29.08.2022 - 3.1 Sicherstellung Hausärztliche Versorgung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Datum:
- Mo., 29.08.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Gesundheit
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Dr. Emken berichtet über die Gründung des Weiterbildungsverbundes. Dieser bestehe aktuell aus 5 Klinken und 8 niedergelassenen Arztpraxen, weitere haben ihre Teilnahme zugesichert. Sie berichtet darüber, dass angehende Allgemeinmediziner sich ihre Weiterbildungsabschnitte selbstständig suchen und organisieren müssen. Die Weiterbildung teile sich in einen klinischen und ambulanten Teil auf, in der Klinik bleiben sie meistens nur ca. 2 Jahre. Hierdurch werden sie von Kliniken nachrangig berücksichtigt. Für Kliniken seien Weiterbildungsärzte mit der Fachrichtung Allgemeinmediziner in der Regel uninteressanter als Weiterbildungsärzte mit z.B. der Fachrichtung Chirurgie.. Bei dem neu gegründeten Weiterbildungsverbund handelt es sich um einen der größten in Norddeutschland und dem einzigen in Schleswig-Holstein.
Im Rahmen des Weiterbildungsverbundes wird ein Curriculum entwickelt. Im Weiterbildungsverbund sollen auch Abschnitte der patientennahen Versorgung, wie z. B. Chirurgie, Dermatologie und Gynäkologie angeboten werden. Die Gründung des Weiterbildungsverbundes stieß auf ein positives Echo. Die entsprechenden Zeitungsartikel sind der Vorlage angehängt.
Frau Hahn-Fricke bedankt sich bei Frau Dr. Walther und Frau Dr. Emken für die gute Vorlage. Weiterhin erklärte sie, dass die CDU grundsätzlich mit allem einverstanden sei, außer mit dem Punkt 7. Darin gehe es um die Marketingkampagne (Film) für die Hausärzte. Dies sei für die Findung von Nachfolgern für Hausarztpraxen nicht zielführend. Die CDU denke nicht, dass sich interessierte Ärzte Filme auf Social-Media-Plattformen anschauen, sondern die einschlägigen Fachzeitschriften sondieren und sich direkt an entsprechende Ansprechpartner wenden. Die Kassenärztliche Vereinigung oder die Ärztekammer sei dafür der richtige Ansprechpartner und ein Werbefilm, der auf Social-Media-Kanälen veröffentlich wird, sei nicht notwendig. Das Geld könnte für sinnvollere Projekte verwendet werden. Des Weiteren positioniert sich die CDU für die Alternative B, da dort der Vorteil einer Lösung in einer Hand die optimalste sei.
Im Anschluss bedankt sich Herr Schulz ebenfalls für die gute Vorlage. Die Fraktion sei auch für die Alternative B, sehe jedoch ebenfalls Handlungsbedarf bei dem Punkt 7. Die Vorlage lese sich so, als sei der Film schon fix. Für seine Fraktion bestehe dort aber noch Gesprächsbedarf.
Herr Wersig erläutert, dass die SPD zu Alternative A tendiere, weil die Alternativen inhaltlich seitens der SPD völlig unterschiedlich gelesen werden. In der Alternative A gebe es die Beratung von Kommunen. Dies würde in der Alternative B nicht ersichtlich werden.
Weitergehend würde ihn interessieren, ob eine/n Ärztin/Arzt in der Weiterbildung in einem Krankenhaus eine Vergütung erhalte oder ob es sich dabei um ein unentgeltliches Praktikum handle.
Frau Dr. Emken erklärt, dass ein/e Arzt/Ärztin als Weiterbildungsassistent*in in einem Krankenhaus eine ganz normale Vergütung erhalte. Jedoch verhalte es sich so, dass ein/e Allgemeinmediziner*in im Vergleich zu einer/m Facharzt*in für Innere Medizin schlechter gestellt sei, sofern ein Krankenhaus an der Förderung von Eigennachwuchs interessiert sei. Dies liege daran, dass ein/e Allgemeinmediziner*in i. d. R. für ein Krankenhaus nur zwei Jahre verfügbar sei, da anschließend der Weg auf die ambulante Schiene eingeschlagen werden würde. Der/die Internist*in (Facharzt*in für Innere Medizin) sei für ein Krankenhaus daher interessanter, weil diese*r würde nach der Weiterbildung im Krankenhaus verbleiben würde.
Weitergehend berichtet Frau Dr. Walther, dass die Beratung der Kommunen inhaltlich der einzige Punkt sei, der nicht in der Alternative B enthalten ist. Ansonsten seien die Punkte grundsätzlich gleich. Jedoch kann das ausführende Organ unterschiedlich sein.
Herr Hamer erklärt, dass auch er den Wortlaut der Vorlage so verstanden habe, dass es schon einen Film gebe und es sich bei dem neuen Film um einen weiteren Imagefilm handle.
Frau Dr. Emken verweist auf Herrn Wrage von der WKS, da der Imagefilm dort angesiedelt ist und die WKS nun noch einmal die Zustimmung des OVG haben wolle.
Herr Wrage, Geschäftsführer der WKS nimmt darauf direkt Stellung. Er erklärte, dass es schon drei Imagefilme gebe, welche jedoch auf die Förderrichtlinie, bzw. auf die Gewinnung von Nicht-Ärztlichen Praxisassistent*innen gerichtet wären. Die bisherigen Filme würden auf den Plattformen YouTube, Facebook und Linked-In laufen. Der unter Punkt 7 aufgeführte Film soll sich nur auf die Hausärzte konzentrieren und in den Kliniken verbreitet werden, um Ärzte*innen anzusprechen, die an einer Veränderung interessiert sind.
Letztes Jahr wurde der Start dieser Werbekampagne verschoben und daher nicht beauftragt. Da mittlerweile die Werbekampagne gestartet ist, wurde der Beschluss aus dem letzten Jahr zu dem Imagefilm im Aufsichtsrat vorgestellt und gefragt, ob dieser daran festhalten möchte. Der Aufsichtsrat hat entscheiden, dass dieses Projekt erneut vom OVG Ausschuss beraten werden soll. Der Film würde weitergehend nicht das Budget des Kreises belasten, sondern aus Mitteln der WKS finanziert werden. Der Film wurde 2021 von BGM Hanno Krause ins Spiel gebracht, nachdem die KVSH (Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein) zusätzliche Hausarztstellen dem Kreis Segeberg zugewiesen hatte.
Herr Wersig möchte wissen, wie teuer ein derartiger Zielgruppenfilm sei. Herr Wrage teilte mit, das 2021 für den Film ein Kostenvoranschlag eingeholt wurde, der sich auf 8.000,00 € ohne MwSt. belief. Derzeit sei aufgrund der aktuellen Preissteigerung jedoch mit einem höheren Betrag zu rechnen.
Frau Hahn-Fricke ergänzt, dass der Aufsichtsrat der WKS sich dafür ausgesprochen habe, dass die Politik über einen Imagefilm entscheiden müsse und dies nicht auf Zuruf von Herrn Krause geschehen könne. Daher wäre dies nun Thema im OVG. Weiterhin betonte sie, dass die bisherigen Filme auf den Plattformen nicht sehr häufig angeschaut werden. Lediglich bei Linked-In seien einige Klicks festzustellen, sodass diese Werbung nicht viel bringen würde. Sie betont, dass dieses Projekt bei der Kassenärztlichen Vereinigung besser aufgehoben sei, als beim Kreis Segeberg, da diese auch Ansprechpartner sei.
Herr Wersig erklärt, dass es sich bei dem Werbefilm nicht um eine Massenwerbung, sondern um eine Zielgruppenwerbung handeln würde. Sofern dieser Film 8.000,00 - 10.000,00 € koste und auch nur 1 - 2 Hausärzte dadurch gewonnen werden könnten, wäre seiner Auffassung nach der Zweck mehr als erfüllt. Daher würde er weiterhin hinter der Idee des Werbefilmes stehen.
Frau Hahn Fricke führte aus, dass sich mittlerweile schon 12 Ärzte in der Weiterbildung befinden würden. Die Chance, dort Ärzte für die hausärztliche Versorgung im Kreis Segeberg gewinnen zu können, sei um ein vielfaches höher. Des Weiteren gibt sie zu bedenken, dass der Haushalt der WKS durch Zuwendungen des Kreises Segeberg finanziert werde und somit indirekt doch der Kreis Segeberg diesen Film finanziert.
Frau Dr. Emken nennt ein Beispiel. Eine Ärztin, wohnhaft in Bosau, befinde sich bereits in der Weiterbildung. Sie und Ihr Mann (Sanitätsoffizier bei der Bundeswehr) wollen sich so niederlassen, dass sie die Praxis aus Bosau erreichen können. Nachdem die Kassenärztliche Vereinigung ihr nicht bei ihrem Anliegen weiterhelfen konnte, meldete sich die Dame bei der Kreisverwaltung. Dies zeige, dass gerade bei kreisinternen Angelegenheiten die Kassenärztliche Vereinigung eben nicht der richtige Ansprechpartner sei, sondern hier der Kreis Segeberg über die relevanten Informationen verfüge. Daher wäre es ratsam, auch zukünftig alle Kanäle zu betreiben und nicht nur auf die Kassenärztliche Vereinigung zu setzen. Gerade über kreisinterne Angelegenheiten sei die Kassenärztliche Vereinigung nicht immer vollständig informiert.
Abschließend beantragt Frau Hahn-Fricke für die CDU, Punkt 7 aus der Vorlage herauszunehmen. Die Vorsitzende lässt darüber abstimmen.
Antrag der CDU-Fraktion
Ziffer 7 wird aus dem Beschlussvorschlag gestrichen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung | Anwesende |
CDU | 4 |
|
| 4 |
SPD | 3 |
|
| 3 |
B 90/ Die Grünen | 2 |
|
| 2 |
FDP |
|
| 1 | 1 |
AfD |
| 1 |
| 1 |
WI-SE |
| 1 |
| 1 |
Gesamt | 9 | 2 | 1 | 12 |
Die Vorsitzende Frau Jahn lässt abstimmen:
Alternative A:
Die Vergabe erfolgt in zwei Losen. Los 1 umfasst die Tätigkeit Beratungen von Kommunen zur Sicherstellung hausärztlicher Versorgung und Monitoring des Weiterbildungsverbundes sowie Ansprechperson für die Gesundheitskampagne. Los 2 umfasst administrative Tätigkeiten, Moderation des Gesamtprojektes, Bewerbung der Ausbildung zur NäPä, Ansprechpartner*in für die Gesundheitskampagne sowie Entwicklung und Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes für Studierende. Für das Los 2 ist ein externer Kooperationspartner mit medizinischer und betriebswirtschaftlicher Expertise notwendig.
Für das Los 1 werden 2023 und 2024 jeweils bis zu 30.000 € + MwSt. zur Verfügung gestellt.
Für das Los 2 werden 2023 und 2024 jeweils bis zu 30.000 € + MwSt. zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung | Anwesende |
CDU |
| 4 |
| 4 |
SPD | 3 |
|
| 3 |
B 90/ Die Grünen |
| 2 |
| 2 |
FDP |
|
| 1 | 1 |
AfD |
| 1 |
| 1 |
WI-SE |
| 1 |
| 1 |
Gesamt | 3 | 8 | 1 | 12 |
Alternative B:
Die Vergabe erfolgt in einem Los. Dies umfasst Monitoring des Weiterbildungsverbundes, administrative Tätigkeiten, Moderation des Gesamtprojektes, Bewerbung der Ausbildung zur NäPä, Ansprechpartner*in für die Gesundheitskampagne sowie Entwicklung und Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes für Studierende. Hierfür ist ein externer Kooperationspartner mit medizinischer und betriebswirtschaftlicher Expertise notwendig.
Hierfür werden 2023 und 2024 jeweils bis zu 60.000 € + MwSt eingestellt.
Das Vergabeverfahren ist entsprechend durchzuführen. Die Vergabe nach Durchführung des entsprechenden rechtlichen Vergabeverfahrens wird im Rahmen der Hauptsatzung durch den Landrat durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung | Anwesende |
CDU | 4 |
|
| 4 |
SPD |
| 3 |
| 3 |
B 90/ Die Grünen | 2 |
|
| 2 |
FDP | 1 |
|
| 1 |
AfD | 1 |
|
| 1 |
WI-SE | 1 |
|
| 1 |
Gesamt | 9 | 3 | 0 | 12 |
Beschlussvorschlag:
Der OVG empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, die
Verwaltung wird beauftragt:
- Zur Pflege und Ausbau des Weiterbildungsverbundes werden die Tätigkeiten Monitoring des Weiterbildungsverbundes, administrative Tätigkeiten, Bewerbung der Ausbildung zur NäPä, Koordination und Moderation des Gesamtprojektes, Ansprechpartner*in für die Gesundheitskampagne sowie Entwicklung und Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes für Studierende extern vergeben. Beratungen von Kommunen oder hausärztlichen Praxen zur Sicherstellung hausärztlicher Versorgung werden in der Alternative A berücksichtigt, nicht aber in der Alternative B.
Alternative B:
Die Vergabe erfolgt in einem Los. Dies umfasst Monitoring des Weiterbildungsverbundes, administrative Tätigkeiten, Moderation des Gesamtprojektes, Bewerbung der Ausbildung zur NäPä, Ansprechpartner*in für die Gesundheitskampagne sowie Entwicklung und Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes für Studierende. Hierfür ist ein externer Kooperationspartner mit medizinischer und betriebswirtschaftlicher Expertise notwendig.
Hierfür werden 2023 und 2024 jeweils bis zu 60.000 € + MwSt eingestellt.
Das Vergabeverfahren ist entsprechend durchzuführen. Die Vergabe nach Durchführung des entsprechenden rechtlichen Vergabeverfahrens wird im Rahmen der Hauptsatzung durch den Landrat durchgeführt.
2. Es werden jährlich bis zu 5 Weiterbildungsplätze mit Beginn in den Jahren 2023 und 2024 gefördert. Jede Weiterbildungsstelle wird bis zu maximal 24 Monate in Vollzeit gefördert. Die maximale Fördersumme pro Monat beträgt 3.440 € im Bereich der Inneren Medizin und bis zu 2.460 € pro Monat in der Chirurgie und/oder unmittelbaren Patientenversorgung. Bei einer Durchführung in Teilzeit verlängert sich der Zeitraum entsprechend, die Fördersumme bleibt gleich. Die Förderung erfolgt gemäß der „Förderrichtlinie Gewährung von Zuschüssen für die Weiterbildung von Ärzt*innen zum/zur Fach*ärztin Allgemeinmedizin im Rahmen des Weiterbildungsverbundes Allgemeinmedizin und zur Bindung für eine anschließende hausärztliche Tätigkeit im Kreis Segeberg“. Diese Förderrichtlinie wird entsprechend der Beschlüsse des Kreistages am 29.09.2022 angepasst.
Hierfür werden maximal folgende Fördermittel zur Verfügung gestellt:
2024: 103.200 € (5 Weiterbildungsstellen * 6 Monate * 3.440 €)
2025: 309.600 € (5 Weiterbildungsstellen * 12 Monate * 3.440 € = 206.400 € und 5 Weiterbildungsstellen * 6 Monate * 3.440 € = 103.200 €)
2026: 309.600 € (5 Weiterbildungsstellen * 12 Monate * 3.440 € = 206.400 € und 5 Weiterbildungsplätze * 6 Monate * 3.440 € = 103.200 €)
2027: 103.200 € (5 Weiterbildungsstellen * 6 Monate * 3.440 €)
3. Es werden jährlich bis zu 5 Weiterbildungsärzt*innen mit Beginn in den Jahren 2023 und 2024 für maximal 5 Jahre mit einem Wohnkostenzuschuss von 300 € pro Monat bei Durchführung in Vollzeit gefördert. Diese Förderung wird an eine Teilnahme an dem Weiterbildungsverbund geknüpft. Bei einer Durchführung in Teilzeit verlängert sich der Zeitraum entsprechend, die Fördersumme bleibt gleich. Die Förderung erfolgt gemäß der „Förderrichtlinie Gewährung von Zuschüssen für die Weiterbildung von Ärzt*innen zum/zur Fach*ärztin Allgemeinmedizin im Rahmen des Weiterbildungsverbundes Allgemeinmedizin und zur Bindung für eine anschließende hausärztliche Tätigkeit im Kreis Segeberg“. Diese Förderrichtlinie wird entsprechend der Beschlüsse des Kreistages am 29.09.2022 angepasst. Hierfür werden maximal folgende Fördermittel zur Verfügung gestellt:
2023: 9.000 € (5 Weiterbildungsärzt*innen * 6 Monate * 300 €)
2024: 27.000 € (5 Weiterbildungsärzt*innen * 12 Monate * 300 € = 18.000 und 5 Weiterbildungsärzt*innen * 6 Monate * 300 € = 9.000 €)
2025: 36.000 € (10 Weiterbildungsärzt*innen * 12 Monate * 300 €)
2026: 36.000 € (10 Weiterbildungsärzt*innen * 12 Monate * 300 €)
2027: 36.000 € (10 Weiterbildungsärzt*innen * 12 Monate * 300 €)
2028: 27.000 € (5 Weiterbildungsärzt*innen * 12 Monate * 300 € = 18.000 und 5 Weiterbildungsärzt*innen * 6 Monate * 300 € = 9.000 €)
2029: 9.000 € (5 Weiterbildungsärzt*innen * 6 Monate * 300 €)
4. Der erfolgreiche Abschluss zur Nicht-ärztlichen Praxisassistentin (NäPa) soll auch im Jahr 2022 für bis zu zehn NäPas mit je 1.000 € Arbeitgeberzuschuss
gefördert werden. Die Förderung erfolgt gemäß Förderrichtlinie: Nicht-ärztliche Praxisassistenz.
5. Der erfolgreiche Abschluss zur Nicht-ärztlichen Praxisassistentin (NäPa), wird in den Jahren 2023 und 2024 mit einem Arbeitgeberzuschuss von je 1.000 € für je zehn NäPas gefördert. Ein besonderer Fokus der Förderung soll auf den ländlichen Bereich gelegt werden. Förderrichtlinie: Nicht-ärztliche Praxisassistenz. Hierfür werden maximal folgende Fördermittel zur Verfügung gestellt:
2023: 10.000 € (10 NäPa´s * 1.000 €)
2024: 10.000 € (10 NäPa´s * 1.000 €)
6. Für Medizinstudierende in Blockpraktika und Famulaturen in der
hausärztlichen Versorgung werden zur Unterstützung der Mobilität in den Jahren 2023 und 2024 jeweils bis zu maximal 10.000 € pro Jahr bereitgestellt.
8. Die Verwaltung berichtet mindestens einmal jährlich zu den Maßnahmen,
möglichen Entwicklungen und zum Gesamtprojekt im OVG-Ausschuss.
Die entsprechenden Punkte des Beschlussvorschlages, die Auswirkungen auf den
Haushalt 2023ff haben, werden unter Vorbehalt der finanziellen Möglichkeiten
gestellt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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353,8 kB
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2
|
(wie Dokument)
|
744,6 kB
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3
|
(wie Dokument)
|
191,6 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
9,3 MB
|