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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/089-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der OVG empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, die

Verwaltung wird beauftragt:

 

  1. Zur Pflege und Ausbau des Weiterbildungsverbundes werden die Tätigkeiten Monitoring des Weiterbildungsverbundes, administrative Tätigkeiten, Bewerbung der Ausbildung zur NäPä, Koordination und Moderation des Gesamtprojektes, Ansprechpartner*in für die Gesundheitskampagne sowie Entwicklung und Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes für Studierende extern vergeben. Beratungen von Kommunen oder hausärztlichen Praxen zur Sicherstellung hausärztlicher Versorgung werden in der Alternative A berücksichtigt, nicht aber in der Alternative B.

 

Alternative A:

Die Vergabe erfolgt in zwei Losen. Los 1 umfasst die Tätigkeit Beratungen von Kommunen zur Sicherstellung hausärztlicher Versorgung und Monitoring des Weiterbildungsverbundes sowie Ansprechperson für die Gesundheitskampagne. Los 2 umfasst administrative Tätigkeiten, Moderation des Gesamtprojektes, Bewerbung der Ausbildung zur NäPä, Ansprechpartner*in für die Gesundheitskampagne sowie Entwicklung und Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes für Studierende. Für das Los 2 ist ein externer Kooperationspartner mit medizinischer und betriebswirtschaftlicher Expertise notwendig. 

 

Für das Los 1 werden 2023 und 2024 jeweils bis zu 30.000 € + MwSt. zur Verfügung gestellt.

Für das Los 2 werden 2023 und 2024 jeweils bis zu 30.000 € + MwSt. zur Verfügung gestellt.

 

Alternative B:

Die Vergabe erfolgt in einem Los. Dies umfasst Monitoring des Weiterbildungsverbundes, administrative Tätigkeiten, Moderation des Gesamtprojektes, Bewerbung der Ausbildung zur NäPä, Ansprechpartner*in für die Gesundheitskampagne sowie Entwicklung und Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes für Studierende. Hierfür ist ein externer Kooperationspartner mit medizinischer und betriebswirtschaftlicher Expertise notwendig.

 

Hierfür werden 2023 und 2024 jeweils bis zu 60.000 € + MwSt eingestellt.

 

Das Vergabeverfahren ist entsprechend durchzuführen. Die Vergabe nach Durchführung des entsprechenden rechtlichen Vergabeverfahrens wird im Rahmen der Hauptsatzung durch den Landrat durchgeführt.

 

2. Es werden jährlich bis zu 5 Weiterbildungsplätze mit Beginn in den Jahren 2023 und 2024 gefördert. Jede Weiterbildungsstelle wird bis zu maximal 24 Monate in Vollzeit gefördert. Die maximale Fördersumme pro Monat beträgt 3.440 € im Bereich der Inneren Medizin und bis zu 2.460 € pro Monat in der Chirurgie und/oder unmittelbaren Patientenversorgung. Bei einer Durchführung in Teilzeit verlängert sich der Zeitraum entsprechend, die Fördersumme bleibt gleich. Die Förderung erfolgt gemäß der „Förderrichtlinie Gewährung von Zuschüssen für die Weiterbildung von Ärzt*innen zum/zur Fach*ärztin Allgemeinmedizin im Rahmen des Weiterbildungsverbundes Allgemeinmedizin und zur Bindung für eine anschließende hausärztliche Tätigkeit im Kreis Segeberg“. Diese Förderrichtlinie wird entsprechend der Beschlüsse des Kreistages am 29.09.2022 angepasst.

Hierfür werden maximal folgende Fördermittel zur Verfügung gestellt:

 

2024: 103.200 € (5 Weiterbildungsstellen * 6 Monate * 3.440 €)

2025: 309.600 € (5 Weiterbildungsstellen * 12 Monate * 3.440 € = 206.400 € und 5 Weiterbildungsstellen * 6 Monate * 3.440 € = 103.200 €)

2026: 309.600 € (5 Weiterbildungsstellen * 12 Monate * 3.440 € = 206.400 € und 5 Weiterbildungsplätze * 6 Monate * 3.440 € = 103.200 €)

2027: 103.200 € (5 Weiterbildungsstellen * 6 Monate * 3.440 €)

 

3. Es werden jährlich bis zu 5 Weiterbildungsärzt*innen mit Beginn in den Jahren 2023 und 2024 für maximal 5 Jahre mit einem Wohnkostenzuschuss von 300 € pro Monat bei Durchführung in Vollzeit gefördert. Diese Förderung wird an eine Teilnahme an dem Weiterbildungsverbund geknüpft. Bei einer Durchführung in Teilzeit verlängert sich der Zeitraum entsprechend, die Fördersumme bleibt gleich. Die Förderung erfolgt gemäß der „Förderrichtlinie Gewährung von Zuschüssen für die Weiterbildung von Ärzt*innen zum/zur Fach*ärztin Allgemeinmedizin im Rahmen des Weiterbildungsverbundes Allgemeinmedizin und zur Bindung für eine anschließende hausärztliche Tätigkeit im Kreis Segeberg“. Diese Förderrichtlinie wird entsprechend der Beschlüsse des Kreistages am 29.09.2022 angepasst. Hierfür werden maximal folgende Fördermittel zur Verfügung gestellt:

 

2023: 9.000 € (5 Weiterbildungsärzt*innen * 6 Monate * 300 €)

2024: 27.000 € (5 Weiterbildungsärzt*innen * 12 Monate * 300 € = 18.000 und 5 Weiterbildungsärzt*innen * 6 Monate * 300 € = 9.000 €) 

2025: 36.000 € (10 Weiterbildungsärzt*innen * 12 Monate * 300 €)

2026: 36.000 € (10 Weiterbildungsärzt*innen * 12 Monate * 300 €)

2027: 36.000 € (10 Weiterbildungsärzt*innen * 12 Monate * 300 €)

2028: 27.000 € (5 Weiterbildungsärzt*innen * 12 Monate * 300 € = 18.000 und 5 Weiterbildungsärzt*innen * 6 Monate * 300 € = 9.000 €) 

2029: 9.000 € (5 Weiterbildungsärzt*innen * 6 Monate * 300 €)

 

4. Der erfolgreiche Abschluss zur Nicht-ärztlichen Praxisassistentin (NäPa) soll auch im Jahr 2022 für bis zu zehn NäPas mit je 1.000 € Arbeitgeberzuschuss

gefördert werden. Die Förderung erfolgt gemäß Förderrichtlinie: Nicht-ärztliche Praxisassistenz.

 

5. Der erfolgreiche Abschluss zur Nicht-ärztlichen Praxisassistentin (NäPa), wird in den Jahren 2023 und 2024 mit einem Arbeitgeberzuschuss von je 1.000 € für je zehn NäPas gefördert. Ein besonderer Fokus der Förderung soll auf den ländlichen Bereich gelegt werden. Förderrichtlinie: Nicht-ärztliche Praxisassistenz. Hierfür werden maximal folgende Fördermittel zur Verfügung gestellt:

 

2023: 10.000 € (10 NäPa´s * 1.000 €)

2024: 10.000 € (10 NäPa´s * 1.000 €)

 

6. Für Medizinstudierende in Blockpraktika und Famulaturen in der

hausärztlichen Versorgung werden zur Unterstützung der Mobilität in den Jahren 2023 und 2024 jeweils bis zu maximal 10.000 € pro Jahr bereitgestellt.

 

7. Die WKS ergänzt die Marketingkampagne um einen weiteren Imagefilm zum Thema „Hausärzte“. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Wirtschaftsplans der WKS.

 

8. Die Verwaltung berichtet mindestens einmal jährlich zu den Maßnahmen,

möglichen Entwicklungen und zum Gesamtprojekt im OVG-Ausschuss.

 

Die entsprechenden Punkte des Beschlussvorschlages, die Auswirkungen auf den

Haushalt 2023ff haben, werden unter Vorbehalt der finanziellen Möglichkeiten

gestellt.

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Nach Evaluation des bisherigen Projektverlaufes schlägt die Verwaltung eine Fortsetzung des Projektes in modifizierter Art vor.

 

Sachverhalt:

Seit dem OVG-Ausschuss am 02.05.2022 im Kreis Segeberg hat es insbesondere folgende Entwicklungen gegeben. Zur Nachbereitung der OVG-Sitzung und für die Klärung weiterer Fragen führte die Verwaltung am 17.05.2022 ein fraktionsübergreifendes Arbeitsgespräch unter Beteiligung der OVG-Ausschussvorsitzenden und Vertreter*innen der CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis90/Die Grünen und der FDP-Fraktion durch.

Der Weiterbildungsverbund wurde am 05.07.2022 zwischen niedergelassenen Allgemeinmediziner*innen und den Kliniken im Kreis Segeberg gegründet. An der Veranstaltung nahmen neben Gründungsmitglieder*innen (niedergelassene Allgemeinmediziner*innen, Kliniken) zusätzlich Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung teil. Hierzu fand auch ein Pressegespräch statt. Die positive Berichterstattung zu dieser Veranstaltung ist einigen Presseartikeln in Anhang I zu entnehmen.

Die Beschlussvorschläge wurden im Vergleich zur vorherigen Drucksache DrS2022/089 des OVG am 02.05.2022 angepasst. Tabelle 1 zeigt eine Gegenüberstellung der Beschlussvorschläge aus dem OVG Ausschuss vom 02.05.2022 und den Beschlussvorschlägen dieser Vorlage:   

Tabelle 1: Gegenüberstellung Beschlussvorschläge DrS/2022/089 (Mai 2022) und DrS/2022/089-1 (August 2022)

DrS/2022/089 (v. 02.05.22)

DrS/2022/089-1 (v. 29.08.22)

Beschlussvorschlag 1.

Website „gesund und zukunftsmunter“

Ersatzlose Streichung*

Beschlussvorschlag 2.

Externer Kreiskoordinator

Neu: Beschlussvorschlag 1. (inhaltlich modifiziert)

Beschlussvorschlag 1A (Zwei Lose) Beschlussvorschlag 1B (Ein Los)

Externe Tätigkeiten

Beschlussvorschlag 3.

Geförderte Weiterbildungsplätze in Kliniken

Neu: Beschlussvorschlag 2. (inhaltlich unverändert)

Geförderte Weiterbildungsplätze in Kliniken

Beschlussvorschlag 4.

Wohngeld für Weiterbildungsärzt*innen

Neu: Beschlussvorschlag 3. (inhaltlich unverändert)

Wohnkostenzuschuss für Weiterbildungsärzt*innen

Beschlussvorschlag 5.

Nicht-ärztliche Praxisassistent*innen im Jahr 2022

Neu: Beschlussvorschlag 4. (inhaltlich angepasst)

Nicht-ärztliche Praxisassistent*innen im Jahr 2022

Beschlussvorschlag 6.

Nicht-ärztliche Praxisassistent*innen im Jahr 2023 und 2024

Neu: Beschlussvorschlag 5. (inhaltlich angepasst)

Nicht-ärztliche Praxisassistent*innen im Jahr 2023 und 2024

Beschlussvorschlag 7.

Externer Kooperationspartner mit medizinischer und betriebswirtschaftlicher Expertise

Neu Beschlussvorschlag 1. (inhaltlich modifiziert)

siehe oben in der Tabelle

Beschlussvorschlag 8.

Förderung Medizinstudierende in Blockpraktika und Famulaturen

Neu: Beschlussvorschlag 6. (inhaltlich unverändert)

Förderung Medizinstudierende in Blockpraktika und Famulaturen

 

Neu: Beschlussvorschlag 7. (neu)

Imagefilm „Hausärzte“

Beschlussvorschlag 9.

Jährlicher Bericht im OVG-Ausschuss 

Neu: Beschlussvorschlag 8. (inhaltlich unverändert)

Jährlicher Bericht im OVG-Ausschuss

* Die Website gesund + zukunftsmunter unter der Adresse https://gesund-zukunftsmunter.de wurde am 19.05.2022 online gestellt (Beschluss des Aufsichtsrates der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft des Kreises Segeberg mbH (WKS) am 09.05.2022) und wurde gemeinsam mit der Gründung des Weiterbildungsverbundes am 05.07.2022 in einem Pressegespräch vorgestellt.


Erläuterungen zu Beschlussvorschlag 1:

 

Das langfristige Ziel der Verwaltung ist es, alle Maßnahmen zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung zu verstetigen. In der Übergangsphase bedarf es der Kooperation mit einem oder mehreren externen Kooperationspartner*innen. Mindestens ein Kooperationspartner muss hierbei medizinische und betriebswirtschaftliche Expertise einbringen. Die Bearbeitung der Zuschussanträge, die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Nachweisprüfung erfordern einen Verwaltungsaufwand, der nicht von der Kreisverwaltung geleistet werden kann. Insbesondere müssen Weiterbildungsärzt*innen, Studierende und Praxisinhaber*innen einen langfristigen Ansprechpartner haben.

 

Folgende Tätigkeiten werden für 2023 und 2024 extern vergeben, um die Pflege und den Ausbau des Weiterbildungsverbundes zu gewährleisten und Kommunen weiterhin konkrete Beratungen zur Sicherstellung hausärztlicher Versorgung zu ermöglichen: 

 

Beratung von einzelnen oder mehreren Kommunen gemeinsam und/oder hausärztlichen Praxen bezüglich der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung

-         inkl. Beratungen zu der Erstellung von Versorgungs- und Machbarkeitsanalysen, betriebswirtschaftliche und organisatorische Beratung bei der Umsetzung einer Projektempfehlung

 

Die Erfahrung der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass unregelmäßig grundsätzliche Fragen der Versorgung von den Städten und Gemeinden gestellt werden, für die weiterhin ein/e unabhängige Ansprechpartner*in kurzfristig zur Verfügung stehen sollte.

 

Monitoring des Weiterbildungsverbundes

-         Gewinnung von Weiterbildungsärzt*innen für den Weiterbildungsverbund

-         individuelle Beratungsgespräche mit interessierten Ärzt*innen an einer Weiterbildung zur/zum Fachärzt*in Allgemeinmedizin, Herstellung der Kontakte zu Kliniken und Praxen

-         Informationsveranstaltungen für zukünftige Weiterbildungsärzt*innen im universitären Kontext (insbesondere der Universitäten Lübeck, Hamburg und Kiel), des Netzwerkes Junge Allgemeinmedizin Deutschland (JADE) und in Kooperationsveranstaltungen mit den Kliniken im Kreis Segeberg und niedergelassenen Ärzt*innen im Kreis Segeberg

-         ggf. weitere Veranstaltungen

-         Gewinnung von Weiterbildungsbefugten für den Weiterbildungsverbund und für akademische Lehrpraxen

-         regelmäßige Besuche der niedergelassenen Praxen zur Gewinnung an der Teilnahme des Weiterbildungsverbundes und zur Anerkennung als akademische Lehrpraxis. Hierbei ist der Bereich der ambulanten patientennahen Versorgung zum Beispiel Chirurgie, Dermatologie sowie Kinder- und Frauenheilkunde von besonders hohem Interesse.

-         Regelmäßige Kommunikation mit den Instituten für Allgemeinmedizin Kiel, Lübeck und Hamburg

-         Monitoring und ggf. Anpassung der in 2022 noch einzuführenden institutionalisierten Prozesse zur Sicherstellung des Weiterbildungsverbundes ab 2025

 

Ansprechpartner*in für die WKS im Rahmen der Gesundheitskampagne

 

Administrative Tätigkeiten

-         Pflege des Weiterbildungsverbundes

-         Administrative Tätigkeiten zur Weiterbildungsbefugnis (Überprüfung neuer Weiterbildungsbefugnisse, Hilfestellung zum Erlangen einer Weiterbildungsbefugnis) und zu akademischen Lehrpraxis im niedergelassenen Bereich

-         Administrative Tätigkeiten im Rahmen von Beitrittserklärungen zum Weiterbildungsverbund

-         Administrative Bearbeitung und Nachweisprüfung aller Förderanträge im Rahmen der Förderrichtlinien für alle Vertragsparteien

-         Förderrichtlinie für Gewährung von Zuschüssen für die Weiterbildung von Ärzt*innen zum/zur Fach*ärztin Allgemeinmedizin im Rahmen des Weiterbildungsverbundes Allgemeinmedizin und zur Bindung für eine anschließende hausärztliche Tätigkeit im Kreis Segeberg (siehe Anhang II inkl. Muster-Verträge)

-         Förderrichtlinie: Nicht-ärztliche Praxisassistenz (siehe Anhang III)

-         Regelmäßige Kontaktaufnahme zu allen Arztpraxen im Kreis und Information über die unterschiedlichen Förderprogramme 

 

Koordination und Moderation des Gesamtprojektes mit allen involvierten Akteur*innen

 

Bewerbung der Ausbildung zur NäPä

-         gezielte Ansprache von ländlichen Hausarztpraxen zur Gewinnung von Medizinischen Fachangestellt*innen zur Weiterbildung zur NäPä

 

Entwicklung und Umsetzung Mobilitätskonzept für Studierende für Blockpraktika und Famulaturen im Kreis Segeberg, siehe Beschlussvorschlag 6.

 

Das Vergabeverfahren ist durchzuführen.

 

Die Kosten der derzeit vergebenen externen Dienstleitungen reduzieren sich mit dieser Beschlussvorlage von ca. 100.000 € pro Jahr auf 60.000 € pro Jahr.

Erläuterungen zu Beschlussvorschlag 2.

 

Inhaltliche Erläuterungen:

 

Es werden bis zu 5 Weiterbildungsstellen mit Beginn im Jahr 2023 und bis zu 5 Weiterbildungsstellen mit Beginn im Jahr 2024 gefördert.

 

Es erfolgt die Förderung der Weiterbildungsstellen im klinischen Bereich. Der Zuschuss für den Bereich der Inneren Medizin beträgt 3.440 € pro Monat. Der Zuschuss für den Bereich Chirurgie und andere patientennahe Patientenversorgung beträgt 2.460 € pro Monat.

 

Gemäß der neuen Weiterbildungsordnung müssen die Weiterbildungsärzt*innen 12 Monate im Gebiet Innere Medizin in der stationären Akutversorgung/klinischen Bereich ableisten. Die Zeiten der restlichen Weiterbildung können theoretisch ausschließlich im ambulanten Bereich abgeleistet werden. Es ist jedoch häufig der Wunsch der angehenden Allgemeinmediziner*innen und auch für die zukünftige hausärztliche Tätigkeit empfehlenswert, weitere Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung im klinischen Bereich/in der stationären Akutversorgung abzuleisten zum Beispiel Chirurgie. Aus diesem Grund werden als maximaler Förderzeitraum im klinischen Bereich pro Weiterbildungsstelle 24 Monate angesetzt.

Den ambulanten Teil der Weiterbildung bezuschusst der Kreis Segeberg nicht.

Haushalterische Erläuterungen:

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Kliniken aufgrund von Nachweispflichten gegenüber den Institutionen über die ordnungsgemäße Durchführung der Weiterbildung bis zum 30.06. des nachfolgenden Jahres der eigentlichen Durchführung der Weiterbildung Zeit haben, die Fördermittel der abgeleisteten Weiterbildungsabschnitte des Vorjahres abzurufen. Hierdurch ergibt sich eine zeitlich nachgelagerte Auszahlung der Fördermittel, siehe Abbildung 1.

 

Rechnung mit Zuschuss-Höchstsatz pro Monat:

Da wir nicht vorhersehen können, wann die Weiterbildungsärzt*innen welchen Teil ihrer Weiterbildung in der Klinik ableisten, also wann sie Innere Medizin und wann Chirurgie/ andere Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung ableisten, haben wir in der Beschlussfassung mit dem Höchstsatz von 3.440 € pro Monat kalkuliert. Dies erfolgte, um sicherzustellen, dass jederzeit ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Berechnete Anzahl an Monaten pro Jahr:

Um auch einen Beginn in einem laufenden Kalenderjahr zu ermöglichen, das heißt zum Beispiel einen Beginn zum 01.06.2023 oder 01.06.2024, erfolgt für das jeweilige Jahr der Beginn bzw. Ende der Förderung eine Mischkalkulation.

Weiterbildung in Teilzeit:

Um eine attraktive Weiterbildung zu ermöglichen, sollte eine Förderung grundsätzlich auch in Teilzeit ermöglicht werden. Im Vergleich zu einer Durchführung in Vollzeit verlängert sich die Dauer der Förderung, die Summe der Förderung bleibt jedoch gleich. Die Haushaltsplanung basiert auf der Durchführung des klinischen Weiterbildungsabschnittes in Vollzeit, bei einer Durchführung in Teilzeit wird diese entsprechend angepasst.    

Die Kalkulation wird in nachfolgender Abbildung veranschaulicht:

 

Abbildung 1: Aufschlüsselung der Berechnung der Förderung der Weiterbildungsstellen

Die Förderung erfolgt gemäß Förderrichtlinie Gewährung von Zuschüssen für die Weiterbildung von Ärzt*innen zum/zur Fach*ärztin Allgemeinmedizin im Rahmen des Weiterbildungsverbundes Allgemeinmedizin und zur Bindung für eine anschließende hausärztliche Tätigkeit im Kreis Segeberg, siehe Anhang II.

 

Erläuterungen zu Beschlussvorschlag 3.

 

Inhaltliche Erläuterungen:

 

Es werden bis zu 5 Weiterbildungsärzt*innen mit Beginn im Jahr 2023 und bis zu 5 Weiterbildungsärzt*innen mit Beginn im Jahr 2024 mit einem Wohnkostenzuschuss von je 300 € pro Monat für 5 Jahre gefördert.

Der Wohnkostenzuschuss wird nur für Weiterbildungsärzt*innen gezahlt, die ihren Hauptwohnsitz im Kreis Segeberg haben. Weitere Voraussetzung der Förderung ist, dass die Klinik/die Praxis in der/die Ärzt*in weitergebildet wird am Weiterbildungsverbund des Kreises Segeberg teilnehmen.

 

 

 

Haushalterische Erläuterungen:

 

Um auch einen Beginn in einem laufenden Kalenderjahr zu ermöglichen, das heißt zum Beispiel einen Beginn zum 01.06.2023 oder 01.06.2024, erfolgt für das jeweilige Jahr der Beginn bzw. Ende der Förderung eine Mischkalkulation.

Um eine attraktive Weiterbildung zu ermöglichen, sollte eine Förderung grundsätzlich auch in Teilzeit ermöglicht werden. Im Vergleich zu einer Durchführung in Vollzeit verlängert sich die Dauer der Förderung, die Summe der Förderung bleibt jedoch gleich. Die Haushaltsplanung basiert auf der Durchführung in Vollzeit, bei einer Durchführung in Teilzeit wird diese entsprechend angepasst

Die Kalkulation wird in nachfolgender Abbildung veranschaulicht:

Abbildung 2: Aufschlüsselung der Berechnung des Wohnkostenzuschusses

Die Förderung erfolgt gemäß Förderrichtlinie Gewährung von Zuschüssen für die Weiterbildung von Ärzt*innen zum/zur Fach*ärztin Allgemeinmedizin im Rahmen des Weiterbildungsverbundes Allgemeinmedizin und zur Bindung für eine anschließende hausärztliche Tätigkeit im Kreis Segeberg, siehe Anhang II.

Erläuterungen zu Beschlussvorschlag 4. und 5.

 

Nichtärztliche Praxisassistent*innen (NäPas)

 

Die Weiterbildung der NäPa erfolgt durch die Ärztekammer Schleswig-Holstein.  Die Dauer der Weiterbildung ist abhängig von der Dauer der bisherigen Berufstätigkeit und kann zwischen 100 und 270 Stunden betragen. Die Weiterbildung folgt einem Modulkonzept, ein Einstieg ist jederzeit möglich. Diese Flexibilität bedeutet auch, dass eine einheitliche Dauer der Weiterbildung zur NäPa nicht benannt werden kann. 

 

Beschlussvorschlag 4:

 

Die Verwaltung hat versäumt eine weitere Finanzierung der NäPas für das Jahr 2022 zu beantragen. Dies wird hiermit nachgeholt. Es befinden sich derzeit weitere NäPas aus dem Kreis Segeberg in der Weiterbildung. Die Verwaltung beantragt dieses Jahr die erfolgreiche Prüfung zur NäPa für bis zu 10 NäPas mit je 1.000 € Arbeitgeberzuschuss zu fördern. Den Zuschuss erhalten die Praxisinhaber*innen der NäPas als Ausgleich für die Zeit der Weiterbildung, die die/der Kursteilnehmer*in nicht in der Praxis tätig sein konnte. Im Vergleich zur Beschlussvorlage 2019 hat sich der Sachstand dahingehend verändert, dass die Kassenärztliche Vereinigung die Gesamt-Kursgebühren für die Weiterbildung zur NäPa auf Antrag übernimmt.

 

Die Bewerbung und Nachweisprüfung der Weiterbildung zur NäPa wird über die Vergabe der Dienstleistungen in Beschlussvorschlag 1 sichergestellt. Die Förderzusage und Auszahlung der Förderung erfolgt nach erfolgreich abgeschlossener Weiterbildung zur NäPa an den/die Praxisinhaber*in.

 

Beschlussvorschlag 5:

 

Die Verwaltung beantragt für die Jahre 2023 und 2024 die erfolgreiche Prüfung zur NäPa für bis zu jeweils 10 NäPas pro Jahr mit je 1.000 € Arbeitgeberzuschuss zu fördern. Den Zuschuss erhalten die Praxisinhaber*innen der NäPas als Ausgleich für die Zeit der Weiterbildung, die die/der Kursteilnehmer*in nicht in der Praxis tätig sein konnte. Im Vergleich zur Beschlussvorlage 2019 hat sich der Sachstand dahingehend verändert, dass die Kassenärztliche Vereinigung die Gesamt-Kursgebühren für die Weiterbildung zur NäPa auf Antrag übernimmt.

 

Die Bewertung der bisher bezuschussten NäPas hat ergeben, dass diese vorwiegend in städtisch geprägten Regionen erfolgt ist. Es ist weiterhin das Ziel der Verwaltung, allen Hausärzt*innen die Möglichkeit zu geben, einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 1.000 € nach erfolgreicher Weiterbildung eines Mitarbeitenden zur NäPa zu beantragen. Ein besonderer Fokus der Förderung soll jedoch zukünftig auf den ländlichen Bereich gelegt werden. Aus diesem Grund sollen NäPas aus ländlichen Regionen bevorzugt bezuschusst werden. Weiterhin erfolgt eine gezielte Bewerbung in ländlichen Praxen.

 

Die Bewerbung und Nachweisprüfung der Weiterbildung zur NäPa wird über die Vergabe der Dienstleistungen in Beschlussvorschlag 1 sichergestellt.

Die Förderzusage und Auszahlung der Förderung erfolgt nach erfolgreich abgeschlossener Weiterbildung zur NäPa an den/die Praxisinhaber*in.

 

Erläuterungen zu Beschlussvorschlag 6

 

Mit einer konkreten Unterstützung der Mobilität von Medizinstudierenden sollen mehr Medizinstudierende für Famulaturen und Blockpraktika für den Kreis Segeberg gewonnen werden. Hierdurch soll erreicht werden, dass Medizinstudierende die spannenden und vielfältigen hausärztlichen Tätigkeiten in modernen Praxen im Kreis Segeberg frühzeitig kennenlernen und somit eine hausärztliche Tätigkeit in einem ländlichen Gebiet frühzeitig als berufliche Option in Erwägung ziehen.

 

Für Medizinstudierende in Blockpraktika und Famulaturen in der hausärztlichen Versorgung werden zur Unterstützung der Mobilität in den Jahren 2023 und 2024 jeweils bis zu maximal 10.000 € pro Jahr bereitgestellt.

Hintergrund-Informationen Famulatur:

Medizinstudierende in Schleswig-Holstein (Universitäten Kiel und Lübeck) müssen insgesamt drei Famulaturen ableisten. Eine mindestens 30-tägige Famulatur muss hierbei in der hausärztlichen Versorgung abgeleistet werden. Die Famulaturen finden in der vorlesungsfreien Zeit statt. Zweck der Famulaturen ist es, die Studierende mit der ärztlichen Patientenversorgung in Einrichtungen der ambulanten und stationären Krankenversorgung vertraut zu machen. Famulaturen finden während des klinischen Studienabschnittes (3.-5. Studienjahr) statt.

 

Hintergrund-Informationen Blockpraktika Allgemeinmedizin:

Medizinstudierende der Universität zu Lübeck und Kiel müssen im 5. Studienjahr ein zweiwöchiges Praktikum in einer akademischen Lehrpraxis der jeweiligen Universität ableisten.

 

Der Verwaltung ist aus Gesprächen mit beiden Institutsdirektor*innen für Allgemeinmedizin bekannt, dass der Großteil der Studierende diese Famulaturen und Blockpraktika in der Regel auch in der jeweiligen Universitätsstadt absolvieren. Das Problem hierbei ist häufig die fehlende Mobilität der Studierende, ohne eigenes Auto sind die Hausarztpraxen im ländlichen Bereich nicht zu erreichen. Dieses Problem stellt sich auch für den Kreis Segeberg. Inzwischen gibt es zum Beispiel an der Universität zu Lübeck Autos, welche sich die Studierende für Blockpraktika leihen können. Diese Autos stehen jedoch allen Studierende für alle Praxen im gesamten Land Schleswig-Holstein zur Verfügung. Wer jedoch die ländlichen Regionen nicht kennenlerne, werde diese später auch nicht als Arbeitsort in Betracht ziehen, siehe folgenden kurzen Beitrag der Universität zu Lübeck[1]. Aus Erfahrungen der Institutsdirektor*innen ist zu berichten, dass die Bereitstellung dieser Autos die Bereitschaft ein Praktikum im ländlichen Bereich zu leisten, erhöht.

 

Für die Medizinstudierenden in Kiel und Lübeck würde sich ein Angebot mit dem in beiden Städten existierenden Carsharing Unternehmen StattAuto anbieten. Studierende sollen somit die Möglichkeit erhalten mit dem Auto die Arztpraxis zu erreichen.

Eine andere Möglichkeit wäre die Unterbringung der Studierenden für die Zeit des Blockpraktikums/der Famulatur am Ort der Hausarztpraxis zu ermöglichen. Hierfür bedarf es einer Kooperation mit den entsprechenden Kommunen.

 

Bei positivem Beschluss würden die oben genannten und ggf. weitere Möglichkeiten von dem durch Beschlussvorschlag 1 beauftragten externen Kooperationspartner geprüft, bewertet und entsprechend umgesetzt werden.

 

Erläuterungen zu Beschlussvorschlag 7

 

Im Mittelpunkt der Marketingkampagne stehen derzeit die Förderprogramme des Kreises Segeberg für Ärzt*innen zur Weiterbildung Allgemeinmedizin und für die Weiterbildung zur Nichtärztlichen Praxisassistent*in. Alle Informationen können auf der Website zur Gesundheitskampagne https://gesund-zukunftsmunter.de/ angesehen werden, ein Ausschnitt ist im Anhang IV dieser Vorlage angefügt. Die beigefügten Info-Borschüren können auch unter https://gesund-zukunftsmunter.de/kontakt-downloads/downloads abgerufen werden.

 

Die direkte Ansprache von Ärzt*innen, die unmittelbar eine Hausarztpraxis übernehmen könnten, erfolgt derzeit nicht. Die Marketingkampagne soll daher um einen weiteren Imagefilm ergänzt werden, der sich an die Zielgruppe „Hausärzte“ wendet. Der Aufsichtsrat der WKS beschloss am 16. Mai 2022 vorbehaltlich der grundsätzlichen Entscheidung des OVG-Ausschusses, für die Erstellung von zusätzlichem Filmmaterial für „Hausärzte-Werbung“ 10.000 Euro aus dem Budget für Aufgaben aus strategischer Ausrichtung der WKS zur Verfügung zu stellen.


 

 

 


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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

2022 mit 10.000 € für 10 Förderungen NäPa

 

2023 mit 89.000 €  + MwSt

 

2024 mit 210.200 € + MwSt

 

2025 mit 345.600 €

 

2026 mit 345.600 €

 

2027 mit 139.200 €

 

2028 mit 27.000 €

 

2029 mit 9.000 €

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 412

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:  4123100/5317

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

x

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

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Anlagen

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