Drucksache - DrS/2011/104
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Heranziehung der kreisangehörigen Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter zur Durchführung des § 6 b Bundeskindergeldgesetz (Bildung und Teilhabe)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Soziale Sicherung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Giesecke, Jörn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Sozialausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
17.11.2011
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
06.12.2011
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
|
08.12.2011
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Segeberg erlässt die „Satzung über die Heranziehung der kreisangehörigen Städte, amtsfreien Gemeinden und Ämter zur Durchführung des § 6 b Bundeskindergeld-gesetz“ in der anliegenden Form (Anlage Nr. 1) rückwirkend zum 01.01.2011.
Die Verwaltung wird ermächtigt, Regelungen zur Festsetzung der Betriebsmittelvorschüsse und zur Jahresrechnung i. S. d. § 4 der Satzung sowie zur Erstattung der Verwaltungskosten der Gemeinden i. S. d. § 5 der Satzung zu treffen.
Ferner wird die Verwaltung gebeten, die Landesregierung auf die Nichtauskömmlichkeit der Mittel für die Verwaltungskosten hinzuweisen und diese aufzufordern, bei der Bundesregierung entsprechende höhere Zuwendungen einzuwerben.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Erlass vom 31.03.2011 bat das Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein die Kreise, die Zuständigkeit für die anspruchsberechtigten Wohngeld- bzw. Kinderzuschlagsbezieher im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes wahrzunehmen. Im Interesse der Hilfeempfänger haben sich die Städte, Ämter und Gemeinden des Kreises bereit erklärt, die Aufgabe der Antragsannahme und Leistungsgewährung übergangsweise zu übernehmen. Um die Aufgabenwahrnehmung rechtsverbindlich festzulegen, ist der Erlass der anliegenden Heranziehungssatzung erforderlich.
Der Entwurf der Satzung wurde den Gemeinden vorab zur Kenntnis und Stellungnahme zugesandt. Zwar liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Rückmeldung vor, diese wird aber zum Sitzungstermin eingegangen sein.
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass Mittel zur Deckung der Verwaltungskosten ausschließlich im Rahmen der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) in Höhe von einem Prozentpunkt für das SGB II und in Höhe von 0,2 Prozentpunkten für das Bildungs- und Teilhabepaket im Bundeskindergeldgesetz an die Kreise weitergeleitet werden. Damit gelten die entstehenden Verwaltungsaufwendungen als abgegolten. Bei Nichtauskömmlichkeit dieser Mittel können Verwaltungsaufwendungen nicht aus den für die Leistungsaufwendungen bereitgestellten Mittel gedeckt werden.
Ausgehend von den für 2012 geplanten Mitteln für die Kosten der Unterkunft von 33.100.000,00 € stehen 66.200,00 € insgesamt für Verwaltungsaufwendungen zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes nach dem Bundeskindergeldgesetz zur Verfügung. Mit Stand vom 15.09.2011 wurden bei den Gemeinden 1.244 Anträge* gestellt (ohne Stadt Kaltenkirchen; die Zahlen liegen noch nicht vor, können aber voraussichtlich zur Sitzung nachgereicht werden). Folglich kann ein Betrag von ca. 53,22 € je Antrag erstattet werden. Es besteht Einigkeit zwischen der Verwaltung und den Gemeinden, dass dieser Betrag nicht kostendeckend sein kann.
Dieses Problem besteht bundesweit. Eine Umfrage des Kreises Plön bei den Kreisen in Schleswig-Holstein ergab, dass auch fast alle anderen Kreise die entsprechenden Mittel des Bundes an die Kommunen in voller Höhe auskehren wollen und sie ebenfalls nicht durch Kreismittel ergänzen werden.
Aufgrund dieser Problematik konnte mit den Gemeinden des Kreises Segeberg noch keine Einigung bzgl. der Erstattung der Verwaltungskosten erzielt werden. Die Verwaltung wird die Gespräche zur Beteiligung an den Verwaltungskosten fortsetzen und dann eine Regelung treffen.
*lt. Definition der Kreise in Schleswig-Holstein gilt eine Person, die verschiedene Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhält, als ein Antragsteller.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
|
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) | ||
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
| |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
17,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
18,3 kB
|
