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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2021/164

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreis Segeberg fördert die „Qualität in der Schulsozialarbeit ab dem Haushaltsjahr 2022 mit 10.000€ jährlich. Der Etat dient zur Durchführung von Fort- und Weiterbildungsangeboten, Vernetzungsmöglichkeiten und Fachtagen. Das neue Programm „Qualität in der Schulsozialarbeit  wird in die Strategie „ZUKUNFTWEITERBILDUNG“ des Kreises Segeberg eingegliedert und auf www.zukunftweiterbildung.de entsprechend abgebildet werden.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zusammenfassung

 

Der Kreis Segeberg fördert die „Qualität in der Schulsozialarbeit“ durch den Auf- und Ausbau von Fort- und Weiterbildungsangeboten, Vernetzungsmöglichkeiten und Fachtagen. Wie bei den Programmen für die „Qualität im Offenen Ganztag“ und „Qualität in der digitalen Bildung“ werden die Angebote für Teilnehmer*innen aus dem Kreisgebiet kostenfrei angeboten. Nach einer Startphase unter Pandemiebedingungen in 2021, wird für 2022 der Regelbetrieb angestrebt.

 

„Qualität in der Schulsozialarbeit“ - Vernetzung, Fortbildungen, Fachtage

 

Die Schulsozialarbeit hat an den Schulen in den letzten Jahren eine kontinuierliche Aufwertung erfahren. Die Pandemie hat auch hier gezeigt, wie wichtig unabhängige Ansprechpartner*innen und „Kümmerer“ in der Lebenswelt Schule sind. Zugleich bilden sich aber, mangels grundlegender Standards, immer mehr lokale Besonderheiten bei Zuständigkeiten, Aufgabenstellung und Einbettung in den schulischen Regelbetrieb ab. Von „der“ Schulsozialarbeit zu sprechen ist somit eher ein Wunschgedanke, denn eine verlässliche Aufgaben- und Arbeitsplatzbeschreibung. 

 

Die Angebote der Schulsozialarbeit für Schüler*innen an den 76 Schulen im Kreis Segeberg sind demnach auch so vielfältig wie individuell. Eine Abfrage oder eine Übersicht über die Ausgestaltung der jeweiligen Angebote an den einzelnen Schulen existiert nicht. So können Bildungsmanagement und Bildungsplanung derzeit keine umfassende Aussage darüber treffen, wie die Angebote der Schulsozialarbeit lokal an den Schulen aufgestellt und umgesetzt werden.

 

Um dennoch einen ersten Eindruck über mögliche Handlungsbedarfe zu bekommen, hat der Verein für Jugend und Kulturarbeit e.V. (VJKA) durch seine Fachreferentin in Zusammenarbeit mit dem Bildungsmanagement, im Frühjahr 2021 die Schulsozialarbeiter*innen im Kreis um eine erste Rückmeldung zu ihren Fort- und Weiterbildungsbedarfen und Vernetzungsangeboten gebeten. Diese Erkenntnisse sind in der DrS/2021/067 als Anlagen beigefügt und haben weiterhin Bestand. Dabei zeigte sich ein sehr breit gefächerter Kanon von Erziehungs- und psychosozialen Themen, aber auch der Bereich Sucht, Jugendhilfe oder Kinderschutz war vielfach enthalten. Zudem wurde der Wunsch nach stärkerer Vernetzung auf Arbeitsebene und Fachtagen auf Kreisebene vielfach geäußert.

 

Fachtage für Schulsozialarbeit wurden zwar bereits angeboten, so auch vom VJKA in Bad Segeberg, die Platzzahl ist aber äußerst begrenzt, da Teilnehmer*innen aus ganz SH bedient werden sollen. Zugleich fehlt es, wie zuvor in den Bereichen Offene Ganztagsschule und Digitalisierung in der Bildung, an kontinuierlichen und vor allem regionalen Fort- und Weiterbildungsangeboten zu aktuellen Themen und Problemfeldern, wie sie im Rahmen der zuvor erwähnten Umfragen erfasst werden konnten.

 

Gerade kleine und mittlere Schulträger mit nur einer oder wenigen Schulen, können ihren Schulsozialarbeiter*innen keine Fortbildungsangebote machen. Aber auch große Schulträger tun sich hier teilweise sehr schwer. Regional gibt es zwar Netzwerkstrukturen im Kreis, diese sind aber zu einem lokal sehr begrenzt und fördern zumeist nicht den wichtigen Blick über den Tellerrand. Auch sind die Vertreter*innen des Kreisjugendamtes und andere wichtige Netzwerkpartner*innen bisher kaum an diesen Fachaustauschen beteiligt.  

 

„Qualität in der Schulsozialarbeit“

 

Das vom Bildungsmanagement neu geschaffene Programm „Qualität in der Schulsozialarbeit“ soll, analog zu den bestehenden Programmen „Qualität im Offenen Ganztag“ und „Qualität in der digitalen Bildung“, im Zuge eines kontinuierlichen Auf- und Ausbaus, Vernetzungs-, Fort- und Weiterbildungsangebote sowie Fachtage für Schulsozialarbeiter*innen ermöglichen. Diese Angebote werden durch die Fachreferentin für Schulsozialarbeit des VJKA, Frau Regner, gemeinsam mit dem Bildungsmanagement und in Absprache mit dem Schulamt, koordiniert und umgesetzt. Alle Angebote werden auf www.zukunftweiterbildung.de direkt zu erreichen sein und können über eine Verlinkung direkt beim Anbieter gebucht werden.

 

Auch das Schulamt strebt ab 2022 an in die Entwicklung weiterer Angebote noch aktiver mit eingebunden zu werden und will auch einen aktiveren Fachaustausch Schule-Schulsozialarbeit befördern. In allen Vorplanungen waren die Schulräte bereits involviert, konnten aber aufgrund der Pandemie bedingten hohen Belastungen im Schulamt, in 2020 und 2021 noch keine weitere vertiefte Zusammenarbeit im Themenbereich Schulsozialarbeit zusagen.

 

Qualität und eine verlässliche Zusammenarbeit durch Vernetzung und Fortbildungen fördern

 

Eine kreisweite Vernetzung der Schulsozialarbeiter*innen initiiert von der zuständigen Fachreferentin beim VJKA in Kooperation mit dem Bildungs-management des Kreises ist nun bereits seit 2020 in Umsetzung. Ziel dieser gemeinsamen Vernetzungsarbeit wird, neben dem fachlichen Austausch, auch eine langfristig anzustrebende Angleichung von Art und Umsetzung der Schulsozialarbeit an den Schulen im Kreis sein.

 

Darüber hinaus gilt es die fachliche Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Kreis Segeberg und der Jugendberufsagentur Kreis Segeberg weiter zu stärken. Dafür hat das Jugendamt des Kreises dauerhaft zwei Präsenzkräfte an zwei der drei Standorte der Jugendberufsagentur in Kaltenkirchen und Bad Segeberg entsandt. Am Standort Norderstedt geht das Jugendamt der Stadt dort in gleicher Weiser vor. Die Vernetzungs- und Fortbildungsangebote sollen langfristig auch dazu dienen, gemeinsame, verlässliche und personenunabhängige Standards der Zusammenarbeit zu definieren.

 

An dieser Stelle ist allerdings darauf hinzuweisen, dass der Kreis Segeberg, weder für die vom Land beschäftigten Schulpsychologen*innen noch für die bei Schulträgern beschäftigten Schulsozialarbeiter*innen ein eigenes Weisungsrecht hat. Insofern wird sich der Kreis im Rahmen der Vernetzungsarbeit nur mit Empfehlungen oder Vereinbarungen bewegen können.

 

Eine unmittelbare Finanzierung der Schulsozialarbeit mit kreiseigenen Mitteln erfolgt nicht, lediglich eine Weiterleitung von FAG-Mitteln für Schulsozialarbeit erfolgt jährlich entsprechend der Zuweisungen des Landes. Das Schulamt seinerseits steuert ebenfalls eigene Landesmittel für Schulsozialarbeit dazu, die dann gemeinsam über den Kreis an die Schulträger verteilt werden. (siehe DrS/2019/018-1)

 

Pilotfortbildungen im Rahmen einer ersten Testphase von „Qualität in der Schulsozialarbeit“ sind erfolgreich gestartet

 

Da der Kreis Segeberg keine direkte Einwirkungsmöglichkeit auf die Art und den Umfang der Umsetzung von Schulsozialarbeit an den Schulen im Kreis hat, wird auch mittels gezielter Fortbildungsangebote für die Fachkräfte der Schulsozialarbeit das Thema Qualitätsentwicklung angegangen. Für das Jahr 2021 haben das Bildungsmanagement und der VJKA zunächst eine Pilotphase mit neun Fortbildungsangeboten vereinbart. Die Inhalte orientieren sich an den zuvor eingeholten Wünschen und Vorschlägen, die Sie in DrS/2021/067 als Anlage finden. An verschiedenen Orten im Kreis, wann immer möglich auch wieder in Präsenz, werden diese Fortbildungsnagebote von erfahrenen Referent*innen, so auch Vertreter*innen der Fachstelle Kinderschutz und Qualitätsentwicklung des Kreis Segeberg, angeboten und umgesetzt. Das Pilotprogramm (Anlage 1) ist bereits an alle Schulsozialarbeiter*innen, alle Schulen und Schulträger im Kreis online versendet worden.

 

Aufgrund noch nicht eingeworbener Haushaltsmittel werden diese Fortbildungen 2021 mit einem anteiligen Teilnehmer*innen Beitrag pro Fortbildung durchgeführt werden müssen. Dies steht im Widerspruch zu den bisherigen Fortbildungsangeboten des Kreises in den Bereichen Ganztag und Digitalisierung die bisher alle kostenfrei angeboten werden konnten. Deshalb empfiehlt die Verwaltung die Schaffung eines dezidierten Etats für „Qualität in der Schulsozialarbeit“ ab 2022 um auch hier alle Angebote kostenfrei für die Zielgruppe anbieten zu können. Für Teilnehmer*innen die nicht aus dem Kreisgebiet kommen und auch an keiner Schule im Kreis Segeberg beruflich tätig sind, werden weiterhin Teilnehmer*innen Gebühren erhoben werden.

 

Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“

 

Nach den bisherigen Erkenntnissen werden aus dem Bundesaktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ in der Säule vier auch Mittel für Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel werden dann wohl über eine Landesförderung an die Schulträger weitergereicht. Aus der bisherigen Presseveröffentlichung des MBWK und nach den Aussagen der Bildungsministerin Frau Prien scheint es so zu sein, dass die mit Mittel vorrangig als kurzfristige und befristete Mittel zur Aufstockung des Personalkörpers Schulsozialarbeit beim Schulträger dienen soll. Eine Fortbildungs- und Qualifizierungsoffensive scheint damit nicht verbunden zu sein. Deshalb fehlt auch, nach Auffassung des Bildungsmanagements, eine langfristige strategische Linie der zuständigen Ministerien für Bildung und Soziales zur quantitativen und vor allem qualitativen (Weiter)Entwicklung der Schulsozialarbeit, die selbstverständlich auch eine Personalqualifizierende und eine die Standards der Arbeit in diesem Bereich umfassende Konzeption enthalten müsste. Derzeit ist nicht absehbar, ob und wann die zuständigen Ministerien sich der „Qualität in der Schulsozialarbeit“ annehmen wollen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Ab 2022 fördert der Kreis Segeberg das Programm „Qualität in der Schulsozialarbeit mit 10.000 EUR p.a.

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 243 – Sonstige schulische Aufgaben

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 2431100 Sonstige

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

 

Ziel 1.: Wir sind ein moderner öffentlicher Dienstleister und gestalten unseren Kreis zukunftsorientiert für die Menschen, Kommunen und alle anderen Partnerinnen und Partner. Wir stellen uns kreativ und positiv den anstehenden Herausforderungen. Ehrenamt und Hauptamt arbeiten vertrauensvoll und konstruktiv zusammen, um diese Ziele zu erreichen.

Ziel 5.: Wir stärken die Teilhabe, die Selbstbestimmung und das Zusammenleben aller Menschen.

Ziel 6: Wir schaffen inklusive Bildungschancen für alle in allen Bereichen und ermöglichen ein lebenslanges Lernen. Wir fördern ein vielfältiges Kultur-, Sport- und Freizeitwesen.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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Anlagen

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