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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/086

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz empfiehlt:

Der Entwurf des gemeinsamen 5. Regionalen Nahverkehrsplans (RNVP) der Kreise Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg 2022 - 2026 wird in der vorliegenden Form ins Anhörungsverfahren der Träger öffentlicher Belange gegeben. Die Stellungnahmefrist beträgt 6 Wochen und läuft von Anfang Mai bis Mitte Juni 2022. Anschließend sind den Kreisgremien die Abwägungen der Stellungnahmen mit dem Ziel vorzulegen, den 5. RNVP inklusive dieser zeitnah im zweiten Halbjahr im Kreistag zu beschließen.

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Gemäß § 5 (1) des Gesetzes über den ÖPNV in Schleswig-Holstein (ÖPNVG) können Kreise und kreisfreie Städte (ÖPNV-Aufgabenträger) einen RNVP als Rahmen für die ÖPNV-Entwicklung aufstellen oder fortschreiben. Die RNVP-Laufzeit beträgt nach § 5 (3) Nr. 6 ÖPNVG fünf Jahre. Gemäß § 4 (1) Nr. 1 der Landesverordnung über die ÖPNV-Finanzierung ist die vollständige Auszahlung der ÖPNV-Landesmittel u.a. an die Voraussetzung eines vorliegenden RNVPs gebunden; sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, werden nur 55% der Mittel ausgezahlt. Nach Auslaufen des 4. RNVPs 2021 ist nunmehr der 5. RNVP für den Zeitraum 2022 – 2026 aufzustellen, der Entwurf wird hiermit vorgelegt.

 

Dabei geht es im ersten Schritt darum, den RNVP-Entwurf für die vom ÖPNVG vorgegebene Anhörung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) freizugeben. Die Stellungnahmefrist der TÖB-Anhörung beträgt 6 Wochen und läuft von Anfang Mai bis Mitte Juni 2022. Diese Frist steht auch den KT-Fraktionen in analoger Weise zur Verfügung; die SVG unterstützt den fachlich-inhaltlichen Austausch und kommt dazu bei Bedarf gerne in die Fraktionen. Im zweiten Halbjahr steht dann der finale KT-Beschluss des RNVP inklusive der Abwägungen der Stellungnahmen an.

Hinzuweisen ist in diesem Kontext auch darauf, dass der Beschluss des RNVP in seiner gesetzlichen Funktion als Rahmenplan kein Beschluss zur Umsetzung und Finanzierung der darin enthaltenen Entwicklungsmaßnahmen ist. Vielmehr stehen alle Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt und sind vor Umsetzung jeweils separat zu beschließen.

 

Sachverhalt:

Auf Grund der zahlreichen strukturellen Zusammenhänge und Gemeinsamkeiten, die die HVV-Kreise PI, SE, OD und RZ aufweisen, wurde der Entwurf des 5. RNVP als gemeinsames, synergetisch-übergreifendes Werk dieser vier Kreise erstellt. Die Federführung dafür hat die SVG übernommen, den Aufwand tragen die Partnerkreise zu gleichen Teilen. Dies ist ein Novum in der RNVP-Historie der Partnerkreise seit 1996 und zeichnet sich durch einen koordinierten Ansatz aus, der für eine systematisch-integrierte ÖPNV-Entwicklung mit individuellen Ausgestaltungsmöglichkeiten steht. Aus ÖPNV-fachlicher Sicht ist dieser Ansatz in den verkehrsstarken, untereinander und mit Hamburg eng verflochtenen Kreisen besonders erfolgversprechend, um die großen Zukunftsthemen Mobilitäts- und Energiewende effektiv voranzubringen. Diese strategische Zielstellung liegt der RNVP-Konzeption zugrunde und lässt den Entwurf entsprechend ehrgeizig ausfallen.

Zudem hat der RNVP diverse formale Anforderungen zu erfüllen: er bilanziert den 4. RNVP, enthält um-fangreiche ÖPNV-Analysen, definiert und beschreibt ÖPNV-Angebotsstandards/-Organisation/-Entwicklungsperspektiven und bildet damit den ÖPNV-Entwicklungsrahmen für seinen Gültigkeitszeitraum.

Die hervorzuhebenden Essentials des RNVP-Entwurfs sind:

  • Kap. 1: Verkehrspolitische Ziele

   Erhöhung des ÖV-Anteils am Modal Split auf erkennbar über 10%,

   den ÖPNV bis 2032 vollständig emissionsfrei machen.

  • Kap. 4: Bestehende Finanzierungssituation und Ausblick (siehe v.a. Kap. 4.4)

     Kap. 4.4.2: Verfahrensvorschlag dazu, inwieweit Maßnahmen, die über das Leistungsniveau 2019 hinausgehen, vom Kreis oder den Kommunen finanziert werden.

  • Kap. 5: Definition einheitlicher, ambitionierter Standards für die ÖPNV-Angebotsgestaltung, die zugleich Spielräume für kreisspezifische Schwerpunktsetzungen bieten (siehe v.a. Kap. 5.1.6).
  • Kap. 6: Anwendung der o.g. Standards auf den Bestand und Ableitung von Handlungsbedarfen

   Kap. 6.3.2: Kreis SE.

  • Kap. 7: Wirkungsanalyse des ÖPNV-Angebots

   Kap. 7.1: Kreis SE mit 10% ÖV-Verkehrsmarktanteil landesweit in Spitzengruppe,

   Kap. 7.3: Differenzierung nach Bedienungstakten und Ableitung der gesetzlich geforderten ausreichenden Verkehrsbedienung.

  • Kap. 8: Übersetzung der in der Analyse ermittelten Handlungsbedarfe in konkrete Maßnahmen, Kostenschätzung und Einteilung in drei Prioritätsklassen (kurz-, mittel-, langfristig)

   Kap. 8.3: genereller Finanzierungsvorbehalt, Maßnahmen sind einzeln oder in Paketen zu beschließen. Flexible Operationalisierung der Maßnahmenumsetzung durch jährliche Festlegung,

   Kap. 8.3.2: Maßnahmenkatalog ÖPNV-Angebot Kreis SE,

   Kap. 8.5.1: mehr Mittel für den barrierefreien Haltestellenausbau bereitstellen,

   Kap. 8.6.2: E-Bus-Konzept Kreis SE mit vollständiger Umstellung bis 2032.

Dabei geht es im ersten Schritt darum, den RNVP-Entwurf für die vom ÖPNVG vorgegebene Anhörung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) freizugeben. Die Stellungnahmefrist der TÖB-Anhörung beträgt 6 Wochen und läuft von Anfang Mai bis Mitte Juni 2022. Diese Frist steht auch den KT-Fraktionen in analoger Weise zur Verfügung; die SVG unterstützt den fachlich-inhaltlichen Austausch und kommt dazu bei Bedarf gerne in die Fraktionen. Im zweiten Halbjahr steht dann der finale KT-Beschluss des RNVP inklusive der Abwägungen der Stellungnahmen an.

 

Hinzuweisen ist in diesem Kontext auch darauf, dass der Beschluss des RNVP in seiner gesetzlichen Funktion als Rahmenplan kein Beschluss zur Umsetzung und Finanzierung der darin enthaltenen Entwicklungsmaßnahmen ist. Vielmehr stehen alle Maßnahmen unter Finanzierungsvorbehalt und sind vor Umsetzung jeweils separat zu beschließen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

Aus dem Beschlussvorschlag der DrS/2022/086 und dem RNVP-Beschluss im 2. Halbjahr selbst resultieren keine finanziellen Konsequenzen. Diese ergeben sich erst dann, wenn die Umsetzung von RNVP-Maßnahmen separat beschlossen wird (genereller Finanzierungsvorbehalt).

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

 

Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja: Die Barrierefreiheit ist integraler Bestandteil des RNVP-Entwurfs.

 

 

 

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Anlagen

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