Drucksache - DrS/2011/115
Grunddaten
- Betreff:
-
Beitritt des Kreises Segeberg zur Rahmenvereinbarung nach § 21 SGB V zur Gruppenprophylaxe in Schleswig-Holstein
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Bearbeitung:
- Oliver Mette
- Beteiligt:
- Gremien, Kommunikation, Controlling; Gesundheit für Mensch und Tier; Personalrat; Finanzen und Finanzcontrolling; FB Zentrale Steuerung
- Verfasser 1:
- Hakimpour-Zern, Dr. Sylivia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Vorberatung
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28.11.2011
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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29.11.2011
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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08.12.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 7 Abs. 2 Gesundheitsdienstgesetz SH besteht für den Kreis die Verpflichtung, Maßnahmen zur Erkennung und Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe) bei Kindern und Jugendlichen durchzuführen. Die Verpflichtung beinhaltet die Vornahme regelmäßiger Untersuchungen zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen in Kindertagesstätten und Schulen. Es handelt sich hierbei um eine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe. Nach § 21 SGB 5 soll in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und Zahnärzten eine möglichst flächendeckende Untersuchung gewährleistet werden. In der Regel werden diese Untersuchungen bei Kindern durchgeführt, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In Bereichen, in denen das Kariesrisiko überproportional hoch erscheint (sogenannte soziale Brennpunkte) sollen diese Untersuchungen bis zum 16. Lebensjahr durchgeführt werden.
Zu diesem Zweck wurden in allen Kreisen und kreisfreien Städten in SH Arbeitsgemeinschaften zur Förderung der Jugendzahnpflege gegründet. So auch im Kreis Segeberg. Neben dem Kreis sind hier die Krankenkassen und der Kreiszahnärzteverein Mitglied.
Zwecks Koordinierung der Maßnahmen und der Gewährleistung eines einigermaßen einheitlichen Vorgehens in SH wurde im Verlauf der 1990er-Jahre eine Rahmenvereinbarung entwickelt und eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Verbänden der Krankenkassen, der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, dem Landesausschuss zur Förderung der Jugendzahnpflege in Schleswig-Holstein e. V., den Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein und dem Land Schleswig-Holstein, vertreten durch das zuständige Ministerium, geschlossen. Dieser Rahmenvereinbarung ist der Kreis Segeberg bisher als einziger Kreis nicht beigetreten.
Die damalige Verwaltungsleitung, der wichtig war, das Gesundheitsamt und dessen Aufgaben schlank zu halten, wollte keine Verpflichtungen eingehen, die möglicher Weise über Jahre binden könnten. Wer in die Rahmenvereinbarung eintrat, musste damals als Kreis-AG Zahnprophylaxehelferinnen einstellen. Die Verwaltungsleitung favorisierte jedoch Helferinnen mit Honorarvertrag, die jederzeit kündbar sind.
Nach intensiven Gesprächen mit der Koordinierungsstelle ist diese aktuell bereit, neben angestellten Zahnprophylaxehelferinnen auch Honorarkräfte zu dulden. Somit können die Zahnprophylaxehelferinnen auf der Grundlage der bestehenden Honorarverträge ihre Tätigkeit weiter ausüben.
Darüber hinaus wurden im letzten Jahr durch Eintritt der bisherigen Amtszahnärztin in den Ruhestand und der Einstellung zweier zahnärztlicher Halbtagskräfte eine Neustrukturierung vorgenommen, die Qualität der Arbeit verbessert und neue Ressourcen geschaffen. Dieses war aus organisatorischen und fachlichen Gründen u. a. erforderlich, da der Kreis Segeberg im Ranking der zahnärztlichen Untersuchungen bislang auf dem hintersten Rang zu finden war.
Durch diese Umstrukturierung und Öffnung nach außen waren erst neue Verhandlungen mit der Koordinierungsstelle möglich geworden.
Dem Kreis Segeberg entsteht mit Beitritt in die Rahmenvereinbarung ein finanzieller Vorteil, da nun Finanzmittel über die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege eingeworben werden können.
Zunächst wird der Kreis einen Betrag von 1,00 Euro / Untersuchung erhalten. Für die Zukunft ist eine Erhöhung auf 1,50 Euro / Untersuchung denkbar, wenn der Kreis die Einhaltung der landeseinheitlichen Kriterien in allen Altersgruppen fortlaufend gewähren kann. Sowohl durch die bereits durchgeführten Umstrukturierungsmaßnahmen als auch durch die noch durchzuführenden Maßnahmen wird künftig eine flächendeckende Untersuchung im Kreis gegeben sein. Dieses war in der Vergangenheit nicht gewährleistet. Die Umstrukturierungen betreffen sowohl den Zahnärztlichen Dienst des Kreises als auch die Kreisarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege.
Aufgrund der vorhandenen neuen Strukturen ist davon auszugehen, dass zunächst eine Fallzahl von ca. 12.000 Untersuchungen pro Schuljahr erreicht werden kann.
Der Beitritt des Kreises Segeberg soll rückwirkend zum 01.08.2011 erfolgen, damit Zahlungen der Koordinierungsstelle durch den Kreis Segeberg für das Schuljahr 2011 /2012 geltend gemacht werden können.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
| Ja:X |
Es sind Mehreinnahme von zunächst ca. 12.000 Euro (12.000 Untersuchungen x 1,00 Euro / Untersuchung) pro Jahr zu erwarten.
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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32 kB
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2
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(wie Dokument)
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7,9 kB
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