Drucksache - DrS/2023/196
Grunddaten
- Betreff:
-
Sirenenförderprogramm des Landes - Aufnahme von Haushaltsmitteln in die Änderungsliste für den Haushalt 2024 ff.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Feuerwehrwesen, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst
- Bearbeitung:
- Martina Schmidt
- Beteiligt:
- FB Ordnungswesen, Straßenverkehr, Verbraucherschutz; FB Zentrale Steuerung; Finanzen und Finanzcontrolling; Gremien, Kommunikation, Controlling
- Verfasser 1:
- Lorenzen, Jens
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Entscheidung
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06.11.2023
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Das Land hat im Rahmen seines Zehn-Punkte-Programmes für den Bevölkerungsschutz auch ein eigenes Sirenenförderprogramm beschlossen (vgl. DrS/2022/230). Mittlerweile liegt die entsprechende Förderrichtlinie vor. Die Richtlinie sieht lediglich die Kreise und kreisfreien Städte als antragsberechtigt vor. Dies hat zur Folge, dass der Kreis nicht nur eine Koordinierungsfunktion innehat, sondern diese Aufgabe in Zusammenarbeit mit dem Land zu erfüllen hat. Des Weiteren bedeutet dies, dass auch die Fördermittel über den Kreishaushalt abzuwickeln sind.
Sachverhalt:
Das Land hat im Rahmen seines Zehn-Punkte-Programmes für den Bevölkerungsschutz auch ein eigenes Sirenenförderprogramm beschlossen (vgl. DrS/2022/230). Mittlerweile liegt die entsprechende Förderrichtlinie vor. Diese sieht eine Zuwendung als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen der Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung mit Höchstbetrag vor.
Die Richtlinie sieht lediglich die Kreise und kreisfreien Städte als antragsberechtigt vor. Dies hat zur Folge, dass der Kreis nicht nur eine Koordinierungsfunktion innehat, sondern diese Aufgabe in Zusammenarbeit mit dem Land zu erfüllen hat. Es ist allerdings davon auszugehen, dass das Land bis auf die Fördermittel nur bedingt bei der Erfüllung dieser Aufgabe unterstützen wird. Folgende Aufgabenbereiche wird dies u.a. umfassen:
- Bestandsanalyse der vorhandenen Sirenen (219)
- Information / Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen
- Erstellung individueller Leistungsbeschreibungen
- Ausschreibungsverfahren
- Beauftragung / Überwachung der Arbeiten
- Förderungsanträge stellen / Verwendungsnachweise einreichen
- Neuaufbau von Sirenen (Schätzung ca. 100 weitere Sirenen)
Des Weiteren bedeutet dies, dass auch die Fördermittel über den Kreishaushalt abzuwickeln sind.
Haushaltsauswirkungen
- Austausch der Sirenensteuerempfänger bei den Bestandssirenen. 219 Bestandssirenen gibt es derzeit. 219 x 3.700 € = 810.300 € 810.000 € als Ein- und Auszahlung in 2024.
Des Weiteren hat das Land mitgeteilt, dass die Anträge, die im Rahmen des Förderprogramm des Bundes aufgrund fehlender Mittel nicht zum Zuge gekommen sind, auf das Förderprogramm des Landes für 2024 „umgeschrieben“ werden sollen. Bei den Anträgen handelt es sich 24x um Mastbauweise (je 20.000 €) und 7x um Dach-/Gebäudemontage (je 13.000 €). Da die Fertigstellung nicht mehr in 2024 zu erwarten ist, sollten diese Mittel für den Haushalt 2025 (mit Verpflichtungsermächtigung für 2024) aufgenommen werden. Dies bedeutet weitere 571.000 € als Ein- und Auszahlung in 2025.
810.000 € als Ein-und Auszahlung in 2024
571.000 € als Ein-und Auszahlung in 2025 (inkl. VE in 2024)
(Konto: 6811000000 und 7831200000)
- Für ggf. anfallende Mehrkosten (Festbetragsförderung) müssen investive Mittel eingeplant werden. Die Mittel des Landes sind Mittelwerte und können im Einzelfall höher liegen. Eingesparte Mittel bei dem einen Sirenensteuerempfänger können nicht auf andere Anlagen übertragen werden. Diese Kosten können pauschal nur schwer beziffert werden. Da es sich bei den Anlagen um alte Standorte handelt, wird es voraussichtlich u.a. bei den elektrischen Leitungen zu umfangreicheren Arbeiten kommen. Ansatz: 20% der o.g. Summe.
weitere 162.000 € als Auszahlung in 2024
weitere 114.000 € als Auszahlung in 2025 (inkl. VE in 2024)
(Konto: 7831200000)
- Für die Errichtung von Neuanlagen müssen HH-Mittel eingeplant werden. Ohne eine komplette Bestandsanalyse ist dies derzeit nur schwer abschätzbar. Mit einer Einrichtung in 2024 ist derzeit nicht zu rechnen, da der Schwerpunkt zunächst auf die Bestandssirenen gelegt werden sollte. Es sollten Mittel für den Haushalt 2025 vorgesehen werden. Die Laufzeit der Richtlinie ist auf Ende 2026 begrenzt. Davon ausgehend, dass der Kreis Segeberg weitere 100 Sirenen benötigt und es sich hierbei immer um Mastsirenen handelt, müsste man pro Sirene 20.000 € als Einnahmen und Ausgabe festlegen (verteilt auf 2 Jahre). Und auch hier sollte man für mögliche Mehrkosten eine pauschale Summe vorsehen (20%):
2025
Einzahlung: 1.000.000 € (Konto: 6811000000)
Auszahlung: 1.200.000 € (Konto: 7831200000)
2026
Einzahlung: 1.000.000 € (Konto: 6811000000)
Auszahlung: 1.200.000 € (Konto: 7831200000)
- Für alle Sirenen (Bestand und Neu) sind zukünftig Wartungskosten vorzusehen. Bei den Bestandssirenen wird sich der Kreis an den allg. Wartungskosten wohl beteiligen müssen (vermutlich 50%). Bei den neuen Sirenen müsste der Kreis diese Kosten komplett übernehmen. Die Wartungskosten für die Bestandssirenen werden ggf. bereits ab 2024 haushaltswirksam. Die Stadt Bad Segeberg hat einen Wartungsvertrag für seine Bestandssirenen und zahlt hierfür jährlich 100 € pro Sirene.
2024: 11.000 € (Konto: 5221000000)
ab 2025: 21.000 € (Konto: 5221000000)
- Bei den neuen Sirenen werden hier zunächst kaum Reparaturkosten anfallen. Die Erfahrungen bei den digitalen Alarmumsetzern ist, dass – wenn regelmäßig Wartungen durchgeführt werden - an den Anlagen selten Reparaturbedarf entsteht. Die neuen Anlagen werden mit einem Akku ausgestattet sein. Dieser muss regelmäßig ausgetauscht werden. Erfahrungswert bei den Alarmumsetzern alle 4 Jahre (erst ab 2028/29 haushaltswirksam). Da der konkrete Zustand der Bestandssirenen und deren Wartungszustand nicht bekannt ist sowie diese über 60 Jahre alt sind, sollten Mittel vorgehalten werden. Da in 2024 an allen Standorten Sirenensteuerempfänger eingebaut werden, wird die Firma auch den Zustand der Sirenen ermitteln und ggf. Reparaturbedarf feststellen. Die anfallenden Kosten werden nicht über die Fördermittel abgerechnet werden können. Annahme: Von den bestehenden 200 Sirenen ist in 2024 bei 30% eine Reparatur mit einem Mittelwert von 500 € notwendig. Ab 2025 ist bei 10% eine Reparatur mit einem Mittelwert von 500 € notwendig. Da diese Sirenen auch von den Kommunen genutzt werden, trägt der Kreis voraussichtlich nur 50%.
2024: 15.000 € (Konto: 5221000000)
ab 2025: 5.000 € (Konto: 5221000000)
- Vor dem Aufbau weiterer Sirenen in 2025 ist es voraussichtlich notwendig eines oder mehrere Schallgutachten vornehmen zu lassen. Damit in 2025 zügig mit den Anträgen und dem Aufbau der neuen Sirenen gestartet werden kann sowie frühzeitig feststeht wie viele Sirenen benötigt werden, sollte dieses bereits in 2024 beauftragt werden. Hier gibt es keine konkreten Erfahrungswerte.
Kostenschätzung: 50.000 € (Konto: 5431610000)
- Langfristig gesehen muss auch über den Austausch der alten Sirenen nachgedacht werden. Zum einen sind diese teilweise über 60 Jahre alt und zum anderen haben die neuen Sirenen mehr Funktionen und können resistenter aufgebaut werden (u.a. Akkupufferung möglich). Diese Kosten können ohne eine Bestandsanalyse nicht abgeschätzt / geplant werden. Es ist auch abzuklären, ob für diese Standorte wieder Fördermittel beantragt werden können. Wenn ja, dann muss dieses in 2026 erfolgen. Ansonsten sollte dies ab 2027 erfolgen.
Übersicht der Haushaltsauswirkungen
Teilplan 128 / Abrechnungsobjekt 1281150
Konto | Bezeichnung | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
5221000000 | Wartung & Reparatur | 26.000 € | 26.000 € | 26.000 € | 26.000 € |
5431610000 | Sachverständigenkosten | 50.000 € | 0 € | 0 € | 0 € |
6811000000 | Zuweisungen vom Land | 810.00 € | 1.571.000 € | 1.000.000 € | 0 € |
7831200000 | Investive Auszahlungen | 972.000 € | 1.885.000 € | 1.200.000 € | 0 € |
Verpflichtungsermächtigungen in 2024 für 2025:
685.000 € (Konto: 7831200000)
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Siehe Sachverhalt |
X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: Siehe Sachverhalt | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
X | Nein |
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
X | Nein |
| Ja: |
