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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2023/049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Bedarfsplan 2022/23 zur Kindertages-betreuung im Kreis Segeberg (ohne Norderstedt) gemäß §10 KitaG S-H. Gleichzeitig wird der bis 2025 zu erwartende Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in den einzelnen Kommunen wie folgt festgestellt:

 

 

Bedarf

Stadt Bad Bramstedt

60 %

Stadt Bad Segeberg

60 %

Stadt Kaltenkirchen

50 %

Stadt Wahlstedt

50 %

Gemeinde Ellerau

55 %

Gemeinde Henstedt-Ulzburg

60 %

Amt Auenland Südholstein

50 %

Amt Bad Bramstedt-Land

55 %

Amt Boostedt-Rickling

50 %

Amt Bornhöved

50 %

Amt Itzstedt

55 %

Amt Kisdorf

60 %

Amt Leezen

50 %

Amt Trave-Land

50 %

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zusammenfassung:

Die Verwaltung des Jugendamtes legt den aktuellen Bedarfsplan gemäß § 10 KiTaG zur Kindertagesbetreuung im Kreis Segeberg (ohne Norderstedt) vor. 

 

Sachverhalt:

Gemäß § 10 Kindertagesförderungsgesetz - KiTaG hat der Kreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Pflicht, einen Bedarfsplan zu erstellen und kontinuierlich fortzuschreiben. Hierzu ist der Bestand an Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen zu erheben sowie der Bedarf an Plätzen zu ermitteln.

 

Die erhobenen Werte gründen erstmals auf den Daten der Kita-Datenbank (Stichtag: 16.03.2022) und berücksichtigen nicht den Bedarf der Stadt Norderstedt.

Um einen aktuellen Stand, insbesondere bei der Berechnung der Quoten (und der sich daraus ableitenden tatsächlichen Platzbedarfe) herzustellen, wird auf die Bevölkerungszahlen des Statistikamts Nord zurückgegriffen. Diese liegen (mit Stand 31.12. des Vorjahres) in der Regel im August/September vor.

 

Im Herbst fanden mit allen Städten, amtsfreien Gemeinden und Amtsverwaltungen im Kreis Segeberg Gespräche zur Kindertagesbetreuung statt. Dabei wurde erneut festgestellt, dass die Platzkapazitäten im Vergleich zu den Vorjahren nicht mehr ausreichend sind.

 

Die wichtigsten Aussagen aus der Erhebung 2022/2023 lauten:

 

- Stand August 2022: 667 fehlende U3 Plätze und 492 fehlende Ü3 Plätze

- Prognose: Durch erwartete hohe Zuzüge wird sich der Platzbedarf

           zusätzlich erhöhen.

- Hier besteht dringender Handlungsbedarf. In vielen Regionen wird sich die  

           bereits jetzt bedrohliche Lage weiter verschärfen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

x

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

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Anlagen

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