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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2022/089

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der OVG empfiehlt, der Hauptausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt, die Verwaltung wird beauftragt:

 

  1. Die Website gesund + zukunftsmunter wird freigegeben und kann entsprechend online gestellt werden.

 

  1. Für die Tätigkeit eines externen Kreiskoordinators wird in den Jahren 2023 und 2024 je ein Betrag bis zu 30.000 + MwSt. zur Verfügung gestellt. Das Vergabeverfahren ist durchzuführen.

 

  1. Für die Jahre 2023 und 2024 werden jährlich bis zu 5 Weiterbildungsplätze gefördert. Hierfür werden für das Jahr 2023 bis zu 206.400 €, für das Jahre 2024 bis zu 412.800 € und für 2025 bis zu 206.400 € zur Verfügung gestellt (2023: 5 x 12 x 3.440 € =206.400 €, 2024: 10 x 12 x 3.440€ = 412.800 €, 2025: 5 x 12 x 3.440 = 206.400 €).

 

  1. Für die Förderung des Wohngeldes für Weiterbildungsärzt*innen werden in den Jahren 2023 18.000 €, in den Jahren 2024 bis 2027 jeweils bis zu 36.000 € und 2028 bis zu 18.000 € zur Verfügung gestellt (2023: 5 x 12 x 300 = 18.000, 2024 bis 2027: 10 x 12 x 300 = 36.000 € und für 2028: 5 x 12 x 300 = 18.000 €).  Diese Förderung wird an eine Teilnahme an dem Weiterbildungsverbund geknüpft.

 

  1. Die Ausbildung der Nicht-ärztlichen Praxisassistentin (NäPa), soll auch im Jahr 2022 für bis zu sechs NäPas mit je 1.000 € Arbeitgeberzuschuss gefördert werden. Ein besonderer Fokus der Förderung soll auf den ländlichen Bereich gelegt werden.
  2. Die Weiterbildung zur NäPas wird in den Jahren 2023 und 2024 mit einem Arbeitgeberzuschuss von je 1.000 € für je fünf NäPas gefördert. Ein besonderer Fokus der Förderung soll auf den ländlichen Bereich gelegt werden.  

 

  1. Ein Kooperationspartner mit medizinischer und betriebswirtschaftlicher Expertise wird beauftragt, für 2023 und 2024 die Tätigkeit als Ansprechpartner und Dienstleister entspr. Ziffer 7 zu übernehmen. Hierfür werden 2023 und 2024 jeweils bis zu 35.000 € + MwSt. eingestellt. Das Vergabeverfahren ist durchzuführen.

 

  1. Für Medizinstudierende in Blockpraktika und Famulaturen in der hausärztlichen Versorgung werden zur Unterstützung der Mobilität im ländlichen Raum in den Jahren 2023 und 2024 jeweils bis zu maximal 10.000 € pro Jahr bereitgestellt.

 

  1. Die Verwaltung berichtet mindestens einmal jährlich zu den Maßnahmen, möglichen Entwicklungen und zum Gesamtprojekt im OVG-Ausschuss.

 

Die entsprechenden Punkte des Beschlussvorschlages, die Auswirkungen auf den Haushalt 2023ff haben, werden unter Vorbehalt der finanziellen Möglichkeiten gestellt.

 

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Mit Beschluss vom 11.02.2019 des OVG-Ausschusses sowie der Beschlussfassung zur DrS/2019/101 wurde die Verwaltung beauftragt das Konzept zur Verhinderung des drohenden Hausärztemangels im Kreis umzusetzen. Der Sachstandsbericht stellt die Evaluation dessen dar und schlägt vor, wie für 2023 und 2024 weiter verfahren sollte.

 

Sachverhalt:

Im Folgenden werden die beschlossenen Maßnahmen und deren bisherige Umsetzung beschrieben.

Das beschlossene Maßnahmenpaket umfasste folgende wesentliche Inhalte:

1) Beauftragung eines externen Kreiskoordinators mit den primären Aufgaben:

-         Koordinationstätigkeit für den Kreis

-         Tätigkeit als Kommunalberater für einzelne oder mehrere Kommunen

2) Etablierung eines Weiterbildungsverbundes

3) Förderung von Weiterbildungen zum/zur Fachärzt*in Allgemeinmedizin

4) Weiterbildung zum/zur Nichtärztlichen Praxisassistent*in (NäPa)

5) Öffentlichkeitsarbeit

 

Bewertung der umgesetzten Maßnahmen

Grundsätzlich wurden alle Maßnahmen durch die Corona-Pandemie und die daraus folgenden Einschränkungen nachhaltig negativ beeinflusst. Zusätzlich war bei Beschlussvorlage nicht erkennbar, dass die Weiterbildungsverordnung sich grundlegend verändern würde, welches zu weiteren Verzögerungen geführt hat. Dadurch war die Bereitschaft einer Teilnahme der Akteure im Verbund deutlich eingeschränkt. Dies zeigt sich ebenso im Mittelabfluss. Im Jahr 2020 wurden 112.500 € ausgegeben, geplant waren 524.600 €. In 2021 wurden 97.600 € ausgegeben, geplant waren 369.400 €.

 

Zu 1) Die detaillierteren Inhalte und die Evaluation der Maßnahmen sind dem Bericht des externen Kreiskoordinators in Anlage 1 zur Drucksache zu entnehmen.

 

Zu 2) Hervorzuheben ist, dass ein Weiterbildungsverbund, welcher aus Kliniken und niedergelassenen Ärzten besteht, kurz vor der formellen Gründung steht. Dies wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2022 erfolgen. Das ist ein besonders wichtiger Schritt, um Weiterbildungsärzt*innen zu gewinnen. Der Kreis Segeberg hat mit dem Weiterbildungsverbund zurzeit ein Alleinstellungsmerkmal in Schleswig–Holstein und schließt sich den Vorreitern in Deutschland an.

 

Die Attraktivitätssteigerung der Weiterbildung im Kreis Segeberg wird durch feste Ansprechpartner und eine organisierte Weiterbildung inklusive eines ambulanten und stationären Rotationsplan (Curriculum) geschaffen. Die aufwändige Selbstorganisation der Weiterbildungsärzt*innen entfällt.

 

Zu 3) In 2021 konnte eine Weiterbildungsärztin für die Verbundweiterbildung gewonnen werden. Der Wohnzuschuss wurde bislang von einer Weiterbildungsärztin für acht Monate genutzt.

 

Für das Jahr 2022 wird angestrebt bis zu fünf Weiterbildungsplätze entsprechend der DrS 2019/101/-1 zu vergeben.

Allgemeiner Hinweis:

In der neuen Weiterbildungsordnung Facharzt/Fachärztin für Allgemeinmedizin wurde der klinische Teil von 36 auf 24 Monate reduziert, während der Anteil im ambulanten Bereich auf bis zu 42 Monate erhöht wurde. Dies stellt ebenso eine Attraktivitätssteigerung dar.

 

Zu 4)  Es wurden bislang vier Nichtärztliche Praxisassistent*innen  mit insgesamt 4.000 €  gefördert.

 

Die Fördermöglichkeiten zur Nichtärztlichen Praxisassistent*in wurden deutlich ausgeweitet. So ist es mittlerweile möglich, eine Erstattung von 100% der Gesamt-Kursgebühren für die Weiterbildung zur Nichtärztlichen Praxisassistenz auf Antrag durch die Kassenärztliche Vereinigung zu erhalten.

 

Die Verwaltung hat versäumt eine weitere Finanzierung der NäPas für das Jahr 2022 zu beantragen. Dies wird hiermit nachgeholt.

 

Es befinden sich derzeit weitere NäPas aus dem Kreis Segeberg in der Weiterbildung. Die Verwaltung beantragt dieses Jahr bis zu 6 NäPas mit je 1.000 € Arbeitgeberzuschuss zu fördern.

 

Allgemeiner Hinweis:

Es gibt zwei neue Studiengänge in Schleswig-Holstein, die als ärztliche Assistentin fungieren sollen. Dies ist einerseits der Bachelor-Studiengang zum Physician Assistant, angeboten am Westklinikum Heide und andererseits Community Health Nurse im Rahmen des dualen Studienganges Pflege an der Universität zu Lübeck. In Zukunft sollte daher geprüft werden, ob diese Studiengänge ebenfalls Teil einer Förderung sein können.

 

Zu 5) Diese umfasst eine umfassende Marketingkampagne der WKS mit unter anderem folgenden Inhalten:

 

Internetauftritt: Eine Internetseite „gesund + zukunftsmunter“ Kreis Segeberg wurde erstellt. In der Anlage 2 zur Drucksache ist diese mit Screenshots dargestellt. Eine weitere Vorstellung erfolgt durch die WKS im Ausschuss am 02.05.2022.

 

Videos: Es wurden drei Videos aufgenommen. Hier werden drei Akteure mit wahren Gesichtern des Kreises Segeberg hinterlegt, eine Ärztin mit eigener Praxis und Weiterbildungsbefugnis, ein Arzt, der seine Weiterbildung zum Facharzt Allgemeinmedizin im Kreis Segeberg absolviert hat und nun in einer Praxis im Kreis Segeberg hausärztlich tätig ist, und eine Medizinische Fachangestellte, die sich zur Nichtärztlichen Praxisassistentin weitergebildet hat.

Außerdem wurden Plakate, Citylights und Flyer erstellt.

 

Folgende Ziele sollen 2022 erreicht werden:

 

  • Onlinestellung der der Website „gesund+Zukunftsmunter“, siehe Beschlussvorlage
  • die formelle Gründung des Weiterbildungsverbundes
  • inhaltliche Ausarbeitung und Umsetzung des Curriculums (Rotationsplan für die ambulante und stationäre Weiterbildung) der Verbundweiterbildung nach der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (DEGAM)
  • Bewerbung und Bezuschussung zur Weiterbildung der NäPas
  • Weiterentwicklung der Website „gesund+Zukunftsmunter“, Verknüpfung mit und Weiterentwicklung der Homepage des Kreises im Thema,  Verknüpfung mit allen Partner*innen sowie eine verstärkte Bewerbung auf Social Media und bei allen Verbundteilnehmenden 

 

Die Verwaltung stellt fest, dass ein Aufbau aller Maßnahmen stattgefunden hat, trotz der deutlich erschwerten Bedingungen durch die Corona-Pandemie, die insbesondere das medizinische Versorgungssystem belastet hat und weiterhin belastet. Nach fast drei Jahren im Projekt ist jedoch festzuhalten, dass wir hier erst am Anfang stehen. Die genannten Maßnahmen sind weiter aufeinander abzustimmen, die beteiligten zuständigen Partner zu vernetzen und mit allen vorhandenen Stellschrauben stetig zu erkennen und zu bedienen. Es ist wichtig, die begonnenen Maßnahmen zu verstetigen und zu vermarkten. Unter Berücksichtigung der noch zu erreichenden Ziele im Jahr 2022, beantragt die Verwaltung als Übergangsphase für die Jahre 2023 und 2024 weitere Maßnahmen.

 

Vorgeschlagene Maßnahmen in 2023

 

Zu 1) der Externe Kreiskoordinator soll als Kümmerer vor Ort in einer Übergangsphase mit folgenden Aufgaben übernehmen:

  • Gewinnung von Weiterbildungsärzt*innen im Weiterbildungsverbund im klinischen Bereich 
  • Kommunale Beratung zur Gründung Medizinischer Versorgungszentren bzw. Gesundheitszentren

Diese reduzierten Aufgaben werden gemäß Vergaberecht vergeben. Der aktuelle Vertrag läuft zum 31.12.2022 aus.

 

Zu 2) Weiterbildungsverbund

Der Weiterbildungsverbund wird durch Neugewinnung von niedergelassenen Ärzt*innen stetig erweitert werden und bietet somit ein breit gefächertes Angebot für junge Ärzt*innen.

 

Zu 3) Förderung von Weiterbildungen zum/zur Fachärzt*in Allgemeinmedizin

Die weitere Förderung von bis zu fünf Weiterbildungsärzt*innen mit Beginn in den Jahren 2023 und 2024. Durch die Veränderung der Weiterbildungsverordnung ergibt sich eine Verkürzung des Förderzeitraum von 36 Monaten auf 24 Monate. Die Höhe der Förderung bleibt unverändert.

Weiterhin soll auch mit Wohngeld gefördert werden. Diese Förderung wird jedoch an eine Teilnahme an dem Weiterbildungsverbund geknüpft. Die Höhe und Dauer der Wohngeld-Förderung soll unverändert bestehen bleiben.

Mit Etablierung der hier ausgeführten Maßnahmen erwartet die Verwaltung eine erhöhte Nachfrage an einer Teilnahme am Weiterbildungsverbund. 

 

Zu 4) Nichtärztliche Praxisassistent*innen (NäPa)

Die Bewertung der bisher bezuschussten NäPas hat ergeben, dass diese ausschließlich in städtisch geprägten Regionen erfolgt ist. Es ist weiterhin das Ziel der Verwaltung, allen Hausärzt*innen die Möglichkeit zu geben, einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 1.000 € nach erfolgreicher Weiterbildung zu beantragen. Ein besonderer Fokus der Förderung soll jedoch zukünftig auf den ländlichen Bereich gelegt werden. Aus diesem Grund sollen NäPas aus ländlichen Regionen bevorzugt bezuschusst werden. Weiterhin erfolgt eine gezielte Bewerbung in ländlichen Praxen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, jährlich bis zu fünf NäPas mit je 1.000 € Arbeitgeberzuschuss zu fördern.

 

 Zu 5) Eine funktionierende Öffentlichkeitsarbeit bedarf einer kontinuierlichen Pflege und Weiterentwicklung der Maßnahmen. Hierzu zählt unter anderem das kontinuierliche Vorstellen von neu in den Weiterbildungsverbund eingetretenen Praxen auf der Internetseite. Die Möglichkeit anwenderfreundlich die geeigneten Praxen für die eigene Weiterbildung suchen und finden zu können, soll ausgebaut werden. Eine regelmäßige Pflege des Social-Media Auftritts mit aktuellen Beiträgen (Posts) ist geplant.

 

Neu 6) Ausweitung der Zielgruppe auf Medizinstudierende

Medizinstudierende sollen für Blockpraktika und Famulaturen im Bereich Allgemeinmedizin in den Kreis Segeberg angeworben werden, um ihnen bereits während des Studiums die vielfältige und interessante Tätigkeit in einer Landarztpraxis zu zeigen. Hierfür bedarf es unter anderem einer neuen Mobilitätsstrategie, um Studierende für die ländlichen Regionen des Kreises zu gewinnen. Hierfür kommen unterschiedliche Maßnahmen in Betracht, die unter Einbeziehung der Kommunen erarbeitet werden sollen. Denkbar sind Zuschüsse zur Mobilität, zum Beispiel „Statt-Auto“ oder HVV Ticket, aber auch Schaffung von Übernachtungsmöglichkeiten. Für eine erfolgreiche Umsetzung solcher Maßnahmen werden in den Jahren 2023 und 2024 bis zu je 10.000 € beantragt.

 

Neu  7) Kooperation/Aufbau eines Expertenteams

Das langfristige Ziel der Verwaltung ist es, alle Maßnahmen zur Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung zu verstetigen. In der Übergangsphase bedarf es der Kooperation mit einem Expertenteam, das medizinische und betriebswirtschaftliche Expertise einbringt. Die Bearbeitung der Zuschussanträge, die Überprüfung der Fördervoraussetzungen und die Nachweisprüfung erfordern einen Verwaltungsaufwand, der nicht von der Kreisverwaltung geleistet werden kann. Insbesondere müssen Weiterzubildende, Studierende und Praxisinhaber*innen einen langfristigen Ansprechpartner haben.

Der bisherige Vertrag läuft zum 31.12.21 aus.

 

Folgende Aufgaben werden zukünftig vom Kooperationspartner erwartet:

 

  • Administrative Begleitung zur Weiterbildungsbefugnis und zur akademischen Lehrpraxis im niedergelassenen Bereich
  • Aufbau Mentoring-Programm der Weiterbildungsärzt*innen im Verbund
  • Information aller Arztpraxen im Kreis über die Förderprogramme
  • Sichtung der Anträge
  • Überprüfung der Weiterbildungsbefugnisse 
  • Unterstützung der Antragsstellung
  • Meldestelle für Interessierte
  • Führen von Vertragsgesprächen zum Beitritt zum Weiterbildungsverbund

Diese Aufgaben werden gemäß Vergaberecht vergeben.

 

 

Fazit:

Die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung ist eine mittelfristige Aufgabe, die nicht am Ende des Jahres abgeschlossen ist. Die genannten und beschriebenen Stellschrauben sind über das Jahr 2022 hinaus zu bedienen und stetig mit allen Beteiligten zu evaluieren und weiterzuentwickeln.

 

Die Verknüpfungen der einzelnen Partner und die Themeninhalte sind hochkomplex.

Ebenso ist die Bewusstseinsschaffung für das Thema nach wie vor absolut notwendig.

Weitere aktuelle Erkenntnisse und Verknüpfungen mit den Themen Pflege, Community Health Nurses, präventive Hausbesuche und auch der große Bereich des Public Health sind mit zu beleuchten und effektiv miteinander zu verzahnen.

 

Die ersten Erfolge sind sichtbar, aber noch deutlich auszuweiten. Der Kreis ist hier deutschlandweit betrachtet auf einem sehr guten und richtigen Weg. Andere Kreise in Schleswig-Holstein beginnen jetzt mit ersten Schritten.

 

Da die begonnenen Maßnahmen für eine erfolgreiche Umsetzung kontinuierlich weiter zu betreuen sind und für die anstehende Haushaltsplanung 2023 Klarheit benötigt wird, bittet die Verwaltung bereits jetzt um eine entsprechende Beschlussfassung seitens der Kreispolitik für die Jahre 2023 und 2024.

Bei entsprechender positiver Beschlussfassung darüber, werden die benötigten Haushaltsmittel im Rahmen der Haushaltsplanung 2023 eingeworben sowie in der Mittelfristplanung berücksichtigt.

 

Um die Politik regelmäßig zu informieren und das Thema weiterhin präsent zu halten, wird die Verwaltung mindestens einmal jährlich zu den Maßnahmen, möglichen Entwicklungen und zum Gesamtprojekt Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung im Kreis Segeberg berichten.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten
2022 mit 6.000 € für 6 Förderungen NäPa

2023 mit 304.000 €
2024 mit 528.000 €

 

 

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 412

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 423100

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

6.000

Euro im Jahr 2022

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

X

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:  4123100

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Steuerliche Relevanz

X

Einschätzung durch den FD 20.00 in Arbeit

 

 

Keine steuerliche Relevanz gegeben

 

 

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

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Anlagen

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