Drucksache - DrS/2023/152
Grunddaten
- Betreff:
-
Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften in der Kinderbetreuung für die Jahre 2023 bis 2027
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Michael Krützfeldt
- Verfasser 1:
- Krützfeldt, Michael
- Ziele:
- 1. Ziel 1 - moderner öffentlicher Dienstleister; 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 4. Ziel 4 - wirtschaftliche Entwicklung; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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28.09.2023
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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10.10.2023
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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12.10.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
a) Die „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften in der Kinderbetreuung“ werden mit allen Maßnahmen beschlossen. Sie lösen die gleichlautende Richtlinie vom 07.07.2022 ab.
b) Die „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften in der Kinderbetreuung“ werden mit folgenden Maßnahmen des 4-Säulen-Modells beschlossen:
Säule 1: Ausbildung Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) für Erzieher*innen (PiA ERZ), Heilerziehungspfleger*in (PiA HEP) sowie Sozialpädagogische/r Assistent*in (PiA SPA)
Säule 2: Aufnahme von Praktikant*innen in der Kita aus der schulischen Ausbildung (ERZ, SPA, HEP) sowie aus der Qualifikationsmaßnahme (3.Säule)
Säule 3: Berufsvorbereitende Qualifizierungsmaßnahme für Personen mit Migrationshintergrund
Säule 4: Grund- und Weiterqualifizierungsmaßnahmen bzw. Fortbildungsmaßnahmen von Kindertagespflegepersonen.
Sie löst die gleichlautende Richtlinie vom 07.07.2022 ab.
c) Entsprechende Haushaltsmittel für den Haushalt 2024 sind einzustellen. Die Deckung für die Mehrausgaben in 2023 erfolgt durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben im Teilplan 365.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Der Kreis begegnet dem Fachkräftemangel bei der Kinderbetreuung mit einem 4-Säulen-Maßnahmenpaket. Mit dem vorgelegten Entwurf übernimmt der Kreis Segeberg Verantwortung und stellt Mittel ein, um mit einem Maßnahmenpaket schnellstmöglich Fachkräfte zu qualifizieren und an unsere Kindertagesstätten (Kitas) und in der Kindertagespflege anzubinden. Das Maßnahmenpaket ist in die vorgelegte Richtlinie eingeflossen.
Vom Kreis Segeberg einbehaltene Mittel aus dem Kita-Finanzierungssystem (Standard-Qualitäts-Kosten-Modell; SQKM) aufgrund einer Reduzierung des Fachkraft-Kind-Schlüssels (§ 57 KiTaG) bzw. aufgrund von Rückforderungen (§ 35 KiTaG) werden über das Maßnahmenpaket wieder in das System Kinderbetreuung gegeben, um die Qualität der Kinderbetreuung dauerhaft zu halten und zu verbessern.
Die Kinderbetreuungsangebote decken den Bedarf nicht ab. Vorhandene Fachkräfte sind sehr stark belastet. Die Situation verschlechtert sich zunehmend. Zentrales Problem ist das Fehlen von Fachkräften. Gegensteuernde Maßnahmen dulden keinen Aufschub.
Die Gewinnung und das Halten von Fachkräften in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege ist die zentrale Aufgabe, um Kinder bedarfsgerecht betreuen zu können und Eltern zu ermöglichen, einer Berufstätigkeit nachzugehen und gesamtgesellschaftlich dem allgemeinen Fachkräftemangel wirksam begegnen zu können. Mit zwei Fachkräften in einer Elementargruppe können bis zu 40 Elternteile eine Tätigkeit aufnehmen.
Die allseits vom Land erwartete Initiative, der Kita-Situation ganzheitlich und vollumfänglich zu einer Lösung zu bringen, bleibt aus. Mit hohem politischen Druck setzen sich die Kommunalen Verbände dafür ein, dass das Land hier erheblich nachbessert.
Sachverhalt:
Mit der DrS /2022/072 wurde eine Richtlinie beschlossen, die eine einmalige pauschale Förderung in Höhe von 2.000 Euro für neueingestellte PiA-Erz ausspricht. Dafür stehen im Haushalt bereits jährlich 200 T€ zur Verfügung. Diese Richtlinie wird nunmehr stark ausgeweitet.
Mit der DrS/2023/088 wurde der Jugendhilfeausschuss in ersten Sitzung dieser Legislaturperiode mit einem Situationsbericht informiert, auf den hier Bezug genommen wird.
Die Entwicklung der letzten knapp 20 Jahre hat den Fachkräftemangel angekündigt. Aufgehalten werden konnte er nicht. Die Situation hat sich verschärft. Betreuungsausfälle und dauerhafte Reduzierungen von Betreuungsangebote sind derzeit unausweichlich. Die „Talsohle“ ist noch nicht erreicht.
Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung seitens des Landes wurden ergriffen. Eine vollumfängliche Förderung ist damit nicht gewährleistet. Das Land erwartet eine Ko-Finanzierung durch Dritte. Maßnahmen, die das Halten der vorhandenen Fachkräfte fördert, gibt es nicht.
Mit der vorgelegten Richtlinie schlägt die Verwaltung vor, die bisherige Förderung durch ein Maßnahmenpaket stark auszuweiten. Folgende Komponenten enthält das in der Richtlinie aufgenommene Maßnahmenpaket (4-Säulen-Modell):
- Förderung von Ausbildung Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) für Erzieher*innen (PiA Erz), Heilerziehungspfleger*in (PiA HEP) sowie Sozialpädagogische/r Assistent*in (PiA SPA)
- Förderung der Aufnahme von Praktikant*innen in der Kita aus der fachschulischen Ausbildung (ERZ, SPA, HEP) sowie aus der 3. Maßnahme
- Berufsvorbereitende Qualifizierungsmaßnahme für Personen mit Migrationshintergrund
- Grund- bzw. Weiterqualifizierungsmaßnahmen von Kindertagespflegepersonen
Zu 1 PiA fördern (1. Säule)
In den Berufsbildungszentren (BBZ) Bad Segeberg und Norderstedt werden Erzieher*innen (2jährig und 3jährig), Sozialpädagogische Assistent*innen (2jährig und 3jährig) ausgebildet und Personen, die eine Praxisintegrierte Ausbildung für Erzieher*in (PiA ERZ) und Sozialpädagogische Assistent*in (PiA SPA) absolvieren.
Zum Schulbeginn ergeben sich nach Aussage beider Berufsbildungszentren (BBZ) Bad Segeberg und Norderstedt noch starke Veränderungen. Positiv hervorzuheben ist, dass die Zahl der Schüler*innen mit Erstem Schulabschluss für den Zweig Sozialpädagogische/r Assistent*in (ESA-SPA) mit 110 Schüler*innen sehr hoch ist. Die ESA-SPA-Ausbildung wird in diesem Jahr erstmals auch am Standort Bad Segeberg angeboten und startet allein dort mit 60 Personen in zwei Klassen.
Darüber hinaus können in beiden Standorten für die erst im Frühjahr beschlossene praxisintegrierte Ausbildung für SPA (PiA SPA) Schüler*innen aufgenommen werden, obwohl eine vollständige Refinanzierung bis heute nicht gesichert ist. Bis zur Vorlagenerstellung lagen an beiden Standorten insgesamt 32 Anmeldungen vor. Hier haben Kita-Träger zusammen mit Standortgemeinden mutige Entscheidungen getroffen. Die in der Richtlinie vorgeschlagene pauschalierte Kreisfinanzierung geht in Richtung Vollfinanzierung.
Zur Landesförderung PiA Auszüge aus einer Antwort des Ministeriums zu einer Kleinen Anfrage der CDU-Landtagsfraktion zur Art und Höhe der Landesförderung der CDU-Fraktion:
„ ….
Personalkosten in der praxisintegrierten Aus- bzw. Weiterbildung
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PiA Sozialpäd. Assistent*innen neue Maßnahme ab Schuljahr 2023/24 | Über Förderrichtlinie zu Fachkräftemaßnahmen: 600,- € / Monat / Schüler*in in beiden Jahren der Ausbildung 11 Klassen á 22 Schüler*innen (242 gesamt) | |
PiA Erzieher*in (bisher: 600 ,- € / Schüler*in / Monat) | Über Förderrichtlinie zu Fachkräftemaßnahmen: 800,- € / Monat / Schüler*in im ersten Jahr der Weiterbildung 28 Schüler*innen in jedem Kreis (448 gesamt) | |
| Über SQKM: als förderfähig anerkannt im 2. und 3. Jahr der Weiterbildung (gilt nur für Anwesenheitstage) | |
PiA- Heilerziehungspflege neue Maßnahme ab 2023/24 | Über Förderrichtlinie zu Fachkräftemaßnahmen: 800,- € / Monat / Schüler*in im ersten Jahr der Weiterbildung 2 Modellklassen á 28 Schüler*innen (56 gesamt) | |
| Über SQKM: als förderfähig anerkannt im 2. und 3. Jahr der Weiterbildung (gilt nur für Anwesenheitstage) | |
Zuschuss zu Anleitungsstunden
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PiA SPA | Über Förderrichtlinie zu Fachkräftemaßnahmen:
50,- € / Woche für 2 Std. Anleitung pro Schüler*in für beide Jahre der Ausbildung
| |
PiA Erzieher*in und Heilerziehungspflege | Über Förderrichtlinie zu Fachkräftemaßnahmen: 50,- € / Woche für 2 Std. Anleitung pro Schüler*in im ersten Jahr der Weiterbildung
| |
- Das Land fördert über die Richtlinie ausschließlich anteilig per Festbetragsfinanzierung, so dass weitere Akteure, wie z.B. Gemeinden und/oder örtliche Träger und/oder Einrichtungsträger und/oder Stiftungen, mitfinanzieren müssen; dies ist eine zentrale Voraussetzung für eine Förderung durch das Land.
…“
Entgegen der Annahmen und den Förderrichtlinien des Landes, dass PiA-ERZ-Kräfte im zweiten und dritten Ausbildungsjahr als Zweitkräfte durch das Standard-Qualitäts-Kostenmodell (SQKM) refinanziert werden, ist dies in der Praxis nicht abzubilden. Die nur temporär in den Kitas verfügbaren PiA ERZ können in der Dienstplanung nicht vollständig eingerechnet werden. Zudem handelt es sich um eine Ausbildung, die diesen Zweck erfüllen soll. Daher schlägt die Verwaltung vor, diesen Umstand zu berücksichtigen und zumindest von Seiten des Kreises diese Ausbildung auch im 2. und 3. Ausbildungsjahr kontinuierlich zu fördern.
PiA schafft grundsätzlich eine größere Identifikation zu der ausbildenden Kita und in Umkehrung mit den Auszubildenden. Durch eine konkrete Perspektive ist die Motivation zur Ausbildung hoch. Von PiA ist ein hoher „Klebeeffekt“ zu erwarten. Durch ihren Bezug und ihre umfangreichen Kenntnisse und Erfahrungen in ihrem festen Umfeld können PiAs die Fachkräfte entlasten.
Mehr Auszubildende im BBZ und durch PiA - Fachkräfte gewinnen und halten
Zu 2 Aufnahme von Praktikanten würdigen und fördern (2. Säule)
ERZ-, SPA- sowie Heilerziehungspfleger*innen-HEP- Schüler*innen an den Berufsbildungszentren benötigen Praktika-Stellen in den Kitas, die Teil der Ausbildung sind. Das 3. Projekt beinhaltet für Personen mit Migrationshintergrund ebenfalls ein Kita-Praktikum. Angeleitet werden dies Praktikant*innen zwingend von Erstkräften in Kitas, die durch die tägliche Arbeit und die seit Jahren schweren und zunehmend schwierigeren Bedingungen stark belastet sind. Auch wenn klar ist, dass ohne die Durchführung von Praktika keine Entlastung in den Kitas möglich sein wird, braucht es einen Impuls, um für die vermehrte Aufnahme von Praktikant*innen zu werben.
Die für Praktika erworbene Förderung ist zweckgebunden für Maßnahmen zur Entlastung der Fachkräfte einzusetzen und kann nicht in der allgemeinen Bilanz als positiver Beitrag zum Betriebsergebnis genutzt werden. Somit können die Mittel z.B. für zusätzliches Personal, team- oder gesundheitsfördernde Maßnahme u.ä. eingesetzt werden.
Somit würde der Kreis ein Signal an die vorhandenen Fachkräfte senden und Ihre Leistungen ausdrücklich anerkennen. Viele dieser erfahrenen, gut ausgebildeten Kräfte haben konkrete Überlegungen, sich eine andere Tätigkeit außerhalb von Kitas zu suchen. Das gilt es zu verhindern.
Positive Signal helfen zudem, zuversichtlicher in die Zukunft zu schauen und die Außenwirkung der Kitas im Kreis Segeberg zu verbessern. Dieser Impuls kann potentielle Interessent*innen beeinflussen, in unseren Kitas eine Tätigkeit aufzunehmen.
Vorhandene Fachkräfte entlasten – Fachkräfte halten und gewinnen
Zu 3 Menschen mit Migrationshintergrund für eine Kita-Tätigkeit vorbereiten und mit Kitas verbinden (3. Säule)
Neue Personenkreise zu erschließen, ist eine Möglichkeit, Fachkräfte zu gewinnen. Die Kund*innen des Jobcenters sind zu knapp 50 % Personen mit Migrationshintergrund. Diese erwerben erste Sprachkenntnisse über Maßnahmen des Jobcenters und suchen Orientierung. Hier unter Zuhilfenahme der Jobvermittlung des Jobcenters Personen gezielt anzusprechen und in eine berufsvorbereitende Qualifizierungsmaßnahme zu bringen, ist das Zwischenziel dieser Maßnahme.
Ein mögliches Ziel motiviert die Betroffenen, sich stark einzubringen. Über den Erwerb weiterer Sprachkenntnisse und fachlicher Grundkenntnisse zu einer Kita-Tätigkeit, die Unterstützung bei der Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen und das Vermitteln und Begleiten von Kita-Praktika können Kontakte zu dem Berufsfeld und zu Kitas aufgebaut werden.
Im Anschluss bietet sich die Möglichkeit, ein freiwilliges soziales Jahr abzuleisten, als helfende Hand die Kenntnisse weiter auszubauen und im besten Fall, früher oder auch später eine Ausbildung an der Fachschule mit oder ohne PiA-Vertrag anzuschließen.
Für diese Maßnahme sind Kreismittel als Anschubfinanzierung für die berufsvorbereitende Maßnahme in dem Konzept für 2024 vorgesehen. Das Jobcenter ist sehr aufgeschlossen und plant darüber hinaus nach Zertifizierung eines interessierten Bildungsträgers die Maßnahmen an den Standorten Bad Segeberg und Kaltenkirchen zu finanzieren, womit jährlich bis zu 40 Personen mit Migrationshintergrund den Weg in eine unsere Kitas finden können.
Personen mit Migrationshintergrund mit dem Arbeitsfeld Kita und unseren Kitas in Verbindung bringen - Fachkräfte gewinnen
Zu 4 Grund- und Weiterqualifizierung von Kindertagespflegepersonen ausbauen und Eigenteile der Teilnehmenden reduzieren (4. Säule)
Kindertagespflege ist die zweite wichtige Säule der Kinderbetreuung. Ca. 5 % der Kinderbetreuung im Kreis Segeberg findet in der Kindertagespflege statt. Die Qualität der Kindertagesbetreuung ist stetig gewachsen. Unsere Kindertagespflegepersonen genießen hohes Ansehen. Die Betreuung in einem kleinen Umfeld ist eine gute Alternative und für viele Kinder die bessere Wahl im Vergleich zur Kita.
Ein höherer Qualitätsstandard in der Ausbildung (QHB anstatt DJI-Standard), mehr Qualifizierungsmaßnahmen, ein höherer Kreisanteil bei der Finanzierung und geringe Eigenanteile von Absolventen erhöhen die Attraktivität. Für die Eltern, weil Kindertagespflege zuverlässig und zunehmend professioneller wird. Für Bildungsträger, weil Kurse durch niedrigere Teilnahme-Beiträge für Interessenten attraktiver sind und diese besser ausgelastet sind. Für potentielle Kindertagespflegepersonen sind Teilnahmebeiträge in der Regel schwer aufzubringen, sodass wir hier die Schwelle für die Entscheidung zu dieser Qualifizierungsmaßnahme stark abbauen.
Weiterqualifizierungsmaßnahmen für tätige Kindertagespflegepersonen erhöhen die Professionalität und ermöglichen, einen höheren Anerkennungsbetrag zu erhalten und das Einkommen dadurch zu verbessern.
Mehr Kindertagespflegepersonen und besser qualifizierte Kindertagespflegepersonen, die einen höheren Anerkennungsbetrag erhalten – Fachkräfte gewinnen und halten
Allgemeine Hinweise
Mittel, die dem Kreis aus dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) zur Verfügung stehen, sind grundsätzlich in das System einzubringen.
Durch die Reduzierung des Fachkraft-Kind-Schlüssels (§ 57 Abs. 3 Nr. 4 des Kindertagesförderungsgesetztes –KiTaG) für diverse Kita-Gruppen und vereinzelte Rückforderungen (§ 35 KiTaG) hat der Kreis im Jahr 2021 ca. 2,4 Mio. €, im Jahr 2022 ca. 2,7 Mio. € und in 2023 bislang ca. 1,1 Mio. € nicht ausgezahlt bzw. rückerstattet bekommen. Für das Jahr 2023 laufen noch Verfahren, die hier nicht berücksichtigt sind. Mit einer Summe von über 2 Mio. € für das Gesamtjahr 2023 ist zu rechnen.
In der Betrachtung der Teilpläne (361 und 365) über die letzten Haushaltsjahre ergibt sich eine Entwicklung, die - mit Blick auf die Zusage des Landes an die Kreise, dass die Kita-Reform zu 2020/2021 für die Kreise kostenneutral sein sollen - einer differenzierten Betrachtung bedarf. Im Jahr vor der Kita-Reform betrug das Defizit des Kreises Segeberg 11,05 Mio. €, das sich im Wesentlichen aus der Ermäßigung der Kita-Beiträge inkl. Geschwisterermäßigung und der Gewährung von damals noch freiwilligen Leistungen für die Kindertagespflege ergab. In den Jahren 2021 lag das Defizit bei 11,32 Mio. €, im Jahr 2022 bei 11,35 Mio. €. Hätte der Kreis Segeberg die zurück gehaltenen (§ 57 KiTaG) bzw. zurückgeforderten (§35 KiTaG) ausgezahlt/nicht zurückgefordert, wäre das Defizit in 2021 auf 13,73 Mio. € und in 2022 auf 14,08 Mio. € aufgewachsen.
Die Richtlinie ist bis 2027 ausgelegt und umfasst in dem Modell ein Volumen von 8 Mio. Euro. Durch die dynamische Entwicklung im Kita-Bereich sind Änderungen zu erwarten, die sich auch auf die Komponenten der Richtlinie auswirken, so dass eine Überprüfung in 2024 dringend geboten ist, um die Richtlinie ggf. anzupassen.
Auf der anderen Seite gibt die Richtlinie den Kita-Trägern die notwendige Sicherheit, um sich über Jahre auf eine umfängliche Finanzierung für die PiA-Maßnahmen einstellen und beruhigt planen zu können.
Die Aufstellung der einzelnen und gesamten Kosten in den Jahren 2023 bis 2027 ist als ANLAGE beigefügt. Sie geht von einer dauerhaften Fortsetzung aus und berücksichtigt nicht, dass durch Beteiligungen Dritter (z.B. das Land, Arbeitsagentur, Jobcenter, Standortgemeinde) eine Förderung aus Kreismitteln sukzessive zurückgeführt werden könnte.
Der Richtlinienentwurf beschränkt sich auf Maßnahmen, die nach Einschätzung der Verwaltung die größten Erfolgsaussichten haben, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Die Wirksamkeit des Maßnahmenpaketes wird in der zweiten Jahreshälfte 2024 einer Evaluation unterzogen, wodurch sich Umsteuerungsbedarfe im diesem lernenden System ergeben könnten. Dazu würde die Verwaltung eine Berichts- oder Beschlussvorlage erstellen.
Die Verwaltung sieht die Notwendigkeit, die Situation der Fachkräfte aktiv zu verbessern und betrachtet eigene Maßnahmen als alternativlos.
Die von der Richtlinie ausgehenden Impulse wird das Kita- und das Kindertagespflege-System stärken.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten | ||||||||||||||||||
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*davon 200 T€ bereits aus der aktuellen Richtlinie im Haushalt eingeplant
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| Mittelbereitstellung (2024-2027) | |||||
X | Teilplan: 361 | |||||
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 5318/53310012 | ||||
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: | ||||
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In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 53126013 | |||||
In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: | |||||
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
X | Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
X | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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