Drucksache - DrS/2023/157
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung des Projektes "Sozialraumcafe" nach Ziffer 2.2.3 der Richtlinie zur Stärkung sozialräumlicher Angebote im Rahmen von Regionalbudgets für die Jahre 2024, 2025 und 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beteiligt:
- Finanzen und Finanzcontrolling; FB Zentrale Steuerung; Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser 1:
- Frau Mäder
- Ziele:
- 1. Ziel 1 - moderner öffentlicher Dienstleister; 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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28.09.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, in Anwendung der Richtlinie zur Stärkung sozialräumlicher Angebote im Rahmen von Regionalbudgets in der Fassung vom 28.09.2023 die Förderung des Projektes „Sozialraumcafe“ nach Ziffer 2.2.3 im beantragten Umfang für die Jahre 2024, 2025 und 2026.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Diese Beschlussvorlage kommt nur dann zum Tragen, wenn die Änderung der Richtlinie zur Stärkung sozialräumlicher Angebote im Rahmen von Regionalbudgets beschlossen ist.
Sachverhalt:
Das Sozialraumcafe des Regenbogen e.V. ist ein seit 2017 bewährtes Projekt in Kaltenkirchen. Hier erfolgt eine gelungene Vernetzung der Akteur*innen im Sozialraum. Kinder und Eltern haben einen niedrigschwelligen Zugang, können hier Teil einer Ortsgemeinschaft werden, finden Rat und Unterstützung vor Ort und können Zugang zu zahlreichen anderen Angeboten im Sozialraum finden.
Die direkten und unkomplizierten Kontakte und Beratungen vermeiden oder verringern nach Beobachtung der Fachkräfte Bedarfe an Hilfe zur Erziehung.
Bisher wurden die Fördermittel jährlich neu beantragt und durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen. Hierbei wurde in der Vergangenheit immer wieder thematisiert, dass eine Verstetigung sinnvoll vor. Eine solche reduziert den Aufwand für den freien Träger, die Verwaltung und den Jugendhilfeausschuss und gibt auf beiden Seiten Planungssicherheit. Daher soll nun entsprechend der Öffnung durch die Änderung der Richtlinie eine Bewilligung der Förderung für einen Zeitraum von drei Jahren erfolgen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Die finanziellen Mittel sind im Haushalt bereits vorhanden und stehen zur Verfügung. |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
X | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
X | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
|
1,4 MB
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