Drucksache - DrS/2021/215
Grunddaten
- Betreff:
-
Auflösung des Vereins "Stiftung Feierabendwohnheime im Kreis Segeberg e.V."
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Bearbeitung:
- Uwe Stamer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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21.09.2021
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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23.09.2021
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Beschlussvorschlag
Der Kreistag des Kreises Segeberg spricht sich für die Auflösung des Vereins „Stiftung Feierabendwohnheime im Kreis Segeberg e.V.“ aus und weist den Landrat entsprechend an, in der Mitgliederversammlung zur Verwendung des Vereinsvermögens im Falle der Vereinsauflösung für die Alternative 2. (Auflösung des Vereins, Verteilung des Vereinsvermögens an gemeinnützige Organisationen und übertragen des Restvermögens von rd. 25.000 EUR an den Kreis Segeberg zur satzungsgemäßen Verwendung) zu stimmen.
Sachverhalt
Der Kreis Segeberg ist eines von 46 Mitgliedern des Vereins „Stiftung Feierabendwohnheime im Kreis Segeberg e.V.“ Auf der Mitgliederversammlung des Vereins im Oktober 2021 soll über die Auflösung des Vereins entschieden werden. Neben der Grundsatzentscheidung über das Fortbestehen des Vereins oder dessen Auflösung stünde im Falle einer Auflösung eine Entscheidung über die Verwendung des Vereinsvermögens an, dass z. Zt. rd. 325.000 EUR beträgt. Die Verwendung darf nur zu gemeinnützigen Zwecken im Sinne der Satzung erfolgen und muss aus steuerrechtlichen Gründen bis 31.12.2024 abgeschlossen sein.
Der Vorstand präferiert die Auflösung des Vereins und begründet dies wie folgt:
Die Stiftung Feierabendwohnheime im Kreis Segeberg e. V. hat von 1957 bis 1983 den Bau von insgesamt 819 Wohnungen organisiert und gleichzeitig die darin wohnenden älteren sowie einsamen Menschen betreut. Von 1984 bis 2015 konzentrierte sich der Verein auf die Betreuung, die Frau Baier als Tochter des ersten und langjährigen Geschäftsführers Ulrich Matthée im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung ausführte. Nachrangig wurden in dieser Zeit auch bauliche Verbesserungen an den Feierabendwohnheimen auf den Weg gebracht. Seit dem altersbedingten Ausscheiden von Frau Baier Anfang 2015 sind lediglich noch Gemeinschaftsveranstaltungen durchgeführt worden, da der Vorstand eine Neueinstellung für die Betreuungsarbeit wegen zu hoher Personalkosten, vermuteter personeller Risiken und mangelnder Abgrenzung zu vielen anderen, ungleich größeren sozialen Institutionen mit wesentlich mehr Vielfalt im Angebot nicht vornehmen wollte. Der Vorstand sieht sich nicht in der Verantwortung, die vorhandenen Gelder bis Ende 2024 zur Steuervermeidung nunmehr „einfach“ auszugeben. Selbstverständlich ist es aber seine Aufgabe, im Rahmen des eventuellen und gemäß Satzung mit einfacher Mehrheit zu fassenden Auflösungsbeschlusses und der darauf abgestellten Haushaltsplanung verschiedene Mittelverwendungsalternativen mit eigener Handlungsempfehlung vorzuschlagen. Der Vorstand ist der Auffassung, diese gut begründen und nachvollziehbar darlegen zu können. In diesem Zusammenhang verweigert sich der Vorstand natürlich auch keiner Diskussion zu anderen Lösungen; gleichwohl wird er mit Ablauf der Mitgliederversammlung aber zurücktreten, wenn der Auflösungsbeschluss nicht gefasst wird, weil er sich wegen der überalterten Strukturen der „Stiftung“, den heutigen allgemeinen Rahmenbedingungen für die Betreuung älterer Menschen und seine nicht erfolgversprechenden Prognosen zu einer erfolgreichen Neuorganisation des Vereins, die auch auf die Herausforderungen des demographischen Wandels ausgerichtet ist, nicht in der Lage sieht. Angemerkt sei an dieser Stelle noch, dass sich der Vorstand - lange auch geführt durch den ehemaligen Segeberger Landrat Gorrissen - bereits seit knapp über zwei Jahrzehnten mit der Neuausrichtung des Vereins befasst. Ein zukunftsweisender Weg wurde über all die Jahre aber nicht gefunden. Selbstverständlich ist ein solch weitreichender Beschluss wie die Auflösung des Vereins eingehend und im Sinne der Angelegenheit bei Bedarf auch kontrovers zu erörtern.
Das Vereinsvermögen umfasst z. Zt. einen Betrag von rd. 325.000 EUR. Der Vorstand schlägt drei Handlungsalternativen vor:
Alternative 1. Der Verein wird zum 31.12.2021 aufgelöst. Entsprechend § 15 der Satzung fließt das verbleibende Vermögen von derzeit rund 325.000,00 € dem Kreis Segeberg zu, der die Summe ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne der Satzung, nämlich für die Förderung der Altenhilfe und die Betreuung von alten und bedürftigen Menschen im Kreis Segeberg, bis zum 31. Dezember 2024 zu verwenden hat.
Alternative 2. Der Verein wird zum 31.12.2021 aufgelöst. Im Rahmen der letzten Haushaltsplanung (§ 10 Absatz 2 Buchstabe a) beschließt die Mitgliederversammlung, jeweils 50.000,00 € den nachfolgend aufgeführten Institutionen zur Verfügung zu stellen, die die Summe entsprechend dem Satzungszweck, nämlich für die Förderung der Altenhilfe und die Betreuung von alten und bedürftigen Menschen im Kreis Segeberg, bis zum 31. Dezember 2024 zu verwenden haben:
a) Diakonisches Werk des Kirchenkreises Plön-Segeberg GmbH
b) Caritasverband Neumünster (hierzu gehören die Stadt Neumünster, die Kreise Dithmarschen und Teile
der Kreise Rendsburg-Eckernförde und Segeberg)
c) AWO Kreisverband Segeberg e. V.
d) Johanniter Regionalverband Schleswig-Holstein Süd/Ost
e) DRK Kreisverband Segeberg e. V.
f) Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Stormarn – Segeberg
Das verbleibende Restvermögen fließt dem Kreis Segeberg zu, der dieses ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne der Satzung, nämlich die Förderung der Altenhilfe und die Betreuung von alten und bedürftigen Menschen im Kreis Segeberg, bis zum 31. Dezember 2024 zu verwenden hat.
Alternative 3. Der Verein wird zum 31.12.2021 aufgelöst, das Geld fließt dem Kreis Segeberg zu. Der Kreis soll sich wie eine Stiftung verhalten. Der Gedanke ist, dass in der Zeit bis Ende 2024 auf Antrag der Genossenschaften ADLERSHORST Baugenossenschaft eG, Bauverein Kaltenkirchen eG und Wankendorfer Baugenossenschaft eG konkrete Einzelfälle aus deren sozialer Betreuung von alten oder bedürftigen Menschen (bspw. der Besuch einer Theatervorstellung in Wahlstedt) aus den dem Kreis zugeflossenen „Fonds“ von 325.000,00 € gefördert/gesponsert wird. Hier stellt sich die Frage, ob eine darauf abstellende Absichtserklärung zwischen dem Kreis Segeberg und der Stiftung Feierabendwohnheime im Kreis Segeberg e. V. bzw. den drei Genossenschaften geschlossen werden könnte.
Die Auflösung des Vereins wird unterstützt. Der Verein hat aktuell 46 Mitglieder, davon 20 Kommunen und Firmen sowie 26 Privatpersonen. Jedes Mitglied hat eine Stimme, auch der Kreis Segeberg. Damit ist der formale Einfluss des Kreises auf die Entscheidung sehr gering. Allerdings könnte sich der Kreis Segeberg der Alternative 3. verweigern.
Jede Alternative ist mit Verwaltungsaufwand verbunden, jedoch dürfte der für Alternative 2 am geringsten ausfallen. In Alternative 1. hat der Kreis Segeberg 325.000 EUR zu verwalten und entsprechend der Satzung auszugeben, in Alternative 2. sind es nur rd. 25.000 EUR, die nach vorheriger Verteilung des Vereinsvermögens zu je 50.000 EUR an gemeinnützige Einrichtungen verbleiben würden und ausgeschüttet werden müssten. In Alternative 3. sind es wieder 325.000 EUR, die aber durch Abforderung der drei Genossenschaften verbraucht würden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
Der Kreis Segeberg wird die ihm zufließenden Mittel aus dem Vereinsvermögen satzungsgemäß verteilen müssen.
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
X | Nein |
| Ja; Darstellung der Maßnahme |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
X | Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
| Ja |
