Drucksache - DrS/2023/136
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzneubau der Brücke im Zuge der K12 über die Trave in Herrenmühle - Beschluss der Vorzugsvarianten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisstraßen, Radwege, Brücken
- Bearbeitung:
- Matthias Blumhagen
- Beteiligt:
- FB Zentrale Steuerung; Gleichstellungsbeauftragte; Finanzen und Finanzcontrolling; Gremien, Kommunikation, Controlling; Naturschutz und Landschaftspflege; Wasser-Boden-Abfall
- Verfasser 1:
- Blumhagen, Matthias
- Ziele:
- 4. Ziel 4 - wirtschaftliche Entwicklung; 7. Ziel 7 - Natur-, Landschafts- und Klimaschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur
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Vorberatung
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30.08.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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07.09.2023
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10.10.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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20.09.2023
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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12.10.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wirtschaft, Regionalentwicklung und Infrastruktur und der
Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt die Vorzugsvarianten für die Sohlgleite (2.0) und für die Straße (mit Brücke; 4.0). Die Varianten wurden unter Prüfung der Zielfelder: Verkehr, Umwelt, Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit entsprechend der derzeit gültigen Rechtsvorschriften ermittelt.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Der Kreistag hat seit 2011 fortlaufend die Planung des Ersatzneubaus der Travebrücke bei Herrenmühle als investive Maßnahme beschlossen (DrS/2018/027 ff). Hierzu gab es zwischenzeitlich weitere Ergänzungen, wie z.B. die DrS/2019/128-2 (Grunderwerbspakete I und II). Im Zuge der Planungen wurden diverse Varianten für Sohlgleite, Straße und Brücke nach den Zielfeldern: Verkehr, Umwelt, Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit untersucht und bewertet. Die somit ermittelten Vorzugsvarianten für die Sohlgleite (2.0) und für die Straße/Brücke (4.0) sind für den weiteren Planungsfortgang festzulegen. Die Vorzugsvarianten werden anschließend entsprechend den gesetzlichen Regelungen weiter ausgearbeitet. Des Weiteren hat die Festlegung keinen Einfluss auf ein ggf. noch durchzuführendes Planfeststellungsverfahren für die Straße/Brücke.
Sachverhalt:
Der Kreistag hat seit 2011 fortlaufend die Planung des Ersatzneubaus der Travebrücke bei Herrenmühle als investive Maßnahme beschlossen (DrS/2018/027 ff). Hierzu gab es zwischenzeitlich weitere Ergänzungen, wie z.B. die DrS/2019/128-2 (Grunderwerbspakete I und II). Im Zuge der Planungen wurden diverse Varianten nach den Zielfeldern: Verkehr, Umwelt, Wirtschaftlichkeit und Realisierbarkeit untersucht und bewertet. Die somit ermittelten Vorzugsvarianten für die Sohlgleite und für die Straße/Brücke sind für den weiteren Planungsfortgang festzulegen. Die Vorzugsvarianten werden anschließend entsprechend den gesetzlichen Regelungen weiter ausgearbeitet. Einen Einfluss auf die Vorzugsvarianten hat dies jedoch nicht. Des Weiteren hat die Festlegung keinen Einfluss auf ein ggf. noch durchzuführendes Planfeststellungsverfahren für die Straße/Brücke.
Sachverhalt:
Südlich der Stadt Bad Segeberg befindet sich an der Trave die im 19. Jahrhundert errichtete Herrenmühle. Der Gesamtkomplex besteht aus dem ehemaligen Mühlengebäude sowie einem aus 3 Teilbauwerken bestehenden Brückenbauwerk, das die Kreisstraße K 12 über die Trave führt. Die Kreisstraße K 12 ist Bestandteil des Kreisstraßennetzes des Kreises Segeberg und übernimmt darin eine wichtige regionale Verbindungsfunktion. Gemeinsam mit der K 11 und der K 82 stellt die K 12 eine Verbindung zwischen B 432, A 21 und L 83 her.
Die Brücke stellt die einzige Querungsmöglichkeit über die Trave zwischen Bad Segeberg und Lohsack (Kupfermühle) dar. Mit der Tonnagebeschränkung (3,5 t) und einer Breitenbegrenzung (2,3 m) sind entsprechende Umwegfahrten für den landwirtschaftlichen- und Schwerverkehr verbunden. Zudem dient die K 12 zur Entlastung der Innenstadt von Bad Segeberg als Zufahrtsstrecke für die Segeberger Karl-May-Festspiele.
Die Brücke Herrenmühle befindet sich seit Jahren in einem schlechten, baulichen Zustand. Die baulichen Mängel führten dazu, dass die Überfahrt über die Brücke für den Verkehr eingeschränkt werden musste. So existiert bereits seit vielen Jahren eine Tonnagebeschränkung, eine Verengung auf eine Fahrbahn sowie eine Engstellensignalisierung.
Im Jahr 2013 wurden die schwerwiegendsten Mängel in einer Sofortmaßnahme behoben, sodass die Befahrbarkeit der Brücke weiterhin möglich war. Eine komplette Instandsetzung der Brücke ist jedoch aus wirtschaftlicher Sicht nicht tragbar, weshalb ein Ersatzneubau der Brücke angestrebt wird.
Sohlgleite:
Der Ersatzneubau bewirkt, dass ein vorhandener Sohlabsturz, der sich unterhalb der Brücke in der Trave befindet, zurückgebaut und das Gewässer gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie ökologisch durchgängig hergestellt werden muss. Aus diesem Grund wurden mehrere Varianten zur Errichtung einer Sohlgleite geprüft und auch anhand der vorgegebenen Randbedingungen bewertet. Im Ergebnis findet sich ein fischpassierbares Raugerinne mit Störsteinen auf einer Länge von 115 m (Variante 2.0).
Straßentrasse K12:
Durch die Möglichkeit des Ersatzneubaus der Brücke, wurden auch für die Trassierung der Straße K 12 mehrere Varianten überprüft. Sowohl bestandsfern in nördlicher und südlicher Richtung, als auch bestandsnah am vorhandenen Brückenbauwerk wurden Varianten entwickelt und anhand diverser Randbedingungen bewertet. Als Vorzugsvariante wurde eine bestandsnahe Lösung auf einer Länge von ca. 225 m erarbeitet, die geringe Anpassungsbereiche westlich und östlich der vorhandenen Brücke aufweist (Variante 4.0). Zudem wird auf dem Teilabschnitt die Verkehrssicherheit erhöht, da die Fahrbahn auf eine Breite von 7 m ausgebaut wird.
Brücke:
Nach Festlegung der Vorzugsvarianten der Sohlgleite (2.0) und der Straße (4.0) wurde das neue Brückenbauwerk geplant. Auch für dieses Bauwerk wurden mehrere Varianten eines Einfeldtragwerks entwickelt. Den Vorzug erhielt eine Brücke aus Spannbetonplattenbalken als Einfeldtragwerk auf tiefgegründeten Widerlagern mit einer Stützweite von 23,5 m.
Planungsbeteiligte:
Die Varianten, die für die Sohlgleite, die Straße und die Brücke erarbeitet wurden, wurden in kontinuierlichen Terminen mit folgenden Beteiligten besprochen:
- Kreis Segeberg FD Tiefbau, Untere Wasserbehörde, Untere Naturschutzbehörde
- Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz (LKN SH)
- Landesamt für Umwelt (LfU)
- Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)
- Landessportfischereiverband Schleswig-Holstein e. V.
- Gewässerunterhaltungsverband Trave (GUV)
- BBS-Umwelt – Büro der beratenden Biologen und Umweltplaner
- Landschaftsplanung Jacob / Fichtner – Landschaftsarchitekten bdla
- Bioplan – Biologie und Planung
Somit wurden neben den bautechnologischen und monetären auch die naturschutzrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Belange in der Variantenfindung berücksichtigt und bewertet.
Die Entscheidung über die Vorzugsvarianten hat keinen Einfluss auf die noch ausstehende Festlegung zur Durchführung eines eventuell erforderlichen Planfeststellungsverfahrens für die Straße/Brücke. Dies entscheidet sich ausschließlich nach Einstufung der Brücke in ein Änderungsvorhaben oder einer Unterhaltungsmaßnahme durch die Verwaltung bzw. nach einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls sowie nach dem Ausgang der einen, noch offenen Grunderwerbsverhandlung (das Gutachten hierzu soll im August/September 23 vorliegen).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem ausführlichen Erläuterungsbericht (Anlage a) sowie den dazugehörigen Plänen (Anlage b-f) und der Präsentation (Anlage g).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan: 542 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: 5425124 |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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671,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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533,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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146,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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6
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(wie Dokument)
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19,5 MB
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7
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(wie Dokument)
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14,3 MB
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