20.09.2022 - 3.4 Feststellung des Bedarfs für eine Außensportflä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Datum:
- Di., 20.09.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wagner dankt für die neue Vorlage, die alle Fragen aus der letzten Sitzung beantwortet. Er fragt nach, ob mit dem KSV Gespräche in Bezug auf die weitere Nutzung der Flächen geführt wurden. Die SPD-Fraktion möchte auf keinen Fall, dass das Gelände nach 16 Uhr ungenutzt wäre. Herr Brunkhorst macht deutlich, dass es hier um die Bedarfe der Schule gehe. Für die Ausgestaltung des Geländes sei der Bauausschuss zuständig. Herr Wenzel sagt zu, das Thema im Auge zu behalten.
Herr Mann erklärt, dass der Bedarf der Schule gesehen werde. Er beantragt, die genaue Bezeichnung der zu erstellenden Felder aus dem Beschluss zu streichen und den Verwaltungsrat darüber entscheiden zu lassen, was benötigt werde. Dies seien die Fachleute. Frau Dr. Künzel entgegnet, dass der Verwaltungsrat nicht das korrekte Gremium für die Festlegung sei. Zudem sollte nicht länger Zeit verstreichen, da die Außensportflächen schon während der Hallensanierung benötigt würden. Auch Herr Wagner und Dr. Holtz vertreten diese Auffassung. Die Schule habe überlegt, welcher Bedarf bestehe, und einen entsprechenden Antrag gestellt. Frau Lexau benötige eine klare Festlegung für die Planungen. Frau Lexau stimmt dem zu, die Formulierung in der Vorlage sei gut. Eine sofortige Umsetzung der Plaungen sei jedoch aus personellen Gründen nicht möglich. Das Baurecht für die Fläche müsse geprüft werden und die Sporthallensanierung werde vorrangig bearbeitet. Herr Mann zieht den Änderungsantrag daraufhin zurück.
Beschlussvorschlag:
Der Bedarf für eine Außensportfläche bestehend aus einem Beachvolleyballfeld/Sandplatz und einem multifunktionalen Kleinfeld an dem Berufsbildungszentrum Bad Segeberg wird festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Planungen für diese bauliche Maßnahme vorzunehmen und entsprechende Beschlussvorlagen vorzulegen. Die Bedarfsfeststellung steht unter dem Vorbehalt der finanziellen Umsetzbarkeit.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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66,7 kB
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