Bericht der Verwaltung - DrS/2023/125
Grunddaten
- Betreff:
-
Information zu den Aufgaben und Tätigkeiten der Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Büro für Chancengleichheit und Vielfalt
- Bearbeitung:
- Martina Schmidt
- Beteiligt:
- FB Soziales, Arbeit und Gesundheit; FB Zentrale Steuerung; Gleichstellungsbeauftragte; Gremien, Kommunikation, Controlling
- Verfasser 1:
- Frau Fait-Böhme
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Sozialausschuss
|
Information ohne Beratung
|
|
|
14.09.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
15.02.2024
|
Sachverhalt
Zusammenfassung:
In seiner Sitzung am 20.08.2020 hat der Sozialausschuss gem. § 6 Abs. 5 der Geschäftsordnung für ehrenamtlich Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigung des Kreises Segeberg Frau Jutta Altenhöner, Herrn Uwe Harm und Herrn Dr. Volker Holthaus zu Beauftragten für Menschen mit Beeinträchtigungen des Kreises Segeberg für die Amtszeit von 4 Jahren ausgewählt. Der Kreistag hat die Bestellung der benannten Personen in seiner Sitzung am 24.09.2020 beschlossen.
Die Beauftragte für Menschen mit Beeinträchtigung stellen ihre Aufgaben, Tätigkeiten und Schwerpunkte in Folge dar.
Sachverhalt:
Tätigkeitsbereiche Dr. Volker Holthaus
Neben Einzelfallberatungen liegt meine Arbeit schwerpunktmäßig in der Gesundheitsförderung von Menschen mit Behinderungen.
Hier besonders in der Umsetzung der Aufklärung und Verständlichmachung von Gesundheitsinformationen und leichte/verständliche Sprache
- Aufklärungs- und Einwilligungsbögen -, die digitale Bereitstellung über APPs (DIGEKO) zur verbesserten Information auch für Menschen mit Analphabetismus bei Besuchen in der ärztlichen Praxis. Hier ist die Umsetzung in den digitalen Informationsfluss des Kreises in der Planung.
Weiterhin setze ich mich für die Etablierung eines Medizinisches Zentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung (MZEBs) in Schleswig-Holstein. Ein, mit dem Ziel die therapeutischen und diagnostischen Möglichkeiten zu verbessern.
Ein weiteres Thema, bei dem ich im engen Austausch mit den entsprechenden Gruppierungen bin, ist der inklusive Sport.
Dazu beteilige ich mich an der kreisweiten Aktivität „Inklusion vor Ort“.
Tätigkeitsbericht 2023 Jutta Altenhöner
„Wir müssen erkennen, dass das Morgen in unserem Heute liegt“
Martin Luther King
Neben beratender Tätigkeiten von Einzelfällen engagiere ich mich sehr dafür, das Leben für die Menschen mit Behinderungen im Kreis Segeberg gerechter zu machen und damit zu erleichtern.
Als Behindertenbeauftragte gibt es viele Hürden zu nehmen und jeden Tag erneut daran zu arbeiten, die Wahrnehmung für Menschen mit Behinderungen zu schärfen.
Besonders engagiere ich mich für den barrierefreien Ausbau im Kreis Segeberg.
Das bedeutet Barrierefreiheit in den Köpfen, in Gebäuden und im Miteinander.
Barrierefreiheit in den Köpfen bedeutet zu akzeptieren, dass ein behinderter Mensch alles erreichen kann, was er möchte und dass es dabei keine Hindernisse gibt.
Barrierefreiheit in Gebäuden, auch besonders in kreiseigenen Gebäuden, bedeutet:
- die Möglichkeiten der Barrierefreiheit voll auszuschöpfen.
Besonders erwähnenswert in meiner Arbeit vom letztem Jahr ist das Projekt Kiwebu. Es hat mich sofort begeistert. Herr Hövelmann und sein Vater haben dieses Projekt ins Leben gerufen. Sie gaben mir die Möglichkeit, meine Ideen einzubringen. Mit den Angeboten von Kiwebu wird die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung verwirklicht. In Bad Bramstedt hat dieses Projekt seinen Standort.
Es wird den Menschen ermöglicht, Kenntnisse zu erwerben, die ihnen gegebenenfalls den Weg auf den ersten Arbeitsmarkt ermöglichen können. Auf jeden Fall werden neue Perspektiven eröffnet.
Es werden unterschiedliche Arbeits- und Lernstandorte, wie z.B. der Barfußpark in Todesfelde, angeboten. Natürlich gibt es eine Vielzahl anderer Angebote. Hier können eigene Fähigkeiten und Stärken entdeckt und weiterentwickelt werden.
Von Fachkräften für Arbeits- und Berufsförderung, Sozialpädagogen und Menschen mit vielen anderen Professionen werden Menschen mit Handicap gefördert.
Individuelle Förderplanung, sozialpädagogische Assistenz, geeignete Fort– und Weiterbildungsangebote gehören zum Angebot.
Des Weiteren setzte ich mich für eine Vereinfachung der Verwaltungssprache ein, wie es im Kreis Soest schon gehandhabt wird. Darüber informiere ich bereits schon seit 7 Jahren.
Einfach Verwaltungssprache – bessere und leichtere Lesbarkeit und eine behördliche Kommunikation ohne „Barrieren“ für die Verständigung.
Mein Kollege Uwe Harm beschäftigt sich noch intensiver mit dieser Thematik.
Ein weiterer Teil meiner Tätigkeiten liegt in der Netzwerkarbeit. Seit ich vor einigen Jahren das Netzwerk für die Behindertenbeauftragen und Mitglieder der örtlichen Beiräte gegründet habe, ist diese Arbeit für mich ein wichtiger Bestandteil.
Die Informationen, die dort miteinander geteilt werden, sind für meine Arbeit als Behindertenbeauftragte sehr wertvoll.
Ebenso bin ich ständiger Gast im Kreisseniorenbeirat. Der Vorsitzende des Kreisseniorenbeirates ist regelmäßiger Gast im Netzwerk. Wir stehen in regelmäßigen Austausch und Abgleich der gemeinsamen Themen.
Wenn es mir meine Zeit zulässt, beteilige ich mich gerne am Netzwerk Inklusion 3.0, federführend ist Dr. Arnold.
Wöchentlich suchen mich Klienten auf, die mich um Problemlösung oder weitere Hilfen bitten. Ich möchte Ihnen gerne die Arbeit deutlich machen, anhand von 2 Fallbeispielen:
- Fall:
Eine Frau leidet an einer Erkrankung mit entsprechenden, teils schmerzhaften Einschränkungen:
- Morbus Bechterew
- Rheumatische Arthritis
- Hashimoto-Thyreoiditis
- Spinalkanalstenose
- Maisonneuve-Fraktur
- Magenbeipass
- 3x Rotatorenmanschettenruptur
- Künstliches Kniegelenk links
Die Auswirkungen sind, dass sie nur begrenzt stehen kann, kaum länger als 10 Minuten sitzen kann. Eine liegende Position führt zu einigermaßen Erleichterung. Mit ihrem Rollator kann Sie nicht weiter als 50 Meter gehen.
Der Pflegegrad wurde abgelehnt. Darüber hinaus bekommt die Frau keine Zuwendung für eine notwendige „mobile“ Hilfe wie z.B. einen Skooter.
Es war klar, sofort Widerspruch bei der Pflegekasse einzureichen. Dieser ist derzeit in Bearbeitung.
Ich nutze selber einen Scooter. Natürlich weiß ich dadurch, welche Vorteile dieses Fahrzeug mit sich bringt. Der Händler meines Vertrauens, bot mir ein Modell zum Preis von 500 Euro für eine bedürftige Person an. Ich teilte ihm mit, solch eine Person zu kennen, die das Geld jedoch nicht aufbringen kann. Ohne weitere Überlegung schenkte der Händler dieser Frau den Scooter. Notwendige Umbaumaßnahmen für die Mitnahme des unverzichtbaren Rollators übernahm der Händler anstandslos.
- Fall:
Es geht um einen 34-jährigen Autisten. Sein körperlicher, psychischer und seelischer Zustand verschlechtern sich zusehends. Die Einrichtung führte mutmaßlich „erzieherische Maßnahmen“ durch, die ihn täglich in massive Angstzustände trieben.
Er ist Autist mit dem Asperger Syndrom. Zudem leidet er unter einigen komorbiden (begleitende…) Erkrankungen, u.a. einer massiven posttraumatischen Belastungsstörung, Angststörungen und Schlafstörungen. Mit Veränderungen kommt er nur sehr schlecht zurecht, welche in seiner Behinderung begründet ist. Natürlich ist es normal, dass im täglichen Leben Veränderungen stattfinden. Nicht für IHN! Für einen Autisten sind kleinste Änderungen im Tagesablauf die größte Qual. Gleichbleibende Rituale, wie jeden Tag im Wald spazieren gehen, beruhigen seinen seelischen Zustand.
Seine große Angst zu sterben, begleitet diesen jungen Mann täglich. Durch das Verweigern von Essen verlor er stark an Gewicht. Es wird Ihm von der Einrichtung unterstellt, die Verweigerung als Druckmittel gegen sie zu verwenden.
Dieser fassungslose Zustand, grenzt für mich an „seelische Misshandlung“ und braucht dringend Einhaltung.
Im Meltdown befindet sich eine autistische Person im absoluten Ausnahmezustand, der mit Todesangst, körperlichen Symptomen und Kontrollverlust einhergeht. In dieser Situation kann keine Erwartung gestellt werden, in Selbstbewältigung seiner Störungen zu treten und sie zu überwinden. Die Einrichtung sah keine Möglichkeit, hier einen Weg zu finden.
Die Mutter wendete sich an das Autismus Zentrum in Bad Oeynhausen. Sie bekam den Vorschlag, sich mit mir in Verbindung zu setzten. Gemeinsam mit der Einrichtungsleiterin und der zuständigen Leiterin vom Rauhen Haus führten wir ausführliche Lösung findende Gespräche. Ergebnis: Ein Team von 3 Personen wird den jungen Mann für sechs Monate begleiten. Einzelne Schritte werden gemeinsam besprochen und umgesetzt.
Die Teilnahme an verschiedenen Fachtagungen und fachbezogenen Fortbildungen ist für mich und die Umsetzung meiner Arbeit im Ehrenamt selbstverständlich.
Die Feierlichkeit des jährlichen Weltbehindertentags am 03. Dezember, habe ich in den Kreis Segeberg fest etabliert.
Eine Neuauflage der Satzung für den Integrationsbeirat steht vor der Vollendung. Seit 7 Jahren steht der einst genannte „Behindertenbeirat“ im wesentlichen Fokus meiner Tätigkeit.
In all den Jahren wurde ich intensiv von Thorsten Luckow begleitet, der heute seine Rentenzeit genießt. Frau Sandra Fait-Böhme, neue Fachdienstleitung vom Büro Chancengleichheit und Vielfalt, ist mir eine große Stütze in meiner Arbeit im Ehrenamt. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken.
Weitere Ziele sind für mich:
- Entwicklung des Kreises Segeberg zu einem inklusiven Sozialraum
- Barrierefreiheit
- Öffentlichkeitsarbeit
- Individuelle Projekte und Aufgabenpakete der Partnerinnen und Partner, die zum gemeinsamen Ziel beitragen
- Antragsrecht für die Behindertenbeauftragten des Kreises
- und selbstverständlich, immer ein offenes Ohr für Menschen mit Problemen zu haben
Im letztem Jahr habe ich bei 26 Fällen, meist erfolgreich unterstützen können.
Jutta Altenhöner
Tätigkeitsbericht 2023 Herr Uwe Harm
Zwischenbericht für den Sozialausschuss:
Einfache Verwaltungssprache generell – „Leichte Sprache“ als zusätzliches Angebot
Als (Mit-) Beauftragter für Menschen mit Behinderungen im Kreis Segeberg gehört das nachstehende Projekt zu meiner wesentlichen Tätigkeit im Jahre 2023.
Begriffsdefinition:
„Einfache Verwaltungssprache“ bedeutet eine bessere und leichtere Lesbarkeit und eine behördliche Kommunikation ohne „Barrieren“ für die Verständigung. Dies ist trotz eines einfachen Satzaufbaus (kurze Sätze, Vermeidung von sogenannten „Wortungetümen“), einer einfacheren Struktur (zuerst die Botschaft, dann die Gründe, danach die Rechtsgrundlagen) und anderen Maßnahmen rechtssicher möglich.
„Leichte Sprache“ umschreibt mit einfachen Worten, einfachen Satzbau und kleineren Wortschatz einen Sachverhalt, so dass auch Menschen mit geistiger Behinderung und Menschen mit einer Lese- und Schreibschwäche Texte leichter verstehen können. Mit „Leichter Sprache“ ist in der Regel kein rechtssicherer Text möglich. Allerdings kann mit Leichter Sprache die wesentliche Aussage eines schwierigen rechtssicheren Textes gesondert (z. B. in einem Anschreiben) mitgeteilt werden.
Die Rechtsgrundlagen:
- Das Grundgesetz (Art. 1 und 3)
- Die UN-Behindertenrechtskonvention
- Das allgemeine Gleichstellungsgesetz / Das Behindertengleichstellungsgesetzt des Bundes
- Landesbehindertengleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein - LBGG
- Der Landesaktionsplan von 2017 (Seite 139)
Zu 1.
Art. 1 des Grundgesetzes verpflichtet „alle staatliche Gewalt“ dazu, die Würde eines jeden Menschen zu achten. Für Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren bedeutet dies, dass jeder davon betroffene Mensch von Anfang an beteiligt werden muss. Das erfordert eine in der Regel schriftliche Information, um die Möglichkeit zu eröffnen, sich rechtlich zur Wehr setzen zu können. Ist eine solche Information unverständlich, wird die Würde des Menschen missachtet.
Art. 3 des Grundgesetzes verlangt für alle Menschen Gleichheit vor dem Gesetz und untersagt jedwede Diskriminierung. Wenn Menschen mit geistiger Behinderung oder mit erheblicher Lese- und Schreibschwäche behördliche Mitteilungen erhalten, die unnötig schwer verständlich sind, verstößt dies gegen das Gleichheitsgebot. Sie werden gegenüber anderen Menschen benachteiligt und letztlich diskriminiert.
Zu 2.
Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert alle Staaten auf, Barrieren jeder Art abzubauen, die sonst Menschen mit Behinderungen an der gleichberechtigten Teilhabe hindern können. Diese Forderung betrifft auch die Kommunikation. Schwer verständliche Texte, die auch einfacher sein können, stellen somit eine unzulässige Barriere dar. Die Sprache – mündlich wie schriftlich – muss einfach und verständlich, vorlesbar und für bestimmte Behinderungsformen auch übersetzbar sein. Die übliche Verwaltungssprache (Amtsdeutsch) stellt für viele Menschen mit Behinderung eine wesentliche Verständnisbarriere dar und kann diskriminierend sein.
Zu 3.
In Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention haben Bund und Länder bereits weitere Gesetze erlassen, die ebenfalls einen Abbau von Barrieren – auch in der offiziellen Verwaltungssprache – verlangen, so z. B. das
Behindertengleichstellungsgesetz
§ 10 Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken
(1) Träger öffentlicher Gewalt haben bei der Gestaltung von Bescheiden, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtlichen Verträgen und Vordrucken eine Behinderung von Menschen zu berücksichtigen. Blinde und sehbehinderte Menschen können zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach Absatz 2 insbesondere verlangen, dass ihnen Bescheide, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke ohne zusätzliche Kosten auch in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden.
(2) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestimmt durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bei welchen Anlässen und in welcher Art und Weise die in Absatz 1 genannten Dokumente blinden und sehbehinderten Menschen zugänglich gemacht werden.
§ 11 Verständlichkeit und Leichte Sprache
(1) Träger öffentlicher Gewalt sollen mit Menschen mit geistigen Behinderungen und Menschen mit seelischen Behinderungen in einfacher und verständlicher Sprache kommunizieren. Auf Verlangen sollen sie ihnen insbesondere Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke in einfacher und verständlicher Weise erläutern.
(2) Ist die Erläuterung nach Absatz 1 nicht ausreichend, sollen Träger öffentlicher Gewalt auf Verlangen Menschen mit geistigen Behinderungen und Menschen mit seelischen Behinderungen Bescheide, Allgemeinverfügungen, öffentlich-rechtliche Verträge und Vordrucke in Leichter Sprache erläutern.
(3) Kosten für Erläuterungen im notwendigen Umfang nach Absatz 1 oder 2 sind von dem zuständigen Träger öffentlicher Gewalt zu tragen. Der notwendige Umfang bestimmt sich nach dem individuellen Bedarf der Berechtigten.
(4) Träger öffentlicher Gewalt sollen Informationen vermehrt in Leichter Sprache bereitstellen. Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass die Träger öffentlicher Gewalt die Leichte Sprache stärker einsetzen und ihre Kompetenzen für das Verfassen von Texten in Leichter Sprache auf- und ausgebaut werden.
Zu 4.
Das Landesbehindertengleichstellungsgesetz Schleswig-Holstein – LBGG fordert ebenfalls eine verständliche Verwaltungssprache.
Zu 5.
In fast allen Untergliederungen der öffentlichen Verwaltung wurden zur Umsetzung der UN-BRK inzwischen sog. Aktionspläne aufgestellt. Der Landesaktionsplan SH aus 2017 fordert zum Beispiel auf Seite 139 auszugsweise: Die Barrierefreiheit in der Kommunikation betrifft auch „die Gestaltung amtlicher Bescheide, Vordrucke, Formulare und persönliche Anschreiben“.
Weitere Entscheidungen aufgrund der Rechtsgrundlagen
Die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien fordert: „Schreiben müssen präzise, inhaltlich vollständig, verständlich und höflich sein.“ (§ 16 (2) GGO). Daraus lassen sich folgende Grundforderungen an die Verwaltung ableiten: Weil die Schreiben der Verwaltung genau und vollständig sein müssen, kann die Verwaltungssprache nicht auf fachsprachliche Elemente verzichten.
Weil Schreiben der Behörde verständlich sein sollen, müssen sie einfach formuliert sein. Richtige und überzeugende Aussagen in Behördenschreiben sind demnach nicht die einzigen Forderungen an die Verwaltung. Hinzu kommt die Forderung nach allgemeiner Verständlichkeit. Die Verwaltungssprache befindet sich damit in einem Spannungsverhältnis zwischen Fachsprachlichkeit und allgemeiner Verständlichkeit. Als juristische Fachsprache wird hier die Sprache der Gesetze, Vorschriften, Kommentare usw. verstanden. Da die Verwaltung an die Rechtsgrundlagen gebunden ist, ist auch ihre Sprache – zumindest teilweise – an die juristische Fachsprache gebunden.
Projekt zur Umsetzung in der Kreisverwaltung Segeberg
Ziele: Einfache Umsetzung - kostengünstige Lösung - wenig Personalaufwand
Amtliche Bescheide – zuerst in der Abteilung der Eingliederungshilfe – erhalten ein Anschreiben, das nur die sog. Kernbotschaft der Bewilligung oder sonstigen Entscheidung in einfachen Worten wiedergibt. Auf den anliegenden Bescheid wird nur verwiesen. Auf diese Weise können Empfänger, hier vor allem Menschen mit geistiger Behinderung den relevanten Inhalt selbst lesend wahrnehmen.
Ferner sollen alle Antragsformulare in diesem Bereich ein Wahl-Ankreuzfeld erhalten. Antragsteller können damit eine Antwort oder eine Nachfrage der Behörde in „Leichter Sprache“ anfordern.
Die Umsetzung soll in Abstimmung mit dem Landrat und der betroffenen Abteilung noch in diesem Jahr beginnen.
Uwe Karl Harm
