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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2023/023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, den Landrat zu beauftragen, die Gründung eines gemeinsamen IT-Verbundes zu prüfen. Diese Prüfung umfasst rechtliche, finanzielle, organisatorische, personelle und sonstige Sachverhalte.

Ziel ist es, bis zum Ende des Jahres 2023 ein Umsetzungskonzept für die Gründung eines gemeinsamen IT-Verbundes durch den Kreis Herzogtum Lauenburg, den ITV-Stormarn und den Kreis Segeberg vorzulegen.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Derzeit wirken verschiedene überregionale Herausforderungen und Treiber auf kommunale IT-Organisationen und stellen deren Zukunftsfähigkeit in Frage. Zusätzlich sind diese kommunalen IT-Organisationen mit verschiedenen Handlungsbedarfen in unterschiedlichen Fragestellungen, z. B. IT-Infrastruktur oder IT-Personal, konfrontiert. Häufig sind kommunale IT-Abteilungen noch in der Lage den IT-Betrieb für die Verwaltung sicherzustellen – mittel bis langfristig besteht jedoch grundsätzlicher Handlungsbedarf. Die Marktsituation der Akteure der kommunalen IT in Schleswig-Holstein ist heterogen, aber übersichtlich – es besteht Potential für eine weitere Konsolidierung/Ausbau des IT-Dienstleister-Angebots, wobei noch mehrere Kreise eine eigene IT betreiben (siehe Anlage Gebietskulisse). Bei der Betrachtung der Zukunftsfähigkeit verschiedener kommunaler IT-Organisationen ist die Größe der IT-Organisationen ein ausschlaggebender Faktor, um Wirtschaftlichkeit, Skalierbarkeit und Stabilität der Systeme gewährleisten zu können. Um diese kritische Größe zu erreichen, beabsichtigen der Kreis Herzogtum Lauenburg, der ITV Stormarn und der Kreis Segeberg die Gründung eines gemeinsamen IT-Verbundes zu prüfen.

 

 

Sachverhalt:

Die wesentlichen Hintergründe wurden dem Hauptausschuss des Kreises Segeberg in nichtöffentlicher Sitzung am 29.11.2022 bereits vorgestellt. Gleichwohl sollen auch an dieser Stelle die wesentlichen Hintergründe noch einmal dargestellt werden:

 

Kommunale IT ist aktuell mit verschiedenen Herausforderungen und Treibern konfrontiert: Der demographische Wandel und der IT-Fachkräftemangel machen es immer schwerer, entsprechendes Personal zu finden. Zusätzlich wirken die begrenzten Vergütungsmöglichkeiten für IT-Fachkräfte auf Basis des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst (TVöD) als weiterer limitierender Faktor.

 

Verstärkt wird diese Situation noch durch die steigende Komplexität von IT-Strukturen, welche immer mehr Spezialwissen für die Aufrechterhaltung des IT-Betriebs erfordert. Weitere Treiber sind die Digitalisierung der Verwaltung, die immer neue Anforderungen an kommunale IT stellt, sowie unterschiedliche rechtliche Treiber und Gesetze. Die steigende Bedrohung im Bereich der Informationssicherheit durch Cyber-Angriffe erhöht diesen Druck zusätzlich. Und auch die Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Beschäftigten steigen stetig und erhöhen die Anforderungen an kommunale IT.

 

Die weitere Ausgangssituation kann zusätzlich durch mehrere Handlungsbedarfe in unterschiedlichen Bereichen beschrieben werden. An erster Stelle zu nennen sind hierbei die unzureichenden personellen Ressourcen, welche sich zukünftig noch verstärken werden. Auch fehlt es vielen kommunalen IT-Organisationen an IT-strategischen Vorgaben sowie umfangreichen Rollen-und Prozessmodellen für den IT-Betrieb. Im Bereich Services ist vor allem die notwendige Professionalisierung des First-Level-/ Second-Level-Supports zu nennen. Darüber hinaus sind bestehende Prozesse und Schnittstellen zwischen den Prozessen nicht oder nur ungenügend dokumentiert und werden tlw. nicht gelebt. Im Bereich der Infrastruktur besteht umfangreicher Handlungsbedarf in Bezug auf die steigenden Anforderungen aus den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit und der Erhöhung der Anzahl zu betreuender Endgeräte durch neue Anforderungen an die Sicherstellung einer hybriden Arbeitsweise. Die Art und Weise wie Projekte durchgeführt werden ist ebenfalls verbesserungsfähig und sollte stärker an Projektmanagement-Standards orientiert werden.

 

Bei der durch den Kreis Segeberg mit Unterstützung der Beratungsgesellschaft „PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH“ durchgeführten Untersuchung der IT-Marktsituation in Schleswig-Holstein ist deutlich geworden, dass die Marktsituation in Schleswig-Holstein heterogen, aber übersichtlich ist – es besteht nach Ansicht der PD Potential für eine weitere Konsolidierung oder einen Ausbau des IT-Dienstleister-Angebots. Mit „dataport kommunal“ und „kommunit“ existieren zwei IT-Dienstleister mit einem überregionalen Angebot. Gleichzeitig betreiben noch mehrere Kreise eine eigene IT. Die Situation der kreisangehörigen Städte und Gemeinden wird als sehr heterogen eingeschätzt, wahrscheinlich wirken die genannten Herausforderungen und Treiber noch stärker auf diese Kommunen. Grundsätzlich kann daraus ein großes Potential für interkommunale Kooperation im IT-Bereich abgeleitet werden. Bei der Untersuchung der IT-Marktsituation wurde auch die Größe der Organisation in die Betrachtung mit einbezogen. Dabei wurde deutlich, dass die Größe der IT-Organisation ein ausschlaggebender Faktor bei der Bewertung ihrer Zukunftsfähigkeit ist. In Schleswig-Holstein erreichen aktuell lediglich die IT-Dienstleister „kommunit“ sowie „Dataport kommunal“ eine kritische Größe, die eine Zukunftsfähigkeit garantiert. Die weiteren untersuchten IT-Dienstleister sind jeweils aus Sicht der PD zu klein, um auch zukünftig einen sicheren IT-Betrieb zu gewährleisten. Eine Kooperation mit Dataport kommunal und kommunit stellt daher aus strategischer Sicht eine sinnvolle und zukunftsfähige Variante dar, allerdings sind die Einflussmöglichkeiten auf Dataport aus kommunaler Sicht beschränkt und bei der kommunit existieren keine kurz- oder mittelfristigen Beitrittsperspektiven.

 

Vor diesem Hintergrund wird die Gründung eines neuen IT-Verbundes in Schleswig-Holstein empfohlen.

 

Dieser neue Verbund kann den Problemen und Herausforderungen seiner Gründungsorganisationen im IT-Bereich besser begegnen und verspricht eine langfristige Zukunftsfähigkeit. Perspektivisch soll dieses Angebot auch weiteren Kreisen sowie dem kreisangehörigen Bereich zur Verfügung stehen und schafft bereits zu Beginn entsprechende Voraussetzungen. Nachdem im August 2022 erste Überlegungen zur Prüfung einer gemeinsamen IT-Kooperation begonnen wurden, konnte der kommunale IT-Markt bis Dezember 2022 untersucht werden. Ab Dezember 2022 fanden dann erste Vorgespräche mit möglichen Kooperationspartnern statt, welche zu Beginn des Jahres 2023 vertieft wurden und nun auch unter Einbeziehung der politischen Ebene der jeweiligen Kooperationspartner stattfinden.

 

Der Verwaltungsrat des ITV Stormarn hat in seiner Sitzung am 26.01.2023 einstimmig einem Prüfauftrag zur Neugründung zugestimmt. Der Haupt- und Innenausschuss des Kreises Herzogtum Lauenburg soll am 27.02.2023 gleichlautend beschließen.

 

Es ist vorgesehen, auch die Umsetzung des Prüfauftrags durch die PD begleiten zu lassen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Das Angebot liegt zur Zeit noch nicht vor, soll jedoch bis zum 28.02.2023 vorgelegt werden. Die Kosten teilen sich die 3 Körperschaften

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

Die steuerliche Relevanz wird Bestandteil der Prüfung sein

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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