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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/159

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag des Kreises Segeberg beschließt:
Die mit dem Kreis Stormarn geschlossenen Vereinbarungen zur Übertragung der Notfallrettung und der Krankentransportversorgung in gewissen Gebieten des Kreises Stormarn bzw. des Kreises Segeberg werden zum 01.01.2023 angepasst. Der Landrat wird ermächtigt, den in der Anlage 2 befindlichen Vertrag zu unterzeichnen.

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Aufgrund des neuen Standortgutachtens des Kreises Stormarn ist die Neuordnung der rettungsdienstlichen Zuständigkeiten im Grenzbereich der Kreise Segeberg und Stormarn erforderlich.

 

Sachverhalt:

Der Kreis Segeberg bzw. der Kreis Stormarn sind gem. § 3 Abs. 1 RDG Träger des Rettungsdienstes für den jeweiligen Bezirk (Rettungsdienstbereich). Gem. § 4 Abs. 2 RDG ist durch die Planung der Versorgungsstruktur die Einhaltung der Hilfsfrist grundsätzlich zu gewährleisten. Hierfür sind Möglichkeiten zur Zusammenarbeit zwischen den Rettungsdienstträgern auszuschöpfen.

Für die Rettungsdienstversorgung in den Grenzbereichen zu anderen Rettungsdienstträgern gibt es daher teilweise entsprechende Verträge zur Übertragung der Notfallrettung, da durch deren Rettungswachen Gebiete im eigenen Gebiet schneller erreicht werden können. Für das Grenzgebiet mit dem Kreis Stormarn wurden seinerzeit entsprechende Verträge geschlossen (siehe Anlage 1).

Der Kreis Stormarn hat als Träger des Rettungsdienstes ein Standortgutachten für sein Versorgungsgebiet in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten liegt seit dem I. Quartal 2021 vor. Es ergeben sich aus diesem Gutachten Veränderungen im Bereich der Standorte der Rettungswachen des Kreises Stormarn. Auch für das Grenzgebiet mit dem Kreis Segeberg. Das Gutachten hat auch bereits die durch die Rettungsdienst Kooperation in Schleswig-Holstein (RKiSH) seinerzeit geplante und mittlerweile erfolgte (zum 10.01.2022) Indienststellung der neuen Rettungswache in Stuvenborn berücksichtigt.

Die Neuordnung der rettungsdienstlichen Zuständigkeiten im Grenzbereich gemäß Empfehlung des Gutachtens des Kreises Stormarn spiegelt sich im § 1 des in der Anlage 2 befindlichen neu abgestimmten Vertrages wieder. Die RKiSH sowie die Kooperative Regionalleitstelle West haben an der Erstellung mitgewirkt. Der Kreis Stormarn plant mittelfristig – wie vom Gutachten empfohlen – die Versorgung der an den Kreis Stormarn abgetretenen Gebiete (vgl. § 1 Abs. 2 des Vertrages) von der neu zu errichtenden Rettungswache in Bargteheide sicherzustellen.

Die sich hieraus ergebenden Maßnahmen / Kosten für den Kreis Segeberg werden durch die RKiSH veranlasst und getragen. Es handelt sich hierbei um Kosten des Rettungsdienstes gem. § 6 RDG, die durch die Benutzungsentgelte der Kostenträger refinanziert werden (§ 7 RDG). Eine Belastung des Kreishaushaltes findet nicht statt.

Bei dem Inhalt des öffentlich-rechtlichen Vertrages handelt es sich um eine wesentliche Aufgabe des Kreises, so dass dessen Abschluss bzw. Änderung zu den vorbehaltenen Entscheidungen des Kreistages gem. § 23 Satz 1 Nr. 23 Kreisordnung gehört.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

X

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

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Anlagen

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