26.08.2021 - 3.3 Qualität in der Schulsozialarbeit - Neuanmeldun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 26.08.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf Nachfrage von Frau Schultz erläutert Herr Stankat, dass sich die Mittel nur auf die Schulsozialarbeiter*innen im Kreis Segeberg beziehen würden. In der offenen Ganztagsschule seien nicht nur Fachkräfte beschäftigt, so dass ganz andere Fortbildungen angeboten werden müssten. Nicht verbrauchte Mittel seien nicht übertragbar und müssten neu angemeldet werden.
Auf Nachfrage von Herrn Helmrich erklärt Herr Stankat, dass die Wirkung der Schulsozialarbeit auch vom Landesrechnungshof bestätigt worden sei.
Herr Wenzel ergänzt, dass Schule ohne Sozialarbeiter mittlerweile nicht mehr denkbar sei. Allerdings müsse die Qualität noch vereinheitlicht und das Zusammenspiel verbessert werden.
Herr Stankat teilt mit, dass der Kreis die Schulsozialarbeiter*innen nur an kreiseigenen Schulen finanziere und darüber hinaus lediglich zweckgebundene FAG-Mittel von jährlich rund 1 Mio € an die anderen Schulträger für deren eigene Schulsozialarbeit verteile.
Beschlussvorschlag:
Der Kreis Segeberg fördert die „Qualität in der Schulsozialarbeit“ ab dem Haushaltsjahr 2022 mit 10.000€ jährlich. Der Etat dient zur Durchführung von Fort- und Weiterbildungsangeboten, Vernetzungsmöglichkeiten und Fachtagen. Das neue Programm „Qualität in der Schulsozialarbeit“ wird in die Strategie „ZUKUNFTWEITERBILDUNG“ des Kreises Segeberg eingegliedert und auf www.zukunftweiterbildung.de entsprechend abgebildet werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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