Inhalt
ALLRIS - Auszug

14.06.2011 - 3.2 Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Bildung eine...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Kretschmer erläutert einführend, dass nach der Beratung dieser Thematik in der letzten Sitzung, der Steuerungskreis getagt habe und die offenen Punkte beraten habe. Bezüglich des Umgangs mit dem Verlustvortrag gebe es unterschiedliche Sichtweisen bei Kreis und WZV. Es herrsche jedoch einvernehmen, dass es keinen Rechtsstreit geben solle. Der Verlustvortrag belaufe sich aktuell auf rd. 390.000 Euro und es werde angestrebt, diesen im Jahr 2011 noch weiter zu reduzieren. Aus seiner Sicht sei es realistisch, die Summe auf rd. 300.000 Euro zu reduzieren. Sein Vorschlag sei, die Summe im Rahmen des wirtschaftlichen Umfelds, welches in die ARGE eingebracht worden sei, aufzuteilen. Daraus würde sich eine Verteilung von 1/3 zu 2/3 ergeben. 2/3 würde der Kreis tragen, 1/3 der WZV. Anschließend schildert Herr Wolf dem Ausschuss die Rechtsauffassung des Kreises. Danach habe der Kreis einen Anspruch darauf, dass der WZV 100 % der Kosten trage. Es müsse jedoch eine politische Entscheidung dazu getroffen werden. Herr Kretschmer erläutert anschließend auf Nachfrage von Herrn Miermeister, dass er keine genaueren Zahlen nennen könne, als die, die er bereits genannt habe. Er verweist darauf, dass in anderen Kreisen, welche mit dem Landesbetrieb Straßenbau zusammenarbeiten würden, diese Kosten komplett den Kreisen in Rechnung gestellt worden seien. Der Ausschuss verständigt sich anschließend auf eine kurze Auszeit, um den Sachverhalt beraten zu können.

 

Pause 18:45 Uhr – 19:00 Uhr.

 

Nach der Pause macht Herr Kretschmer dem Ausschuss den Vorschlag, Punkt 4 des Beschlussvorschlages heute offen zu lassen und dazu einen Dritten bzw. einen sachverständigen Juristen zu befragen, wie dessen Rechtsauffassung dazu sei. Dieser Punkt könne dann im Rahmen der Budgetberatung abschließend geklärt werden. Die Verwaltung erklärt sich mit diesem Verfahren einverstanden und Herr Ehlers weist daraufhin, dass die Wahl des Dritten einvernehmlich erfolgen müsse. Diesem Verfahren stimmt der Ausschuss einstimmig zu.

Anschließend befasst sich der Ausschuss mit dem Vertragsentwurf. Dazu erläutert Frau Haß, dass mit dem in § 4 Abs. 5 genannten Begriff Maßnahmen ein finanzieller Ausgleich und Änderungen am Leistungskatalog gemeint seien. Herr Ehlers weist daneben daraufhin, dass in § 4 Abs. 1 der Begriff „Zuschuss“ durch „Entgelt“ ersetzt werden müsse. Anschließend erläutert die Verwaltung, dass durch den neuen Vertrag nicht ausgeschlossen sei, dass sich erneut eine Situation - wie sie heute diskutiert worden sei - ergebe. Dieses sei vertraglich nicht zu regeln. Jedoch sei die Rückkopplung an die Politik nun eindeutig geregelt, so dass man frühzeitig reagieren könne. Anschließend stellt der Vorsitzende die ersten drei Punkte des Beschlussvorschlags zur Abstimmung.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft nach § 19a GkZ über die Wahrnehmung der Aufgabe „Straßenbetriebsdienst“ auf den Kreisstraßen und auf den Gemeindeverbindungsstraßen abzuschließen.
  2. Die Anlage 7 (Budget 2012) wird zur Kenntnis genommen. Eine Festlegung des Budgets für die Jahre 2012-2016 erfolgt im Rahmen der Budgetberatungen.
  3. Der Ausschuss empfiehlt / der Kreistag beschließt im Vorgriff auf den Stellenplan 2012, dass 1,2 Stellenanteile aus dem abgeordneten Bereich in den TP 542 transferiert werden, um die dort anfallenden Aufgaben, die nicht dem Straßenbetriebsdienst zuzuordnen sind, sowie das fachliche Controlling wahrnehmen zu können.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 12Ablehnung: -Enthaltung: -

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage