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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2023/189

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der OVG-Ausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss und dem Kreistag die Aufnahme der Stellen 0.12210.0046 und 0.12210.0047 (jeweils 1,0 EG 9b / A 10) sowie 0.12210.0067 und 0.12210.0068 (jeweils 1,0 EG 9a) in den Stellenplan 2024.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der FD 32.00 meldet zur Stärkung des Teams SB allgemeine Ordnungswidrigkeiten – Waffenkontrolle einen Stellenmehrbedarf von 4,0 Vollzeitstellen an.

 

Sachverhalt:

FB/FD:

FB II/ FD 32.00

Anzahl:

4,0

Bezeichnung

SB allgemeine Ordnungswidrigkeiten

Waffenkontrolle

Bes.-Gr./E-Gr.

2x EG 9a

2x EG 9b / A 10

Refinanzierung:

Bußgeldeinnahmen (tlw.)

Teilplan:

1221

Produkt:

12211

Kosten p.a.:

EG 9a: 141.400 €

EG 9b: 144.400 €

Stellenplan-Nr.:

0.12210.0067 (1,0 EG 9a)

0.12210.0068 (1,0 EG 9a)

0.12210.0046 (1,0 EG 9b / A 10)

0.12210.0047 (1,0 EG 9b / A 10)

Besonderheiten (Befristung, Sperrvermerk etc.):

 

 

Erläuterungen:

Der Fachdienst 32.00 – Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten ist zuständig für die Bearbeitung der Anzeigen von Ordnungswidrigkeitenverfahren, die keine Verkehrsordnungswidrigkeiten darstellen. Die Entwicklung der Fallzahlen in den letzten Jahren, auch außerhalb von Corona, hat dazu geführt, dass es zunehmend zu Rückständen gekommen ist und die Bearbeitung nicht mehr im erforderlichen Maße erfolgen konnte. Dies wurde zum Anlass genommen, eine aktuelle Organisationsuntersuchung sowohl hinsichtlich der Abläufe als auch bezüglich der notwendigen Stellenbedarfe durchzuführen.

Im Rahmen dieser Organisationsuntersuchung wurde auf Grundlage der aufgenommenen Soll-Prozesse eine Stellenbemessung der Sachbearbeitung Ordnungswidrigkeiten im Fachdienst 32.00 durchgeführt. Bei der Stellenbemessung sind ebenfalls die Anzeigen aus dem Baubereich sowie nach der Gewerbeordnung / Handwerksordnung / Schwarzarbeitsgesetz berücksichtigt worden, welche bisher nicht in der zentralen Bußgeldstelle bearbeitet wurden.

Bei der Organisationsuntersuchung wurden bereits bekannte und zu erwartende Änderungen der Fallzahlen, sowohl hinsichtlich des Rückgangs von Anzeigen (z.B. weniger Anzeigen aufgrund der Schließung des Großschlachtbetriebes in Bad Bramstedt) als auch die zu erwartende Zunahme von Anzeigen aufgrund einer höheren Kontrolldichte im Bereich des Tierschutzes und bei den waffenrechtlichen Kontrollen berücksichtigt.

Überdies wurde berücksichtigt, dass in den kommenden 2 Jahren einige digitale Module für die OWI-Sachbearbeitung eingeführt werden können, die unter anderem die doppelte Aktenführung entbehrlich machen werden. Überdies werden die Gerichte über eine Schnittstelle angeschlossen und die digitale Anhörung eingeführt. Dies wird voraussichtlich zu Erleichterungen bei der Sachbearbeitung führen.

Im Ergebnis sind nach der Organisationsuntersuchung insgesamt 4,0 Vollzeitstellen notwendig, um die Fallbearbeitung angemessen zu erfüllen.

Davon sind:

  • 2,0 Vollzeitstellen lt. aktuellem Stellenplan vorhanden und besetzt
    (interne Verschiebungen bereits berücksichtigt)
  • 2,0 Vollzeitstellen neu und müssen zusätzlich in den Stellenplan 2024 aufgenommen werden.

Unter Berücksichtigung der digitalen Einsparungspotenziale ist aktuell davon auszugehen, dass trotz möglicher Fallzahlsteigerungen in den kommenden 2 Jahren eine Quote von 100 % in der Bearbeitung zu erreichen ist. Die Entwicklung der Fallzahlen ist dabei kontinuierlich zu beobachten. Aber aus den genannten Gründen wird eine Verifizierung veränderter Stellenanteile im Bereich OWI-Sachbearbeitung frühestens zum Stellenplan 2026 erneut vorgenommen, ausgenommen es kommt zu derzeit unvorhersehbaren Änderungen, beispielsweise aufgrund gravierender gesetzlicher Änderungen.

Ebenfalls sind im Fachdienst 32.00 die Aufgaben der Waffen- und Jagdbehörde angesiedelt. Dazu gehört auch die Durchführung der Kontrollen der sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition. Der Gesetzgeber hat die Vorschriften zur Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition mit der letzten großen Änderung des Waffengesetzes deutlich verschärft und die Kontrollmöglichkeiten der Waffenbehörden erweitert.

Das Waffengesetz sieht seitdem vor, dass die zuständigen Waffenbehörden die ordnungsgemäße Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition ohne einen konkreten Anlass vor Ort überprüfen können. Die regelmäßige Durchführung von Aufbewahrungskontrollen leistet einen wesentlichen Beitrag für die öffentliche Sicherheit. Zur Begründung der Regelung wird angeführt, dass ein wirksamer Schutz vor einer unsachgemäßen Waffenaufbewahrung und vor der damit einhergehenden Gefahr einer Aneignung von Waffen durch unberechtigte Personen nur erreicht werden kann, wenn mir einer verdachtsunabhängigen Kontrolle jederzeit gerechnet werden muss.

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat gegenüber den Waffenbehörden deutlich gemacht, dass es aus Gründen der öffentlichen Sicherheit zwingend erforderlich ist, dass die zuständigen Waffenbehörden Vor-Ort-Kontrollen der sicheren Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition regelmäßig durchführen, das heißt jährlich und in einem Umfang, der dem gesetzgeberischen Ziel entspricht.

Nach Auffassung des Innenministeriums ist dies gerade noch der Fall, wenn jährlich mindestens zehn Prozent der im Zuständigkeitsbereich ansässigen Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer vor Ort kontrolliert werden. Damit wird sichergestellt, dass jede*r Waffenbesitzer*in mindestens alle 10 Jahre mit einer verdachtsunabhängigen Kontrolle der sicheren Waffenaufbewahrung rechnen muss. Das Innenministerium erhält jährlich eine Aufstellung der durchgeführten Aufbewahrungskontrollen der Waffenbehörden und widmet diesem Bereich ein besonderes Augenmerk.

Die grundsätzliche Entwicklung der Antragszahlen sowie die Zunahme des Aufgabenumfangs im Waffenrecht in den letzten Jahren hat dazu geführt, dass die Durchführung der Aufbewahrungskontrollen nicht bzw. nur im geringen Maße aus besonderem Anlass erfolgen konnte. Dies wurde zum Anlass genommen, eine aktuelle Organisationsuntersuchung sowohl hinsichtlich der Abläufe als auch bezüglich der notwendigen Stellenbedarfe durchzuführen.

Im Rahmen dieser Organisationsuntersuchung wurde auf Grundlage der aufgenommenen Soll-Prozesse eine Stellenbemessung bezüglich der Durchführung der Aufbewahrungskontrollen im Fachdienst 32.00 durchgeführt. Die Anforderung mindestens zehn Prozent der ansässigen Waffenbesitzer*innen pro Jahr vor Ort zu kontrollieren bedeutet die Durchführung von mindestens 350 Kontrollen im Jahr, da nach derzeitigem Stand ca. 3.500 Waffenbesitzer*innen im Kreisgebiet registriert sind.

Im Hinblick auf den damit verbundenen Aufwand und unter Berücksichtigung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen (u.a. Vier-Augen-Prinzip bei der Durchführung von Kontrollen) sind im Ergebnis nach der Organisationsuntersuchung insgesamt 2,0 Vollzeitstellen notwendig, um die vom Innenministerium geforderte Mindestanforderung bei der Durchführung der Aufbewahrungskontrollen angemessen zu erfüllen. Im Ergebnis sind 2,0 Vollzeitstellen r die Waffenbehörde neu zu berücksichtigen und müssen zusätzlich in den Stellenplan 2024 aufgenommen werden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

EG 9a: 141.400 €

EG 9b: 144.400 €

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan:1221

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

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