Drucksache - DrS/2022/185
Grunddaten
- Betreff:
-
Neue Buslinie 7753 Bad Segeberg, Bf./ZOB - Südstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Alina Frenz
- Beteiligt:
- Gremien, Kommunikation, Controlling; Gleichstellungsbeauftragte; FB Zentrale Steuerung; FB Umwelt, Planen, Bauen; Finanzen und Finanzcontrolling
- Verfasser 1:
- Claudius Mozer
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen; 4. Ziel 4 - wirtschaftliche Entwicklung; 7. Ziel 7 - Natur-, Landschafts- und Klimaschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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14.09.2022
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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27.09.2022
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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29.09.2022
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
A. Die Umsetzung der neuen Buslinie 7753/Variante 2 Bad Segeberg, Bf./ZOB-Südstadt wird beschlossen. Da es sich um neue freiwillige Leistungen des Kreises handelt, erfolgt die Beschlussfassung unter Finanzierungsvorbehalt bis zum endgültigen Haushaltsbeschluss des Kreistages für das Haushaltsjahr 2023. Eine Umsetzung ist frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 möglich.
B. Unter Zurückstellung eines Finanzierungsvorbehaltes beschließt der Kreistag die Umsetzung der neuen Buslinie 7753/Variante 2 Bad Segeberg, Bf./ZOB-Südstadt zum Fahrplanwechsel am 11.12.2022.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Gemäß KT-Beschluss vom 2.12.2021 hat die SVG ein Konzept für eine dritte StadtBuslinie 7753 Bad Segeberg, Bf./ZOB – Rosenstraße entwickelt, das unter der Voraussetzung eines Beschlusses im September 2022 zum Fahrplanwechsel am 11.12.2022 umgesetzt werden kann; zur Umsetzung vorgeschlagen wird Variante 2. Der Finanzierungsbedarf beträgt 230 T€/a (Preisstand Prognose 2023). Die Maßnahme ist zudem Bestandteil des ambitionierten Entwicklungskonzepts für den 5. RNVP und stellt insofern auch dessen Umsetzung dar.
Sachverhalt:
Ziel des Entwicklungsauftrags ist es, die stark wachsende östliche Südstadt inklusive des dort neu angesiedelten Teils der Kreisverwaltung (Rosenstraße), der Arbeitsagentur und des Jobcenters (Birkenring) sowie die umliegenden Wohn-/Gewerbegebiete über eine attraktive ÖPNV-Verbindung ins ÖPNV-Gesamtsystem zu integrieren. Leitlinie dabei soll ein 30-Min-Takt auf dem Niveau des bestehenden Bad Segeberger StadtBuslinien 7751+7752 sein, die im 30-Min-Takt verkehren, sich am Bf./ZOB kreuzen und Übergänge untereinander („Rendez vous“), zur Bahnlinie RB82 sowie diversen RegionalBuslinien ermöglichen.
Die SVG hat unterschiedliche Lösungsvarianten untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass die strukturell sinnvolle Vorgabe eines 30-Min-Taktes in Verbindung mit einer guten Flächenerschließung am besten mit einer dritten StadtBuslinie erfüllt werden kann.
Vor diesem Hintergrund wurden zwei Lösungsvarianten für eine neue StadtBuslinie 7753 entwickelt, die sich nahtlos in die Systematik der bestehenden StadtBuslinien 7751+7752 einfügt und ein stadtweit gleichmäßig hohes Attraktivitätsniveau gewährleistet. Der Finanzierungsbedarf von Variante 1 beträgt 190 T€/a, der von Variante 2 liegt wegen einer längeren Strecke mit höherer Fahrzeit bei 230 T€/a (Preisstand Prognose 2023). Linienführung, Haltestellen und Fahrpläne illustrieren für Variante 1 die Anlagen 1.1 und 1.2, während Variante 2 durch die Anlage 2.1 unsd 2.2 veranschaulicht wird.
Der Variantenvergleich zeigt im Ergebnis folgendes Bild:
Kriterium | Variante 1 | Variante 2 |
Erschließung Holunderweg (& westl. Wohngebiet) | | |
Erschließung Kreisverwaltung | | |
Erschließung Baumarkt (& östl. Gewerbegebiet) | | |
Erschließung Arbeitsagentur | | |
Erschließung insgesamt | | |
Finanzierungsbedarf | | |
Ergebnis | I | I |
Auf Basis des Vergleichs wird Variante 2 als tendenziell vorteilhaft bewertet und zur Umsetzung empfohlen. Unter der Voraussetzung eines Beschlusses im September 2022 kann die Umsetzung zum Fahrplanwechsel am 11.12.2022 erfolgen.
Die Maßnahme ist zudem Bestandteil des ambitionierten Entwicklungskonzepts für den 5. RNVP und stellt insofern auch dessen Umsetzung dar.
Da es sich um neue freiwillige Leistungen des Kreises handelt, steht die Beschlussfassung hierzu unter Finanzierungsvorbehalt bis zum endgültigen Haushaltsbeschluss des Kreistages für das Haushaltsjahr 2023 am 01.12.2022.
Sollte der Kreistag am 01.12.2022 zustimmen, ist eine Umsetzung zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 möglich.
Es werden folgende Alternativen zur politischen Beschlussfassung vorgelegt:
- Beschluss mit Finanzierungsvorbehalt des Kreistages am 01.12.2022, Umsetzung frühestens zum Dezember 2023 möglich
oder
- Beschlussfassung ohne Finanzierungsvorbehalt des Kreistages, Umsetzung erfolgt zum 11.12.2022.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
x | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 230 T€/a |
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x | Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan:547 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 5313200000 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
x | Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
x | Ja: |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
x | Ja: Es werden barrierefreie Niederflusbusse eingesetzt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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210,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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54,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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212,8 kB
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4
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(wie Dokument)
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55,3 kB
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