16.03.2023 - 3.1 Bedarfsplan 2022/23 zur Kindertagesbetreuung im...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 16.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Liane Glage
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 6. Ziel 6 - inklusive Bildungschancen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Pohlmann berichtet, dass er aufgrund eines Zeitungsartikels in der Segeberger Zeitung vom 17.02.2023 angesprochen worden sei, in dem es um die Lage der Kita-Plätze im Kreis ging. Es sei eine falsche Darstellung und keine entsprechende Gegendarstellung erfolgt.
Frau Glage stellt sich hinsichtlich der Kita-Bedarfsplanung als diesbezüglich zuständige Nachfolgerin von Herrn Kerder vor und erläutert die Kita-Bedarfsplanung anhand einer Präsentation. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Herr Schuchardt fasst zusammen, dass der Dreh- und Angelpunkt der Fachkräftemangel sei, den es in allen Wirtschaftszweigen gebe. Er fragt nach, ob Betriebs-Kitas eine Lösung sein könnten. Herr Wenzel teilt mit, dass diese auch den Fachkraft/Kind-Schlüssel erfüllen müssten. Die BBZen würden intensiv an den Ausbildungen arbeiten, aber die Vorgaben des neuen Kita-Gesetzes seien nicht zu erreichen. Frau Saggau lobt den Bedarfsplan sehr und zeigt sich erschüttert, dass rund 1.000 Plätze fehlen. Zudem müsste bei der Ausweisung von Neubaugebieten mehr darauf geachtet werden, dass entsprechende Kita-Plätze ausgewiesen werden. Herr Wenzel erläutert, dass das 1.600 Plätze Programm rege in Anspruch genommen werde. Bezüglich der Neubaugebiete müsse die Kita-Aufsicht künftig noch stringenter werden. Es sei unhaltbar, dass in den Gemeinden keine Kita-Plätze geplant werden. Frau Glage erklärt auf eine weitere Frage von Frau Saggau, dass unter Wiederaufnahme von geschlossenen Gruppen die Gruppen gemeint seien, die dauerhaft seit Anfang 2023 geschlossen seien. Die Kitas würden die Gruppen gerne öffnen, jedoch fehle das entsprechende Personal.
Frau Berger möchte wissen, wie lange die Verweildauer in erzieherischen Berufen sei. Frau Terschüren verweist auf eine gleichlautende Anfrage der FDP-Fraktion aus 2019 an den Bundestag. Hiernach gebe es dort keine Erkenntnisse über die Verweildauer. Jährlich würde rund 1% der Erzieher*innen vorzeitig ausscheiden und nur rund 36 % der Befragten können sich vorstellen, bis zum Renteneintritt im Beruf zu bleiben. Herr Wenzel fügt hinzu, dass die Verweildauer häufig zu kurz sei, weil die Qualität nicht gehalten werden könne. Es gebe mehr Kinder bei weniger Erzieher*innen, was sehr belastend sei. Es weist außerdem darauf hin, dass ab 2025 der Rechtsanspruch auf Tagesbetreuung, „Offener Ganztag (OGS)“, in Kraft trete, der noch mehr Probleme bei der Fachkräftefindung bereiten werde.
Herr Kraft sieht in den vorgelegten Zahlen auch einen Erfolgsindikator, denn die Bevölkerung wachse zunehmend und früher seien die Kita-Plätze nicht nachgekommen. Heute werde das Verhältnis immerhin 1:1 gehalten. Auf Nachfrage von Herrn Ehlers erläutert Herr Wenzel, dass eine Reduzierung des Fachkraft-Schlüssel erfolge, um Gruppen geöffnet halten zu können. Wenn der Fachkraft-Schlüssel reduziert wurde, können die Helfenden Hände durch das SQKM-Modell finanziert werden.
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Bedarfsplan 2022/23 zur Kindertages-betreuung im Kreis Segeberg (ohne Norderstedt) gemäß §10 KitaG S-H. Gleichzeitig wird der bis 2025 zu erwartende Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in den einzelnen Kommunen wie folgt festgestellt:
| Bedarf |
Stadt Bad Bramstedt | 60 % |
Stadt Bad Segeberg | 60 % |
Stadt Kaltenkirchen | 50 % |
Stadt Wahlstedt | 50 % |
Gemeinde Ellerau | 55 % |
Gemeinde Henstedt-Ulzburg | 60 % |
Amt Auenland Südholstein | 50 % |
Amt Bad Bramstedt-Land | 55 % |
Amt Boostedt-Rickling | 50 % |
Amt Bornhöved | 50 % |
Amt Itzstedt | 55 % |
Amt Kisdorf | 60 % |
Amt Leezen | 50 % |
Amt Trave-Land | 50 % |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14,2 MB
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