Drucksache - DrS/2011/135
Grunddaten
- Betreff:
-
Kreiswahlausschuss für die Kommunalwahlen 2013; hier: Übertragung der Aufgabe auf den Hauptausschuss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Bearbeitung:
- Carola Pape-Boldt
- Verfasser 1:
- Boldt, Carola
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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29.11.2011
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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08.12.2011
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 12 Abs. 3 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) bilden die Wahlleiterin (Landrätin) als Vorsitzende und acht Beisitzerinnen und Beisitzer den Kreiswahlausschuss. Dem Kreiswahlausschuss obliegt
- die Einteilung des Kreisgebietes in (künftig) 25 Wahlkreise,
- die Entscheidung über die Zulassung oder Zurückweisung eingereichter Wahlvorschläge und
- die Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlgebiet (Kreis). Der Kreiswahlausschuss ist außerdem
- Beschwerdeinstanz für die Gemeindewahlen.
Die Beisitzerinnen und Beisitzer und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden unter Berücksichtigung der Vorschläge der Parteien aus dem Kreis der Wahlberechtigten vom Kreistag gewählt. Gemäß § 12 Abs. 3 Satz 3 GKWG kann der Kreistag die Befugnis zur Wahl auf den Hauptausschuss übertragen. Vorausgegangene Wahlen haben gezeigt, dass mehrfach Nachwahlen erforderlich wurden, weil gewählte Mitglieder des Kreiswahlausschusses z.B. als Direkt- oder Listenwahlbewerber auf Gemeinde- oder Kreisebene kandidierten, Vertrauensperson eines Wahlvorschlages wurden oder eine ehrenamtliche Tätigkeit in einem gemeindlichen Wahlorgan angenommen hatten und folglich gemäß § 55 GKWG nicht mehr Mitglied des Kreiswahlausschusses sein durften. Aus verwaltungsökonomischen Gründen – insbesondere im Falle erforderlicher Nachwahlen – sollte daher die Übertragung der Befugnis zur Wahl der Beisitzer/innen und Stellvertreter/innen des Kreiswahlausschusses auf den Hauptausschuss erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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