Drucksache - DrS/2023/049
Grunddaten
- Betreff:
-
Bedarfsplan 2022/23 zur Kindertagesbetreuung im Kreis Segeberg (ohne Norderstedt) gemäß §10 KitaG S-H
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Liane Glage
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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16.03.2023
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Bedarfsplan 2022/23 zur Kindertages-betreuung im Kreis Segeberg (ohne Norderstedt) gemäß §10 KitaG S-H. Gleichzeitig wird der bis 2025 zu erwartende Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in den einzelnen Kommunen wie folgt festgestellt:
| Bedarf |
Stadt Bad Bramstedt | 60 % |
Stadt Bad Segeberg | 60 % |
Stadt Kaltenkirchen | 50 % |
Stadt Wahlstedt | 50 % |
Gemeinde Ellerau | 55 % |
Gemeinde Henstedt-Ulzburg | 60 % |
Amt Auenland Südholstein | 50 % |
Amt Bad Bramstedt-Land | 55 % |
Amt Boostedt-Rickling | 50 % |
Amt Bornhöved | 50 % |
Amt Itzstedt | 55 % |
Amt Kisdorf | 60 % |
Amt Leezen | 50 % |
Amt Trave-Land | 50 % |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zusammenfassung:
Die Verwaltung des Jugendamtes legt den aktuellen Bedarfsplan gemäß § 10 KiTaG zur Kindertagesbetreuung im Kreis Segeberg (ohne Norderstedt) vor.
Sachverhalt:
Gemäß § 10 Kindertagesförderungsgesetz - KiTaG hat der Kreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Pflicht, einen Bedarfsplan zu erstellen und kontinuierlich fortzuschreiben. Hierzu ist der Bestand an Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen zu erheben sowie der Bedarf an Plätzen zu ermitteln.
Die erhobenen Werte gründen erstmals auf den Daten der Kita-Datenbank (Stichtag: 16.03.2022) und berücksichtigen nicht den Bedarf der Stadt Norderstedt.
Um einen aktuellen Stand, insbesondere bei der Berechnung der Quoten (und der sich daraus ableitenden tatsächlichen Platzbedarfe) herzustellen, wird auf die Bevölkerungszahlen des Statistikamts Nord zurückgegriffen. Diese liegen (mit Stand 31.12. des Vorjahres) in der Regel im August/September vor.
Im Herbst fanden mit allen Städten, amtsfreien Gemeinden und Amtsverwaltungen im Kreis Segeberg Gespräche zur Kindertagesbetreuung statt. Dabei wurde erneut festgestellt, dass die Platzkapazitäten im Vergleich zu den Vorjahren nicht mehr ausreichend sind.
Die wichtigsten Aussagen aus der Erhebung 2022/2023 lauten:
- Stand August 2022: 667 fehlende U3 Plätze und 492 fehlende Ü3 Plätze
- Prognose: Durch erwartete hohe Zuzüge wird sich der Platzbedarf
zusätzlich erhöhen.
- Hier besteht dringender Handlungsbedarf. In vielen Regionen wird sich die
bereits jetzt bedrohliche Lage weiter verschärfen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
x | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja: |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,2 MB
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