Drucksache - DrS/2021/273
Grunddaten
- Betreff:
-
Einsatz von weiteren E-Bussen im ÖPNV-Teilnetz SE1-2
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Julia Maßow
- Beteiligt:
- Gremien, Kommunikation, Controlling; Gleichstellungsbeauftragte; FB Zentrale Steuerung; Finanzen und Finanzcontrolling; FB Umwelt, Planen, Bauen
- Verfasser 1:
- Mozer, Claudius
- Ziele:
- 5. Ziel 5 - Zusammenleben aller Menschen; 7. Ziel 7 - Natur-, Landschafts- und Klimaschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Vorberatung
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24.11.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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25.11.2021
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Unterbrochen
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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02.12.2021
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Der 2021 mit den ersten 10 E-Bussen im Kreis Segeberg erfolgreich begonnene Transformationsprozess vom Diesel-ÖPNV zu emissionsfreiem ÖPNV wird gemäß Beschlusslage 2022 mit 10 weiteren E-Bussen fortgesetzt. Handlungsgrundlage dafür sind die strategischen Klimaschutz- und ÖPNV-Ziele des Kreises sowie der nationale und der europäische Rechtsrahmen. Nach informeller Vorabstimmung im Hauptausschuss am 21.09.2021 sollen ab 2024 weitere 10 E-Busse eingesetzt werden, die bis zum 05.10.2021 zur Förderung anzumelden waren. Dieses Vorhaben ist nunmehr durch Beschluss formal zu legitimieren. Im Ergebnis wird der ambitioniert begonnene Transformationsprozess kraftvoll fortgesetzt und der ÖPNV im Kreis emissionsfrei und zukunftsfest weiterentwickelt.
Sachverhalt:
Mit der 2021 umgesetzten Inbetriebnahme der ersten 10 E-Busse im Teilnetz SE1/2 (VHH) hat der Kreis Segeberg den Transformationsprozess vom Diesel-ÖPNV zu emissionsfreiem ÖPNV erfolgreich gestartet. Für 2022 wurde die nächste Transformationsstufe bereits beschlossen (DrS/2021/128), die den Einsatz von 10 weiteren E-Bussen in den Teilnetzen SE3-9 (Autokraft) vorsieht. Handlungsgrundlage dafür sind die Ziele des Klimaschutzkonzepts des Kreises, des Regionalen Nahverkehrsplans des Kreises, die Vorgaben der EU-Clean Vehicles Directive (saubere Busse: 45% bis 2025, 65% bis 2030) sowie das Klimaschutzgesetz des Bundes in Verbindung mit dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu. Letzteres wird zu einer weiteren Verschärfung der CO2-Reduktionszielvorgaben führen und sich vsl. auch auf den ÖPNV aus-wirken. Mit Bewerbungsfrist 05.10.2021 bestand die Möglichkeit, in einem neu aufgelegten Bundesförderprogramm weitere E-Busse zu beantragen. Nach informeller Abstimmung im Hauptausschuss am 21.09.2021 wurde die VHH gebeten, für das Teilnetz SE1/2 weitere 10 E-Busse zur Förderung zu beantragen, die Inbetriebnahme ist für 2024 geplant.
Vor dem Hintergrund, den notwendigen Transformationsprozess voranzutreiben, dabei wirtschaftlich tragfähig zu gestalten und gleichzeitig weitere ÖPNV-Entwicklungsmaßnahmen im Blick zu behalten (insbesondere die Umsetzung des ÖPNV-Gutachtens Henstedt-Ulzburg vsl. ab 12/2022), werden weitere 10 E-Busse für diese dritte Transformationsstufe als sachgerechte Größe und 2024 als geeigneter Umsetzungszeitpunkt bewertet.
Nach Abzug der Bundesförderung (80% für Busse, 40% für Ladeinfrastruktur) werden Mehrkosten pro Bus (inkl. Ladeinfrastruktur) von voraussichtlich rund 35 TEUR/a erwartet, in der Summe also 350 TEUR/a.
Dieses Vorhaben ist nunmehr durch Beschluss formal zu legitimieren. Im Ergebnis wird der ambitioniert begonnene Transformationsprozess kraftvoll fortgesetzt und der ÖPNV im Kreis emissionsfrei und zukunftsfest weiterentwickelt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 350 TEUR/a ab 2024 |
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: 547 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 5313200000 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Steuerliche Relevanz
| Einschätzung durch den FD 20.00 erfolgt |
| Keine steuerliche Relevanz gegeben |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen sind betroffen:
| Nein |
X | Ja Ja, das barrierefreie ÖPNV-Angebot wird ausgeweitet. |
Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja Ja, es werden ausschließlich barrierefreie E-Busse bestellt. |
