalls beraten und eine Aussage gegenüber der Verwaltung treffen, ob diese Kosten für eine Stabilisierung der jetzigen Brücke für die Zeit der Planungs- und Bauphase - vorbehaltlich einer genauen statischen Prüfung und Kostenschätzung - zur Verfügung gestellt werden könnten; die Prüfkosten in Höhe von ca. 15.000 € können aller Voraussicht nach aus den 300.000 Euro Planungskosten für den Brückenneubau finanziert werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

 X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten:

 

Als Folgekosten würden für den Neubau der Brücke ca. 1,8 Mio. Euro veranschlagt werden.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

X

Der Zusatzbeschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

ca. 15.000

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 X

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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