Drucksache - DrS/2021/101-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortsetzung des Vertrages zwischen dem Kreis Segeberg und dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e. V. (VJKA) über die Durchführung von Aufgaben der Jugend- und Kulturförderung des Kreises Segeberg ab 2022
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Angela Klimpel
- Verfasser 1:
- Klimpel, Angela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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17.08.2021
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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26.08.2021
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16.09.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Fortsetzung des Vertrages zwischen dem Kreis Segeberg und dem Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e. V. (VJKA) über die Durchführung von Aufgaben der Jugend- und Kulturförderung des Kreises Segeberg wird für die Jahre 2022-2026 mit folgenden Zuschussbeträgen beschlossen:
2022: 2.684.100 EUR
2023: 2.740.500 EUR
2024: 2.798.000 EUR
2025: 2.861.500 EUR
2026: 2.932.400 EUR
Der entsprechende Vertrag ab 01.01.2022 ist von der Verwaltung auszuarbeiten.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Seit vielen Jahren gibt es Verträge zur Übertragung und Durchführung von Aufgaben der Jugend- und Kulturförderung des Kreises Segeberg durch den Verein für Jugend- und Kulturarbeit im Kreis Segeberg e.V. (kurz VJKA). Diese dienen der Fortsetzung und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen Kreis und Verein, die am 01.01.1998 mit der Ausgründung der zuvor kreiseigenen Einrichtungen „Kreismusikschule“, „Jugendbildungsstätte Mühle“ und „Jugendzeltplatz Wittenborn“ in die Trägerschaft des Vereins begonnen hat. Der am 12.12.2016 unterzeichnete und ab 01.01.2017 unbefristet in Kraft getretene Vertrag legt die Zuschüsse für die Jahre 2017-2021 fest, so dass er ab 01.01.2022 zu aktualisieren ist.
Auf die Berichtsvorlagen DrS/2016/175-2 und DrS/2021/101 zu diesem Thema wird verwiesen. Nachfolgend werden Einzelheiten der geplanten Vertragsänderungen erläutert.
Sachverhalt:
1. Ausgangslage Vertrag 2017
Ende 2015 wurde bekannt, dass der VJKA sich seit dem Jahr 2013 mit den von ihm selbst in die JugendAkademie vorgenommenen Investitionen finanziell übernommen und sich daraus eine sehr ernste Lage entwickelt hatte. Es schloss sich eine gemeinsame umfassenderen Analyse und Prüfung der tatsächlichen Lage des Vereins in einer Arbeitsgruppe zur Vereinskonsolidierung an. Verbunden war damit auch eine angestrebte strukturelle Veränderung der Vereinsorgane.
Der unbefristet laufende Vertrag berücksichtigt die Ergebnisse der wirtschaftlichen, inhaltlichen und rechtlichen Prüfungen, die im Laufe eines mehrmonatigen Arbeitsprozesses zur Neuordnung der Angelegenheiten des Vereins von Verwaltung, Verein, AMB - Aktive Management Beratung GmbH sowie einem Fachanwalt für Vergaberecht durchgeführt wurden.
2. Neuaufbau des Vertrages
Der laufende Vertrag ist sehr umfangreich, in einzelnen Bereichen aber trotzdem nicht sehr konkret. Dieses betrifft z.B. den Teilbereich „Ziele und Aufgaben“. Der Verein muss wissen, welche Aufgabenerfüllung von ihm erwartet wird. Der Kreis muss wissen, welche Leistungserbringung er vom VJKA fordern kann. Dieses muss festgelegt werden, gleichzeitig muss der Verein in seinen Angeboten flexibel bleiben und auf aktuelle Entwicklungen und Nachfragen zu reagieren. Es ist deshalb vorgesehen, diesen Punkt im Vertrag selbst relativ kurz darzustellen und auf einen Rahmenplan (Stand Mai 2021) zu verweisen, der als Anlage beigefügt wird.
Einvernehmen besteht, die Durchführung der SE-Kulturtage und den dafür notwendigen Zuschuss dauerhaft in den Vertrag aufzunehmen (siehe auch DrS/2019/082).
Die Förderung durch den Kreis ist bisher gegliedert in
- Erstattungsbetrag für Personalkosten
- Erstattungsbetrag für Mieten / Pachten
- Inhaltszuwendung
Dieses hat sich für die Umsetzung des Vertrages als nicht praktikabel erwiesen, da die Mittel weder beim Verein noch beim Kreis in dieser Form verbucht werden (Erläuterungen siehe DrS/2016/175-2).
Es war davon auszugehen, dass es nach der bisherigen Laufzeit des Vertrages sehr gute Referenzen für die finanzielle Situation des Vereins und die Vertragsfortsetzung geben wird. Das hat sich für die drei Jahre von 2017-2019 auch bestätigt. Für 2020 und 2021 gab und gibt es natürlich durch die inzwischen abgeschlossene umfangreiche Sanierung der JugendAkademie und die starken Einschränkungen bzw. notwendigen Veränderungen durch die Corona-Pandemie keinen Regelbetrieb. Hierüber hat der Geschäftsführer in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.05.2021 (siehe DrS/2021/101) umfangreich berichtet.
Die jährlichen Zuschussbeträge sollen wieder für fünf Jahre festgeschrieben werden. Bei den Formulierungen ist zu berücksichtigen, dass das Umsatzsteuerrecht für juristische Personen des öffentlichen Rechts mit dem Steueränderungsgesetz vom 02.11.2015 gravierende Änderungen erfahren hat. Die Gesetzesänderung trat zum 01.01.2017 in Kraft. Eine diesbezügliche Prüfung des laufenden Vertrages durch den zuständigen Fachdienst ist erfolgt. Die entsprechenden Hinweise müssen in den neuen Vertrag eingearbeitet werden.
3. Finanzen / Zuschussbedarf
In den vergangen fünf Jahren erhielt der VJKA gemäß Vertrag (inkl. der Mittel für die SE-Kulturtage):
2017: 2.096.500 EUR
2018: 2.129.500 EUR
2019: 2.163.500 EUR
2020: 2.215.750 EUR
2021: 2.285.250 EUR
Der VJKA hat eine Jahresplanung für das Jahr 2022 und eine Fortschreibung bis 2026 (siehe Anlagen 1 und 2 – beide nichtöffentlich) vorgelegt. Die Kalkulationen sind schlüssig. Wesentliche Kostensteigerungen ergeben sich durch
- erhöhte Miet- und Nebenkosten nach Sanierung der JugendAkademie (Einnahme und Ausgabe im Kreishaushalt)
- Umsetzung der schon seit 2017 vorgesehenen Angleichung an die Vergütungen des TVöD, um Mitarbeiter*innen halten bzw. Nachbesetzungen mit qualifiziertem Personal zu ermöglichen
(aktuell 53 VJKA-Mitarbeiter*innen, 12 TVöD-Mitarbeiter*innen)
- je eine zusätzliche Referent*innenstelle je Teileinrichtung
(JugendAkademie, JugendZeltplatz, KulturAkademie)
- Nachbesserung der personellen Ausstattung im Bereich Hauswirtschaft der JugendAkademie und des JugendZeltplatzes wegen erhöhter Frequentierung der Einrichtungen
Neben der Berechnung der notwendigen Ausgaben hat der VJKA Potentiale für die Einnahmeverbesserung ermittelt. Zusätzliche Einnahmen wurden insbesondere für die Einrichtung „JugendZeltplatz Wittenborn“ berechnet, durch die Erhöhung von Teilnehmer*innenentgelten und für Platzmieten / Gastbelegungen sowie eine Erweiterung der Saison bis November. Im Bereich der Kreismusikschule sollen durch moderate Anpassungen der Entgelte zusätzliche Einnahmen erzielt werden.
Für die Bereiche der JugendAkademie und der KulturAkademie sind Preisanpassungen ab 2023 ff. geplant. In der Beherbergung bleiben die Preise zunächst noch stabil, da viele Preise bereits seit langem kommuniziert und tlw. bereits vertraglich verabredet wurden. Voraussichtlich ab 2023 wird es aber auch in diesem Bereich Anpassungen geben.
Es wurde folgender Zuschussbedarf ermittelt:
2022: 2.684.100 EUR
2023: 2.740.500 EUR
2024: 2.798.000 EUR
2025: 2.861.500 EUR
2026: 2.932.400 EUR
Aus den o.g. Gründen ergibt sich von 2021 auf 2022 eine wesentliche Kostensteigerung, die den Zuschussbedarf erheblich erhöht. Für die Folgejahre ergeben sich jährliche Steigerungen, die mit denen im aktuell noch gültigen Vertrag vergleichbar sind. Einzelheiten sind in der Anlage 3 „Finanzen 2017-2021 + Fortschreibung“ dargestellt.
Seit 2019 werden die Zuschüsse im Kreishaushalt in den Teilplänen
a) 3661000 JugendAkademie (inkl. JugendZeltplatz Wittenborn)
b) 2521200 Kunst- und Kulturförderung (KulturAkademie inkl. Remise u. SE-Kulturtage)
c) 2631100 Kreismusikschule (KMS)
entsprechend dem tatsächlichen Bedarf gebucht. Dort sind dann die auf die jeweilige Einrichtung entfallenden Anteile für Personalkosten, Mieten / Pachten und die Inhaltszuwendung enthalten.
Aufgrund der Abrechnungen 2019 und 2020 sowie Kalkulationen für 2021 und 2022 ergeben sich prozentuale Teilbeträge (Anlage 3, Seite 3) für die Folgejahre, die entsprechend für die Haushaltsplanungen angemeldet werden:
Jahr | 3661 | 25212 | 26311 | gesamt |
2022 | 1.349.200 EUR | 659.000 EUR | 675.900 EUR | 2.684.100 EUR |
2023 | 1.315.400 EUR | 548.100 EUR | 877.000 EUR | 2.740.500 EUR |
2024 | 1.343.000 EUR | 559.600 EUR | 895.400 EUR | 2.798.000 EUR |
2025 | 1.373.500 EUR | 572.300 EUR | 915.700 EUR | 2.861.500 EUR |
2026 | 1.407.500 EUR | 586.500 EUR | 938.400 EUR | 2.932.400 EUR |
5. Vertragsentwurf
Der konkrete Vertragsentwurf ist in Arbeit. Bevor dieser den Gremien zur Kenntnis gegeben wird, muss noch eine Abstimmung mit verschiedenen Abteilungen des Hauses sowie dem VJKA erfolgen. Diese wird aufgrund der Ferien- / Urlaubszeit erst im August möglich sein, so dass der Vertragsentwurf nachgereicht werden muss und erst zu den September-Sitzungen von Hauptausschuss und Kreistag vorgelegt werden kann.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| 2022: 2.684.100 EUR 2023: 2.740.500 EUR 2024: 2.798.000 EUR 2025: 2.861.500 EUR 2026: 2.932.400 EUR |
X | Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan: a) 3661000 Jugendakademie b) 2521200 Kunst- und Kulturförderung c) 2631100 Kreismusikschule (VJKA) | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: a) 5317170000 lfd. Zuw. Jugendbildungsstätte b) 5318000000 Zuw&Zusch.f. lfd. Zwecke an übrige Bereiche c) 5317170000 lfd. Zuw. Jugendbildungsstätte |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Ziel 6: Wir schaffen inklusive Bildungschancen für alle in allen Bereichen und ermöglichen ein lebenslanges Lernen. Wir fördern ein vielfältiges Kultur-, Sport- und Freizeitwesen. |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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3
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(wie Dokument)
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39,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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5,2 MB
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