Drucksache - DrS/2022/126-03
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Kompetenzteams Inklusion für eine inklusive Ausrichtung der frühkindlichen Bildung und Betreuung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Eingliederungshilfe für Minderjährige
- Bearbeitung:
- Jan-Hauke Heinze
- Beteiligt:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur; Allgemeine Soziale Dienste; FB Jugend und Bildung; Büro für Chancengleichheit und Vielfalt
- Verfasser 1:
- Heinze, Jan Hauke
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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28.09.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt:
Der Kreis Segeberg führt bis zum 25.10.2023 im Rahmen des Zuwendungsrechts ein Interessenbekundungsverfahren zur Weitergabe der Fördermittel aus der Richtlinie „Kompetenzteam Inklusion“ an einen freien Träger der Jugend- oder Eingliederungshilfe durch. Dieses Interessenbekundungsverfahren soll sich auf den Förderzeitraum vom 01.01.2024- 31.12.2025 beziehen. Das Interessenbekundungsverfahren wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der im Juli 2023 vorgenommenen Bedarfsabfrage und unter Nutzung der darauf aufbauenden Anlagen zu dieser Beschlussvorlage durchgeführt. Die Entscheidung über die Mittelzuwendung erfolgt im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.11.2023.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Nach erfolgter Bedarfsabfrage bei den im Kreisgebiet (ohne Norderstedt) ansässigen Trägern von Kindertageseinrichtungen kann ein Interessenbekundungsverfahren zur externen Umsetzung der Förderrichtlinie Kompetenzteam Inklusion erfolgen.
Sachverhalt:
Mit den Berichten der Verwaltung zu Drs/2022/126, Drs/2022/126-01 und Drs/2022/126-02 wurde über die Bereitstellung von jährlichen Fördermitteln in Höhe von 707.178,- EUR/jährlich für die Jahre 2023- 2025 informiert.
Im Zeitraum vom 28.06.- 31.07.2023 erfolgte eine Online- Umfrage bei allen im Kreis Segeberg (ohne Stadt Norderstedt) ansässigen Trägern von Kindertageseinrichtungen zu den Bedarfen und Erfordernissen bei einer Umsetzung der Richtlinie Kompetenzteam Inklusion. Die Ergebnisse sind in der Präsentation zu dieser Beschlussvorlage vollumfänglich abgebildet.
Im Rahmen der Umfrage konnten sowohl städtische als auch ländliche Kitas erreicht werden. Ebenso haben sich sowohl kleinere als auch große Einrichtungen beteiligt, mit und ohne enge Bezüge zur Eingliederungshilfe. Insofern wird, trotz einer Teilnahmequote von ca. 35 %, von einer hinreichenden Repräsentanz der Ergebnisse ausgegangen. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass es einen vielfältigen Bedarf an den Leistungen eines Kompetenzteams Inklusion gibt.
Aus den Rahmenbedingungen ergibt sich die Herausforderung einer zeitlichen Begrenzung der Förderrichtlinie vorerst bis zum 31.12.2025. Obwohl das Ergebnis der Umfrage eine Verortung des Kompetenzteams beim Kreis Segeberg präferiert, so wird dies als nicht umsetzbar bewertet. In Zeiten des Fachkräftemangels dürfte es äußerst herausfordernd sein ein interdisziplinäres Team unter Einbringung von Professionen wie u.a Logopäd*innen, Sonderpädagog*innen oder Supervisor*innen aufzubauen. Nach Einschätzung der Verwaltung erscheint es nur bedingt möglich diese Berufsgruppen anzuwerben, mindestens vor dem Hintergrund einer erforderllichen Befristung auf zwei Jahre. Anders als bei freien Trägern gäbe es intern grundsätzlich keine Weiterverwendungsmöglichkeit für viele dieser Berufsgruppen. Bei freien Trägern erscheint eine ggf. erforderliche Weiterbeschäftigung in anderen Geschäftsbereichen hingegen vorstellbar.
Seitens des Sozialministeriums wird grundsätzlich eine Verstetigung der Förderung in Aussicht gestellt, gleichwohl ist diese aktuell nicht rechtssicher geregelt. Neben der Schwierigkeit entsprechende Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt für die Kreisverwaltung rekrutieren zu können, würde eine Umsetzung durch die Kreisverwaltung selbst zu einem deutlichen Stellenmehrbedarf für die Stellenpläne 2024 und 2025 führen, was durch eine externe Beauftragung vermieden werden kann.
Unter Abwägung aller wesentlichen Aspekte erscheint eine Umsetzung durch einen freien Träger als die zu bevorzugende Lösung, im Vergleich zu einer kreiseigenen Umsetzung.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Bis zu 707.718,- EUR in den Jahren 2024 und 2025, zu 100% refinanziert |
x | Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan: 3634 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
x | Ja: |
Die Maßnahme richtet sich vorrangig an Kinder im Vorschulalter mit einer (drohenden) körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung und soll deren Teilhabemöglichkeiten im Rahmen der Betreuung in einer Kindertagesstätte verbessern.
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
x | Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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844 kB
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89,4 kB
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1,7 MB
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(wie Dokument)
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110,9 kB
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