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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2011/108

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und der Hauptausschuss empfehlen dem Kreistag, folgende Erklärung zur S-Bahn-Nordverlängerung via Quickborn nach Kaltenkirchen zu beschließen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die PI/SE-Mittelachse Kaltenkirchen – Quickborn – Hamburg hinkt bereits seit geraumer Zeit hinter den Verbindungsqualitäten im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf den übrigen Entwicklungsachsen in der Metropolregion her: Umsteigezwang in Eidelstedt, lange Reisezeiten, unzeitgemäße, nicht barrierefreie Fahrzeuge. Es ist daher richtig und wichtig, auch aus der Region heraus die „Achsenkonzept“-Planungen des gesetzlich verantwortlichen SPNV-Aufgabenträgers Schleswig-Holstein kraftvoll zu unterstützen, um die SPNV-Qualitäten auch auf dieser PI/SE-Mittelachse für die Menschen auf das Niveau der übrigen Entwicklungsachsen zu heben. In diesem Sinne wurde das Thema im UNK bereits in dessen Sitzung vom 14.09.2011 diskutiert und Verwaltung bzw. SVG beauftragt, eine entsprechende Erklärung mit dem Ziel der Beschlussfassung im Kreistag zu entwerfen.

 

Erklärung

„Die Nordverlängerung der S-Bahn von Eidelstedt (hier derzeit Umstieg zwischen S-Bahn/AKN) über Quickborn nach Kaltenkirchen ist ein für die Region eminent wichtiges verkehrspolitisches Ziel, um auch auf dieser potenzialstarken PI/SE-Mittelachse eine ÖPNV-Qualität zu erreichen, wie sie auf den West-, Ost- und Südachsen (Elmshorn, Bad Oldesloe, Stade, Lüneburg) der Metropolregion schon seit langer Zeit Standard ist, nämlich attraktive, umsteigefreie Direktverbindungen in die Hamburger Innenstadt mit modernen, hochwertigen, barrierefreien, energieeffizienten Fahrzeugen. Dies ist die Voraussetzung dafür, weitere Marktanteile vom motorisierten Individualverkehr auf den ÖPNV zu verlagern, dem sehr erfolgreichen Beispiel der S-Bahn-Verlängerung nach Stade zu folgen und so die gültigen klima- und verkehrspolitischen Zielsetzungen erreichen zu können. Es ist daher nur folgerichtig, dass das Land Schleswig-Holstein als gesetzlich verantwortlicher Aufgabenträger für Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in seinem „Achsenkonzept“ entsprechende Planungen verfolgt und deren Umsetzung in Abstimmung mit Hamburg als weiterem betroffenen SPNV-Aufgabenträger anstrebt. Der Kreis Segeberg unterstützt diese Planungen in aller Deutlichkeit und appelliert nachdrücklich an die Landesregierungen Schleswig-Holsteins und Hamburgs, die S-Bahn-Nordverlängerung via Quickborn nach Kaltenkirchen (Arbeitstitel S21) baldmöglichst umzusetzen und die dafür notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen zu schaffen (Elektrifizierung, zweigleisiger Ausbau).“

 

Finanzierung, Zuständigkeit

Zuständig sind die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg als gesetzlich verantwortliche SPNV-Aufgabenträger, die Zuständigkeit des Kreises beschränkt sich auf den Busverkehr. Finanzielle Mittel des Kreises sind nicht erforderlich.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme: 4.2.2

 

 

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