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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2011/045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 19a GkZ über die Wahrnehmung der Aufgabe „Straßenbetriebsdienst“ auf den Kreisstraßen und auf den Gemeindeverbindungsstraßen abzuschließen.
  2. Die Anlage 7 (Budget 2012) wird zur Kenntnis genommen. Eine Festlegung des Budgets für die Jahre 2012-2016 erfolgt im Rahmen der Budgetberatungen.
  3. Der Ausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt im Vorgriff auf den Stellenplan 2012, dass 1,2 Stellenanteile aus dem abgeordneten Bereich in den TP 542 transferiert werden, um die dort anfallenden Aufgaben, die nicht dem Straßenbetriebsdienst zuzuordnen sind, sowie das fachliche Controlling wahrnehmen zu können.
  4. Der Ausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt, dass der aufgelaufene Verlust zum 31.12.2011 zu X % vom Kreis und zu X % vom WZV getragen wird.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Aufgrund der Diskussionen im Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur am 16.05.2011 sowie im Hauptausschuss am 19.05.2011 haben sich Vertreter der Kreisverwaltung und des WZV im Rahmen einer Steuerungskreissitzung nochmals mit Detailfragen zu folgenden Punkten befasst:

 

  1. Vertragsentwurf
  2. Budget
  3. Verlagerung von Stellenanteilen
  4. Verlustausgleich

 

1. Vertragsentwurf

Hinsichtlich des Vertragsentwurfes hat es im Vergleich zur DrS 2011/029 einige Änderungen ergeben, die in der Anlage 1 durch Unterstreichungen kenntlich gemacht wurden. Insbesondere hinsichtlich der Budgetfestsetzung ist durch die Ergänzungen in § 4 Abs. 5 eine Verdeutlichung erfolgt.

 

2. Budget

In der Anlage 7 findet sich die Kalkulation für das Budget 2012 auf Basis der Preise von 2009. Im Juli werden die Preise aus 2010 vorliegen, so dass dann eine Nachkalkulation erfolgen kann, die dann in die Budgetberatungen einfließen wird. Kreisverwaltung und WZV sind sich darüber einig, dass der Vertrag vor der Sommerpause zunächst ohne konkretes Budget beschlossen werden sollte. Die Anlage dient lediglich dazu, die Größenordnung der benötigten Mittel aufzuzeigen und die Zusammensetzung des Budgets zu verdeutlichen.

In den ermittelten Zahlen sind sämtliche Personal- und Sachkosten enthalten.

Da sich die Einheitspreise von Jahr zu Jahr verändern können, das Budget aber für 5 Jahre festgeschrieben werden soll, hat sich der Steuerungskreis darauf verständigt, dass für die Jahre 2012-2016 jeweils ein Budget in Höhe von ca. 3 Mio. einzuwerben. Änderungen in den Einheitspreisen führen nicht zu einer Anpassung des Budgets, sondern zu einer Veränderung des Leistungsumfangs.

Hervorzuheben ist an dieser Stelle, dass für den Winterdienst in der Vergangenheit 200 TEUR p.a. eingeplant waren, ab 2012 soll der Wert aufgrund der Erfahrungen auf 493.500 EUR p.a. erhöht werden.

 

3. Verlagerung von Stellenanteilen

Im Teilplan 542 (Kreisstraßen) sind derzeit folgende Stellenanteile dem Produkt 66.00 zugeordnet:

 

Stelle                               Anteil      Bewertung

Kreishauptsekretär0,2 A8

Bauingenieur Fachdienstleitung0,5EG 13

Bauingenieur0,9EG 11

Bauingenieur0,7EG 11

 

Gesamt2,3

 

Dementsprechend befinden sich folgende Stellen in der Abordnung an die Arge Bauhof:

 

Stelle                               Anteil      Bewertung

Kreishauptsekretär0,8 A8

Bauingenieur Fachdienstleitung0,5EG 13

Bauingenieur0,1EG 11

Bauingenieur0,3EG 11

 

Gesamt1,7

 

Als Grundlage für die Zuordnung der Stellenanteile zur Arge diente seinerzeit das Angebot des LBV Schleswig-Holstein. Das heißt, es wurden die Stellenanteile der Arge Bauhof zugeordnet, die bei einem Vertragsabschluss zwischen dem Kreis Segeberg und dem LBV Schleswig-Holstein durch den LBV übernommen worden wären.

 

Das Angebot des LBV umfasste auch Aufgaben, die über den jetzt neu definierten reinen Straßenbetriebsdienst hinausgingen. Da der WZV seinerzeit formulierte, ebenfalls zu den Konditionen des LBV die Aufgabe zu übernehmen, ist es zu einer entsprechenden, darauf abgestellten Kostenzuordnung gekommen.

 

Im neuen Vertragswerk kommt es zu einer Neuregelung und klaren Abgrenzung der Inhalte, die auch in neu zu verhandelnden Budgets zu berücksichtigen sind.

 

Danach kommen in die Verwaltungsgemeinschaft nach § 19 a GkZ lediglich noch Aufgaben des reinen Straßenbetriebsdienstes.

Zudem hat der Kreis aufgrund der bei ihm verbleibenden Straßenträgerbaulast und dem vertraglich festgelegten fachlichen Weisungsrecht ein Fach-Controlling aufzubauen.

 

In der Folge daraus werden beim Kreis bislang in der Arge Bauhof geführte Stellenanteile im Produkt 66.00 benötigt und sind dementsprechend im Stellenplan des Kreises (Teilplan 542) anzusetzen.

 

Bei einer Betrachtung der Aufgaben, die zukünftig in der Verwaltungsgemeinschaft im Rahmen des Straßenbetriebsdienstes wahrzunehmen sind, kommt es zu folgender Aufteilung bzw. Zuordnung von Stellen.

 

Stelle                               Anteil / Kreis      Anteil / VwG

Kreishauptsekretär0,44 VZ0,56 VZ

Bauingenieur (ehemals FD-Leitung)0,75 VZ0,25 VZ

Bauingenieur1,0   VZ0,0

Bauingenieur1,0   VZ0,0

 

Gesamt3,19 VZ0,81 VZ

 

Hinsichtlich der 1. Bauingenieurstelle (ehemals Fachdienstleitung) sei angemerkt, dass hier zukünftig keine Aufgaben der Fachdienstleitung mehr wahrgenommen werden müssen, da der FD 66.00 aufgrund der geringen Größe mit einem anderen Fachdienst des Fachbereich V verschmolzen wird. Diese Aufgabenminderung wird durch die neue Aufgabe des fachlichen Controllings jedoch überkompensiert. Da die Besetzung einer 0,75 Ingenieurstelle (EG 11) jedoch in der Praxis vermutlich nicht umsetzbar ist, wird empfohlen eine 1,0 Technikerstelle (EG 9) einzurichten.

 

In der Konsequenz sind 1,2 Stellen aus dem abgeordneten Bereich in den Stellenplan der Kreises zu transferieren.

Insgesamt würden sich die im TP 542 ausgewiesenen Stellenanteile damit ab 2012 von 2,3 auf 3,5 erhöhen.

 

Nimmt man bei einer Betrachtung der Vergangenheit ebenfalls eine strikte Abgrenzung des reinen Straßenbetriebsdienstes von den sonstigen Aufgaben vor, so würden 191.000,- EUR der bislang angefallenen Personalkosten in die Kostenträgerschaft des Kreises Segeberg fallen. Diese 191.000,- EUR entfallen auf Aufgaben die nicht der jetzt vorgenommen Definition eines Straßenbetriebsdienstes entsprechen.              

 

Der in der ARGE bislang aufgelaufene Verlustvortrag von rund 581.000,- EUR würde sich damit auf 390.000,- EUR verringern.                                         

 

4. Verlustausgleich

Der Verlust von 581 TEUR würde sich durch die o.g. 191 TEUR auf 390 TEUR reduzieren. Außerdem soll durch Umsteuerungsmaßnahmen versucht werden, den Verlust zum Jahresende 2011 noch weiter zu reduzieren. Die endgültige Höhe des Verlustes wird zum Stichtag 31.12.2011 ermittelt.

Hinsichtlich der Übernahme des Verlustes bestehen zwischen Kreisverwaltung und WZV unterschiedliche Rechtsauffassungen.

Die Kreisverwaltung ist davon überzeugt, dass es eine eindeutige Regelung bezüglich der Kostentragungspflichten des Winterdienstes gibt (siehe Anlage 8).

Der WZV hingegen geht davon aus, dass dieser Tatbestand in dem bestehenden Vertrag nicht geregelt ist und somit die salvatorische Klausel greift.

Die Mitglieder des Steuerungskreises sind sich darüber einig, keine juristische Auseinandersetzung in dieser Angelegenheit eingehen zu wollen.

Insofern wäre ein Verhältnis der Kostenübernahme zwischen Kreis und WZV ohne Anerkennung von Rechtsgründen festzulegen.

Hierzu will der WZV in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur am 14.06.2011 einen Vorschlag vorlegen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

 

Nein

 

 

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

 

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Anlagen

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