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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/198

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Bedarf für eine Außensportfläche bestehend aus einem Beachvolleyballfeld/Sandplatz und einem multifunktionalen Kleinfeld an dem Berufsbildungszentrum Bad Segeberg wird festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Planungen für diese bauliche Maßnahme vorzunehmen und entsprechende Beschlussvorlagen vorzulegen. Die Bedarfsfeststellung steht unter dem Vorbehalt der finanziellen Umsetzbarkeit.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Mit dieser Vorlage ist die Feststellung des Bedarfs für eine Außensportfläche am BBZ Bad Segeberg durch den Fachausschuss beabsichtigt. Diese Bedarfsfeststellung steht dabei unter dem Vorbehalt der finanziellen Umsetzbarkeit. Die weiteren Abstimmungen zur konkreten Gestaltung der Fläche erfolgen zwischen dem BBZ und der Verwaltung. Die Verwaltung erstellt dann die erforderlichen Vorlagen für die weitere politische Befassung – inkl. Finanzierung, Umsetzungszeitraum und Kreis der Nutzer*innen. Die Auswahl einer Fläche für das Außensportgelände ist offen und wird im weiteren Verlauf geklärt.

 

 

Sachverhalt:

Das BBZ Bad Segeberg verfügt nicht über ein Außensportfeld in unmittelbarer Nähe zur Kreissporthalle. Für Turniere, Vorbereitungen auf Turniere sowie Leichtathletiktraining wird das Außensportfeld der Gemeinschaftsschule Burgfeld in etwa 1 km Entfernung zur Kreissporthalle genutzt. Aufgrund der Entfernung von 1 km wird dieses Gelände nach Auskunft des BBZ jedoch nur wenig genutzt, da der zeitliche Aufwand der Hin- und Rückfahrt und des Umkleidens in keinem angemessenen Verhältnis zu 90 Minuten Sportunterricht stehe.

In den Fachanforderungen Sport des Landes Schleswig-Holstein ist unter dem Punkt „Schulische Rahmenbedingungen“ folgende Anforderung definiert: „Die Schule verfügt über Sportanlagen: Außensportanlagen, Sporthallen und ggf. Schwimmhallen.“ Mit dieser Vorlage ist beabsichtigt, die Grundlagen für die weiteren Planungen für ein Außensportgelände am BBZ Bad Segeberg bestehend aus einem Sandplatz und einem Hartplatz zu schaffen. Der Antrag gemäß Vorlage DrS/2022/117 wird vom BBZ in diesem Zusammenhang zurückgenommen. Das beigefügte Schreiben vom 29.08.2022 wird als Neuantrag gewertet. Die Verwaltung unterstützt diesen Neuantrag.

Die Fachgruppe Sport des BBZ setzt sich in hohem Maße dafür ein, allen Schüler*innen die Freude an der Bewegung und am gemeinsamen Sporttreiben zu vermitteln und zu fördern. Der vorgesehene Sportunterricht gemäß Lehrplan kann aktuell mit den zur Verfügung stehenden Anlagen nicht vollumfänglich angeboten werden. Der Sportunterricht an der frischen Luft auch in den kälteren Jahreszeiten ist ebenfalls zur Stärkung des Immunsystems wichtig. Der in der Corona-Pandemiezeit geforderte Sport im Freien konnte im Wesentlichen nicht angeboten werden, da in Schulnähe keine Außensportflächen zur Verfügung stehen.

Durch ein Außensportgelände können z.B. bei Jugendlichen beliebte Sportarten wie Beachvolleyball und Beachsoccer für die Schulklassen am BBZ angeboten werden. Außerdem könnten dort Sport-AGs außerhalb des regulären Sportunterrichts entsprechende Sportarten betreiben. Weitere Erläuterungen und Hinweise zum Sportangebot, Umfang und zum Sport an der frischen Luft sind dem beigefügten Schreiben des BBZ vom 29.08.2022 zu entnehmen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Die Kosten für das Außensportfeld am BBZ Bad Segeberg werden sich aus den weiteren Beschlussvorlagen ergeben. Mit der vorliegenden Vorlage wird die Feststellung des Bedarfs angestrebt.

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

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Anlagen

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