29.08.2022 - 3.2 Änderung des Gebietsabtretungsvertrages mit dem...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Datum:
- Mo., 29.08.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Feuerwehrwesen, Zivil- und Katastrophenschutz, Rettungsdienst
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Ziele:
- 3. Ziel 3 - gesundes und soziales Aufwachsen
Wortprotokoll
Herr Schröder (FBL) erläutert den Gebietsabtretungsvertrag zum 01.01.2023. Durch ein neues Standortgutachten, beauftragt durch den Kreis Stormarn, wurde die Ausrichtung und Struktur des Rettungsdienstes geprüft und es soll nun eine Anpassung stattfinden. Der Vertrag liegt den Ausschussmitgliedern vor und es wird auf den Inhalt dieses Vertrages verwiesen. Herr Schröder nimmt Bezug auf die Einwohnerfragestunde 1 und erörtert, dass gewisse Formulierungen/Regelungen heute nicht mehr verwendet werden. Der alte Vertrag stammt aus dem Jahre 1999. Durch neue technische Voraussetzungen und Arbeitsweisen der Leitstellen werden aufgrund von Vereinfachungen bestimmte Bereiche nicht mehr geregelt, da diese aufgrund vorhandener gesetzliche Regelungen nicht mehr notwendig sind. Dies betrifft z. B. die Zuteilung von Rettungsmitteln.
Herr Schulz bedauert, dass erst am Tag der Abstimmung diese Bedenken seitens der Einwohner an den Ausschuss herangetragen werden. So kurz vor der Abstimmung sei es nicht mehr möglich, diese Anliegen in der Fraktion zu beraten. Die Fraktion werde heute für den Antrag stimmen.
Herr Krysiak erklärt, dass der § 4 aus dem alten Vertrag gestrichen wurde. Er bitte um eine Erklärung seitens des FBL, wie die Zusammenarbeit der Leitstellen bei einem Notruf kreisübergreifend koordiniert werde, bzw. ob dies überhaupt stattfinde.
Herr Schröder (FBL)erklärt, dass die Leitstellensysteme heutzutage verknüpft sind und somit immer das nächstgelegenste Rettungsmittel alarmiert wird. Weitergehend sei aufgrund des Routings die Zuweisung eines Anrufers/einer Anruferin zu der entsprechenden Rettungsleitstelle deutlich besser als früher.
Herr Wersig habe gehört, dass das Gutachten aus dem Jahre 2019 stamme. Er fragt nach, ob es denkbar wäre, dass sich seitdem die verkehrsrechtliche Situation sowohl in die eine als auch in die andere Situation geändert habe. Weiterhin möchte er wissen, wie gerichtsfest diese Gutachten sind und ob es bei unterschiedlichen Gutachtern auch unterschiedliche Meinungen geben könne.
Herr Schröder (FBL) erklärt, dass das Gutachten von einem Gutachter stamme, der die Kreise und Gegebenheiten in Schleswig-Holstein kenne und auch überregional agiert und es auf wissenschaftlicher fundierter Basis erstellt wurde. Dabei wurden alle Möglichkeiten berücksichtigt, die für eine grenzüberschreitende Arbeit erforderlich sind. Die Abstimmung sei in Zusammenarbeit mit dem Kreis Segeberg, Kreis Stormarn und beiden betroffenen Rettungsleitstellen erfolgt. Das Gutachten sei im Jahre 2021 fertiggestellt worden. Das Gutachten basiere daher auf Daten aus 2021 oder früher. Grundsätzlich würden aber zukünftige Entwicklungen bei so einem Gutachten mitberücksichtigt.
Herr Wersig fragt nach, ob eine Nachbesserung stattfinden würde, sofern im Bereich Probleme festgestellt werden. Herr Schröder erläutert, dass eine Anpassung bei Problemen ein grundlegender Prozess sei. Somit würden Lücken geschlossen werden. Auch die Leitstellen würden parallel immer schauen, ob der Prozess richtig funktioniert. Ansonsten werde mit weiteren Gutachten das Problem eruiert und die Lücke daraufhin geschlossen.
Dazu ergänzt Herr Lorenzen, FDL 38.00, dass die RKiSH jährlich prüft, ob die Zahlen noch mit dem Gutachten zusammenpassen um rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können.
Herr Krysiak fragt bei Herrn Lorenzen nach, ob auch die Hilfsfristen jährlich geprüft werden. Dies wird seitens Herrn Lorenzen bejaht.
Frau Hahn-Fricke ergänzt, dass dieses Thema auch in der Aufsichtsratssitzung der RKiSH angesprochen wurde. Dort wurde ihr versichert, dass laut RKiSH die Hilfsfristen eingehalten werden. Die Wache Stuvenborn soll noch mit weiteren Rettungsmitteln aufgestockt werden. Sofern dort keine zur Verfügung stehen würden, würden die Rettungsmittel aus Henstedt-Ulzburg oder Norderstedt entsendet werden. Selbst von dort aus würden die Hilfsfristen eingehalten werden. Dies wurde ihr seitens der RKiSH versichert.
Die Abgeordnete Frau Jahn stellt fest, dass es keine weiteren Fragen gibt und lässt abstimmen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag des Kreises Segeberg beschließt:
Die mit dem Kreis Stormarn geschlossenen Vereinbarungen zur Übertragung der Notfallrettung und der Krankentransportversorgung in gewissen Gebieten des Kreises Stormarn bzw. des Kreises Segeberg werden zum 01.01.2023 angepasst. Der Landrat wird ermächtigt, den in der Anlage 2 befindlichen Vertrag zu unterzeichnen.