Drucksache - DrS/2022/212
Grunddaten
- Betreff:
-
Anmeldung zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023 ff. hier: Stellenmehrbedarf FD 51.10/ 40.00 Kita, Jugend, Schule und Kultur; Sachgebiet Kita
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Henny David
- Beteiligt:
- FB Zentrale Steuerung; Finanzen und Finanzcontrolling; Personalrat; Personal, Organisation und Verwaltungsdigitalisierung; Gleichstellungsbeauftragte
- Verfasser 1:
- Herr Wenzel
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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03.11.2022
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Der FD 51.10 meldet für das Sachgebiet Kita einen Stellenmehrbedarf von 1,00 Vollzeitstelle zur Durchführung des Kita-Gesetzes an.
Sachverhalt:
FB/FD: | FB V/FD 51.10 |
Anzahl: | 1,0 |
Bezeichnung | SQKM Aufsicht |
Bes.-Gr./E-Gr. | E9c |
Refinanzierung: | Teilweise durch Kosteneinsparung |
Teilplan: | 365 |
Produkt: | 36510 |
Kosten p.a.: | 71.600 € |
Stellenplan-Nr.: | 1.36500.0017 |
Besonderheiten (Befristung, Sperrvermerk etc.): |
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Für die Zeit vom 01.03.2022 bis zum 31.12.2022 wurde eine zweite Stelle/SQKM-Aufsicht eingerichtet, um dem vorher nicht absehbaren Arbeitsumfang gerecht werden zu können. Dafür konnte übergangsweise eine Stelle aus dem Haus befristet herangezogen werden. Diese Befristung läuft nun aus und kann nicht verlängert werden.
Der Stellenumfang beträgt 39 h/Woche mit einer Eingruppierung nach Entgeltgruppe 9c TVÖD.
Begründung:
Mit dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) wurde ein landesweit einheitliches und pauschales Gruppenförderungssystem eingeführt. Nach Ablauf des Übergangszeitraums (31.12.2024) soll eine unmittelbare Förderung durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe an den jeweiligen Träger der Einrichtung erfolgen. Aktuell fördert der Kreis Segeberg 123 Kindertageseinrichtungen (ohne Norderstedt) im Kreisgebiet.
Mit Inkrafttreten des KiTaG wurden erstmals gesetzliche Mindestvorgaben zur Betreuungsqualität, insbesondere durch Festlegung eines Fachkraft-Kind-Schlüssels, Regelungen zu den Verfügungszeiten der Fachkräfte, den Freistellungszeiten der Leitungen, Aus-, Fort- und Weiterbildung, verankert. Darüber hinaus wurden Anforderungen an die Räume, Öffnungs- und Schließzeiten, pädagogische Qualität, Qualitätsmanagement und pädagogische Fachberatung, Verpflegung und Elternbeiträge einheitlich vorgegeben.
Das KiTaG sieht vor, dass der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe Prüfungen durchführt, ob die Fördervoraussetzungen vorliegen. Diese Regelung enthält nicht nur die Berechtigung zur Durchführung von Prüfungen durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gegenüber den Einrichtungsträgern, sondern begründet zugleich eine entsprechende Prüfungsverpflichtung.
Bis zum Ablauf des Übergangszeitraums (31.12.2024) ist es zunächst das dringlichste Ziel, dass sich der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ein Gesamtbild über die jeweils aktuelle Personalsituation sowie über die Raumgrößen der 123 Kindertageseinrichtungen verschafft. Dies ist eine elementare Grundvoraussetzung für eine ab 2025 mögliche finanzielle Tragfähigkeit der Einrichtungsträger für ihre Kindertageseinrichtungen, folglich auch für den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Seit Einführung des KiTaG wurden durch die SQKM-Aufsicht durch Prüfung (wegen Nichteinhaltung der Fördervoraussetzungen) Rückforderungen in Höhe von 4.1 Mio. Euro beschieden. Das Hauptaugenmerk bei den bis dato geprüften 41 Einrichtungen lag auf dem Fachkraft-Kind-Schlüssel sowie in Einzelfällen auf Raumgrößen.
Eine ständige Beratung der Einrichtungsträger ist durch die SQKM-Aufsicht auch langfristig unabdingbar, um
• die Träger bei der Einhaltung/Umsetzung der Fördervoraussetzungen zu unterstützen, insbesondere mit Blick auf die Fachkräftegewinnung,
• den qualitativen Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden, um den Verlust der Fördermittel zu minimieren,
• den Eltern bedarfsgerechte und verlässliche KiTa-Plätze dauerhaft anzubieten,
• das finanzielle Risiko für den Kreis Segeberg als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu minimieren.
Neben der Kostenreduzierung des Kreises (ca. 4.1 Millionen) ist eine 2. unbefristete Stelle SQKM-Aufsicht bereits zum Jahr 2023 prüftechnisch dauerhaft notwendig. Die Umsteuerung des Kita-GAP´s in ein Zielsystem Finanzierung über die Kreise muss inhaltlich vorbereitet und begleitet werden.
Die Überprüfungen sind dauerhaft durchzuführen und sind eine dauerhafte Aufgabe des örtlichen Trägers der Jugendhilfe.
Diese Aufsicht führt zu einer qualitativen Verbesserung der Kitalandschaft, weil Unterschreitungen des SQKM aufgedeckt werden und eine Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels begleitet wird.
Da die Kita-Reform Ende 2024 in das Regelsystem überführt werden soll, muss das bisherige Stellen-Know-how dauerhaft gehalten werden. Die Kita-Einrichtungen behalten dabei die Ansprechpartner*in, was zu Vertrauen und Sicherheit führt.
In der Übergangsphase bis Ende 2024 müssen die Kommunen gemeinsam mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe die Auskömmlichkeit der Kitas sicherstellen bzw. die Einrichtungen zur Auskömmlichkeit führen.
Geschieht dies nicht im notwendigen Maße, werden ab 2025 die Defizite der Kitas auf den örtlichen Träger der Jugendhilfe ggf. übertragen. Dies würden hohe und unabsehbare Kostendimensionen sein (Kostenrisiko in Millionenhöhe). Ggf. führt dies ebenfalls zu Konfliktsituationen mit Kitaträgern und Kommunen. Diese Gefahr gilt es abzuwenden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 71.600 € |
| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
x | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
x | Nein |
| Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
x | Nein |
| Ja: |
