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ALLRIS - Auszug

23.05.2012 - 3.1 Neubau einer Brücke über die Trave bei Herrenmü...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Herr Wolf berichtet dem Ausschuss einführend von der Sitzung des WRI-Ausschuss am Montag. Dort seien die drei Varianten aus der Machbarkeitsstudie vorgestellt worden. Der Ausschuss habe diese Informationen zur Kenntnis genommen und sich darauf verständigt, das Thema in einer gemeinsamen Sitzung am 21.06. zu beraten. Es gebe jedoch eine Tendenz. Diese gehe zu einer bestandsnahen Variante. Zu den Varianten 1 und 2 habe sich abgezeichnet, dass es für diese keine Zustimmung gebe, da diese einen zu großen Eingriff darstellen würden. Daneben würden sie ein Planfeststellungsverfahren auslösen.

Anschließend stellt Herr Rumpf dem Ausschuss die Machbarkeitsstudie vor. Dabei geht er auf Wunsch des Vorsitzenden noch einmal auf die Aufgabenstellung ein. Auftrag sei, eine Voruntersuchung durchzuführen, welche Möglichkeiten es gebe, eine Querung der Trave wiederherzustellen. Erst nach der Beratung in den Ausschüssen erfolge die weitere Planung. Danach erläutert er dem Ausschuss die Situation vor Ort. Dazu ergänzt Frau Füller, dass es sich bei der Trave um ein FFH-Gebiet handle. Es müssten daher bei der Planung die Erhaltungsziele dieses Gebietes beachtet werden. Anschließend erläutert Herr Rumpf die Bewertung der drei Variante. Die Variante 1 sei umweltrechtlich nicht unproblematisch, biete jedoch eine Reihe anderer Vorteile, unter anderem sei die Realisierbarkeit deutlich besser und die Bauzeit kürzer. Daneben betont er, dass eine Sanierung der vorhandenen Brücke auf Grund des bestehenden Schadensbildes kaum möglich sei. Auf Nachfrage von Herrn Florschütz erläutert Herr Rumpf, dass die Trassenführung in bestehender Lage eine Untervariante der Variante 3 sei, diese sei jedoch nicht weiter verfolgt worden sei. Anschließend erkundigt sich Herr Behm, ob es denkmalrechtliche Aspekte gebe, die berücksichtigt werden müssten. Dazu erläutert Herr Wolf, dass formal kein Denkmalschutz bestehe. Danach schildert Herr Falck den Sachverhalt aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde, welche hier als Träger öffentlicher Belange auftrete. Seine Ausführungen sind dem Protokoll angefügt. Herr von Anshelm weist daraufhin, dass bei einer Maßnahme die Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden müsse. Möglich sei dies bei allen drei Varianten. Die bestehende Brücke müsse jedoch abgerissen werden. Daneben erläutert er, dass eine Aufstiegs- und Kanuanlage zu 100 % gefördert werden würde. Abschließend verständigt sich der Ausschuss darauf, das Thema zunächst weiter in den Fraktionen zu diskutieren und anschließend in der gemeinsamen Sitzung mit dem WRI-Ausschuss zu beraten. Dabei weist Herr Dieck daraufhin, dass das Thema gründlich abgearbeitet werden müsse, es müsse aber auch eine Perspektive aufgezeigt werden, wann mit einer Lösung zu rechnen sei.

 

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Anlagen zur Vorlage

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