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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2023/031

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sozialausschuss empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, die Förderung der externen Wohnungen des Frauenhauses Norderstedt mit 15 Plätzen zu verstetigen.

 

Die Diakonie Hamburg-West/Südholstein erhält zu diesem Zweck für das Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von 237.950 € für 15 Plätze. Für die Folgejahre erhöht sich der Zuschuss anhand folgender Daten:

 

  • Anpassung der Personalkosten gemäß Tarifvertrag.
  • Indexbasierte Anpassung der Sachkosten, sobald die Steigerung 5% des Basiswerts erreicht

 

Die Diakonie Hamburg-West/Südholstein wird gebeten, jährlich bis zum 31.03. d. J. einen Verwendungsnachweis für das vergangene Jahr vorzulegen und bis zum 30.09. d. J. einen Wirtschaftsplan für das Folgejahr einzureichen.  

 

Dieser Beschluss gilt so lange, bis die Finanzierung der Wohnungen durch das Land erfolgt. Politik und Verwaltung setzen sich gemeinsam dafür ein, dass eine Förderung durch das Land zeitnah erfolgt.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Mit Beschluss vom 17.06.2021 (DrS/2021/059) und 02.12.2021 (DrS/2021/250) hat der Kreistag Zuschüsse zur Finanzierung externer Plätze des Frauenhauses Norderstedt bis zum 31.12.2024 gewährt. Mit Schreiben vom 26.10.2022 (Anlage) beantragt der Träger Diakonie Hamburg-West/Südholstein die Verstetigung dieser Förderung über 2024 hinaus. Die Entscheidung über den Antrag wurde zurückgestellt, da es noch Beratungsbedarf gab und ein Änderungsantrag der Fraktionen CDU/Die Grünen vom 10.11.2022 eingereicht wurden. Zudem hat die Diakonie weitere Unterlagen vorgelegt.

 

Sachverhalt:

In der Sitzung am 10.11.2022 wurde die Entscheidung über den Antrag auf Verstetigung der Schutzwohnungen über 2024 hinaus zurückgestellt, da insbesondere durch den Antrag von den Fraktionen CDU/Die Grünen vom 10.11.2022 die Verwaltung gebeten wurde, folgende Fragen zu beantworten (DrS/2022/256). Die Antworten sind jeweils zu den Punkten aufgeführt:

 

1)  Welche Maßnahmen sind von Seiten des Landes und des Bundes zur Situation Frauenhäuser geplant?

a)  Das Land Schleswig-Holstein fördert die Frauenfacheinrichtungen auf Grundlage der §§ 4 und 23 Finanzausgleichsgesetz und der Förderrichtlinie vom 01.11.2021.

Im Rahmen der Landesförderung (IMPULS) können Investitionen für existierende Frauenhäuser (die von der FAG finanziert sind) gefördert werden.

 

b)    Auf Bundesebene könnten investive Maßnahmen ggf. über das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ gefördert werden (s. https://www.gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen.de/bundesfoerderprogramm/bundesinvestitionsprogramm). Details hierzu wurden intensiv im AK Frauenhaus vorgestellt und diskutiert. Auch ein Infobrief hierzu wurde im Februar an alle Kommunen des Kreises und die KAG versendet.

 

c)     Auf EU-Ebene ist kein passendes Förderprogramm bekannt.

 

Derzeit sind keine weiteren Planungen von Förderprogramme bezüglich der Situation und des Ausbaus von Frauenhäusern und/oder Frauenhausplätzen bekannt.

 

2)  Welche Stellungnahme / Empfehlung gibt es vom schleswig-holsteinischen Landkreistag, hier Sozialausschuss, zur aktuellen Situation der Frauenhäuser?

Es sind keine weiteren Stellungnahmen / Empfehlungen bekannt.

 

3)  Zu dieser Sitzung wäre es wünschenswert, wenn ein Vertreter des zuständigen Sozialministeriums zur Sitzung mit eingeladen wird.
 

Frau Pagell vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein wurde zu der Sitzung eingeladen. Leider ist es für die Landesverwaltung nicht vorgesehen, dass sie zu solchen Terminen erscheint und aus Kapazitätsgründen nicht machbar. Trotzdem ist sie gerne ansprechbar. Insofern bietet sie an, dass gerne schriftlich Fragen formuliert werden können, die die Ebene der Verwaltung betreffen und zu denen es Informationsbedarf gibt, auf die sie antworten wird.

 

Darüber hinaus wurde die Verwaltung von der Politik beauftragt, sich im Gespräch mit dem zuständigen Ministerium dafür einzusetzen, dass die Finanzierung der (bis jetzt vom Kreis finanzierten) Notwohnungen zukünftig durch das Land erfolgt.

 

Konkret erfolgten die Gespräche mit der Leitung der Stabstelle Gleichstellung der Geschlechter, Schutz von Frauen vor Gewalt im Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Frau Saskia Pagell. Diese bestätigte wiederholt, dass die FAG-Mittel zur Förderung von Frauenfacheinrichtungen derzeit vollumfänglich verplant seien und neue Einrichtungen nur zu Lasten des bestehenden Systems gefördert werden könnten - es sei denn, die Finanzausgleichmasse würde erhöht. Eine Erhöhung der Finanzausgleichmasse wiederum sei eine politische Entscheidung. Insofern scheint es notwendig, sich auf dieser Ebene für eine zukünftige Finanzierung der Wohnungen durch das Land einzusetzen. 

 

Neben Einflussnahme durch die Kreispolitik über die Parteipolitik könnte es auch zielführend sein, die Gespräche mit konkreten Vertretern der Landespolitik fortzuführen bzw. diese an weiteren Gesprächsformaten zu dem Thema zu beteiligen.

 

Unabhängig von der Klärung dieser Fragen hat die Diakonie Hamburg-West/Südholstein als Träger der Einrichtung weitere Unterlagen vorgelegt (Anlage 1 und 2).

 

Die im Finanzierungsplan ausgewiesenen Kostensteigerungen für 2025 sind nach Ansicht der Verwaltung angemessen. Es ergibt sich ein Zuschussbedarf in Höhe von 237.950 €.

 

Für die Folgejahre schlägt die Diakonie Hamburg-West/Südholstein vor, eine Preisgleitklausel zu vereinbaren. Diese beinhalten sowohl die Anpassung der Personalkosten gemäß Tarifvertrag als auch eine indexbasierte Anpassung der Sachkosten, sobald eine Steigerung von 5% des Basiswerts erreicht ist. Auch diese Regelung hält die Verwaltung für angemessen.

 

Dem Antrag sollte zugestimmt werden unter der Maßgabe, dass diese Regelung so lange bestehen bleibt, bis das Land die Finanzierung der externen Wohnungen ganz oder teilweise übernimmt. Der Träger sollte jährlich bis zum 31.03. d. J. einen Verwendungsnachweis vorlegen und bis zum 30.09. d. J. einen Wirtschaftsplan für das Folgejahr einreichen.

 

Der Bedarf an Schutzwohnungen für Frauen mit Kindern derzeit ungedeckt (s. Konzeptpapier des AK Frauenhaus zum Ausbau von Schutzplätzen). Die Anzahl der Abweisungen ist steigend und zuletzt mit 427 sehr hoch. Folglich ist es seitens der Verwaltung notwendig, über das Jahr 2024 hinaus mindestens diese bestehenden Schutzwohnungen vorzuhalten und die Finanzierung sicherzustellen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan: 315 – soziale Einrichtungen

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 5317000000

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

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Anlagen

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