21.09.2021 - 3.24 Auflösung des Vereins "Stiftung Feierabendwohnh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.24
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 21.09.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Rechtsangelegenheiten, Kommunalaufsicht und Zentrale Vergabestelle
- Bearbeitung:
- Uwe Stamer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Landrat Schröder leitet in die Vorlage ein und bittet um ein Votum, für welche Variante er stimmen soll. Er macht deutlich, dass der Kreis nur 1 Stimme von 46 Mitgliedern habe und somit nicht sicher sei, welche Variante am Ende gewählt werde.
Herr Hentschel als Vorstand des Vereins gibt einen historischen Rückblick. Nach dem zweiten Weltkrieg habe die Stiftung den Wohnungsbau organisiert. Später wurde sich auf die Betreuung der Menschen konzentriert. Der Kreis habe immer schon eine bedeutende Rolle in der Stiftung gespielt.
Herr Evermann erkundigt sich nach der Verwendung der Gelder. Er priorisiere Alternative 1, da das Geld hier an den Kreis gehe und nicht an viele kleine Organisationen. Er beantragt getrennte Abstimmung über die Alternativen. Der Landrat weist darauf hin, dass bei dieser Variante der Aufwand für den Kreis ungleich höher sei. Es müssten z. B. eigene Maßnahmen bearbeitet und abgewickelt, Steuerthemen und Abrechnungen geprüft werden.
Herr Schuchardt spricht sich dafür aus, dem Vorschlag von Alternative 2 zu folgen. Auf Nachfrage von Herrn Evermann erklärt der Landrat, dass die Verwendung der Gelder in den Organisationen satzungskonform sein werde. Ein Rechtsanspruch auf eine Aufstellung der Projekte von den Organisationen, die das Geld bekommen, bestehe nicht, werde aber sicher möglich sein.
Antrag der AfD-Fraktion:
Der Kreistag des Kreises Segeberg spricht sich für die Auflösung des Vereins „Stiftung Feierabendwohnheime im Kreis Segeberg e.V.“ aus und weist den Landrat entsprechend an, in der Mitgliederversammlung zur Verwendung des Vereinsvermögens im Falle der Vereinsauflösung für die Alternative 1 zu stimmen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich abgelehnt
| Zustimmung | Ablehnung | Enthaltung | Anwesende |
CDU |
| 4 |
| 4 |
SPD |
| 3 |
| 3 |
B 90/ Die Grünen |
| 2 |
| 2 |
FDP |
| 1 |
| 1 |
AfD | 1 |
|
| 1 |
WI-SE |
| 1 |
| 1 |
Gesamt | 1 | 11 |
| 12 |
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag des Kreises Segeberg spricht sich für die Auflösung des Vereins „Stiftung Feierabendwohnheime im Kreis Segeberg e.V.“ aus und weist den Landrat entsprechend an, in der Mitgliederversammlung zur Verwendung des Vereinsvermögens im Falle der Vereinsauflösung für die Alternative 2 (Auflösung des Vereins, Verteilung des Vereinsvermögens an gemeinnützige Organisationen und übertragen des Restvermögens von rd. 25.000 EUR an den Kreis Segeberg zur satzungsgemäßen Verwendung) zu stimmen.