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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2021/130

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz beschließt, dass die Umsetzung des Gutachtens zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots in Henstedt-Ulzburg befürwortet wird. Umsetzungszeitpunkt und Finanzierung sind in Abhängigkeit vom Ergebnis des Förderantrags im Programm „ÖPNV-Modellprojekte“ mit der Gemeinde Henstedt-Ulzburg abzustimmen und der Politik ein entsprechender Vorschlag zu machen.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Der Kreis Segeberg und die Gemeinde Henstedt-Ulzburg haben ein Gutachten zur Verbesserung des ÖPNV in Henstedt-Ulzburg erarbeiten lassen. Das Untersuchungsergebnis wurde den Fachausschüssen der beiden kommunalen Partner in einer gemeinsamen Sitzung präsentiert (vgl. DrS/2018/048), der Schlussbericht wurde dem UNK am 12.02.2020 vorgelegt (vgl. DrS/2020/015). Da die Henstedt-Ulzburger Politik das Ergebnis des Gutachtens nicht mitträgt, wurde mit der Gemeinde verabredet, das Gutachten mit dem Ziel inhaltlich zu vertiefen, zu einem konsens- sowie umsetzungsfähigen Ergebnis zu kommen; dabei sollten insbesondere die Aspekte „Anbindung A Meeschensee“ und bedarfsgesteuerte „on demand-Angebote“ (ODV) in den Fokus genommen werden. Das Ergebnis liegt nun vor. Es prognostiziert einen Nachfragezuwachs von bis zu 62%, einen Zuwachs des ÖPNV-Anteils am Verkehrsmarkt von 7 auf 12% und einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf von 1,7 Mio. € pro Jahr.

 

Sachverhalt:

Die vertiefte und weiterentwickelte Vorzugsvariante zeichnet sich durch die folgenden konzeptionellen Eckpunkte aus (Anlage, S. 14ff):

-         Buslinie 293: Verdichtung auf einen ganztägigen 20-Min-Takt zwischen Henstedt-Ulzburg und Norderstedt Mitte, Beschleunigung durch direkte Führung über die Ulzburger Straße in Norderstedt.

-         Buslinie 593: entfällt; Fahrten Rhen – Henstedt – A Henstedt-Ulzburg werden der 293 zugeordnet, Fahrten Paracelsus-Klinik werden der 893 zugeordnet.

-         Buslinie 893: Einrichtung einer neuen Buslinie Harkshörn Nord - Rhen – A Meeschensee – Quickborn-Heide (PI).

-         Buslinie 196: Konzentration auf den Abschnitt A Henstedt-Ulzburg – Gewerbegebiet Ulzburg mit Erweiterung bis in den bislang nicht bedienten westlichen Teil.

-         Buslinie 296: Übernahme der Erschließung Henstedts von der 196 und Verlängerung über A Henstedt-Ulzburg bis in den bislang nicht bedienten Teil Ulzburgs westlich der Bahn, Konzentration auf die Hauptverkehrszeit, ansonsten ODV.

-         Buslinie 7141: Verdichtung durch gezielte zusätzliche Fahrten an allen Wochentagen.

-         ODV: Ergänzung des Bus-ÖPNVs durch Einrichtung eines neuen, digitalen Bedarfsverkehrs zur flächendeckenden Erschließung des Gemeindegebiets.

 

Das neue Konzept beeindruckt durch ein für den Bus-ÖPNV prognostiziertes, erhebliches Nachfragewachstum von 52%. Bezieht man auch die prognostizierte Wirkung des ODV-Angebots mit ein, so steigt die Nachfrage sogar um 62% (Anlage, Seiten 54+59). Für den ÖPNV-Anteil am Verkehrsmarkt (Modal Split) wird ein deutlicher Zuwachs von 7 auf 12% prognostiziert. Bei Mehrkosten von 2,5 Mio. €/a und prognostizierten Mehrerlösen von 0,8 Mio. €/a ergibt sich ein zusätzlicher Finanzierungsbedar von 1,7 Mio. €/a. Da der durchgehende 20-Min-Takt auf der 293 in Norderstedt zum Fahrplanwechsel 12/2021 bereits umgesetzt wird (Finanzierung Norderstedt), wird der Betrag letztendlich geringer ausfallen, was im weiteren Verlauf zu quantifizieren ist.

 

Das Konzept wird fachlich als überzeugend und damit als geeignet bewertet, die Attraktivität des ÖPNV und dessen Verkehrsmarktanteil effektiv zu steigern, während der des motorisierten Individualverkehrs gleichzeitig sinkt. Dies ist nicht nur im Sinne der Verkehrswende und des Klimaschutzes, sondern dient auch der Nachfragerückgewinnung nach der Corona-Pandemie. Denn in der ÖPNV-Branche wird allgemein erwartet, dass diese Rückgewinnung in Folge einer steigenden Anspruchshaltung engagierte Qualitätsoffensiven erfordert, um erfolgreich zu sein. Darüber hinaus korrespondiert das Konzept mit den für 12/2021 vorgesehenen ÖPNV-Verbesserungen in Norderstedt sowie der für 2025 geplanten S21-Nordverlängerung von HH-Eidelstedt über Henstedt-Ulzburg bis Kaltenkirchen, die im Sinne eines schlüssig-attraktiven Gesamtsystems im Bus-ÖPNV gleichwertig fortgesetzt werden sollte. Vor diesem Hintergrund wird das Konzept zur Umsetzung empfohlen.

 

Auf Grund inhaltlicher Eignung hat die Verwaltung für das Konzept im Rahmen des Bundesprogramms „ÖPNV-Modellprojekte“ einen Förderantrag gestellt. Die Förderung kann im Erfolgsfall bis zu 80% betragen. Das Ergebnis sollte vor der Konkretisierung der nächsten Schritte zunächst abgewartet werden; es wird in den nächsten Wochen erwartet.

 

Der Planungsausschuss der Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat sich bereits für die Umsetzung des Gutachtens ausgesprochen und die Gemeindeverwaltung beauftragt, mit dem Kreis Gespräche über die Realisierung zu führen.

 

Umsetzungszeitpunkt und Finanzierung sind insofern in Abhängigkeit vom Ergebnis des Förderantrags und den Gesprächen mit der Gemeinde Henstedt-Ulzburg abzustimmen und der Politik ein entsprechender Vorschlag zu machen.

Gemäß KT-Beschluss vom 06.12.2018 wurden die lokalen ÖPNV-Aufgabenträgerschaften und kommunalen ÖPNV-Mitfinanzierungen ab dem 01.01.2019 übernommen. Basis dafür ist der Leistungsstand des Jahresfahrplans 2019. Darüber hinaus können kreisangehörende Kommunen weiterhin zusätzliche ÖPNV-Leistungen initiieren. Dafür, inwieweit entsprechende Weiterentwicklungen, die über das Leistungsniveau 2019 hinausgehen, vom Kreis und/oder den Kommunen finanziert werden, sollen im Rahmen des nächsten Regionalen Nahverkehrsplans (RNVP) Kriterien entwickelt werden.

Da entsprechende Kriterien noch nicht entwickelt wurden, ist eine individuelle Lösung zu finden. Vor dem Hintergrund der gemeinsamen Initiierung des Gutachtens stünde eine gemeinsame Finanzierung im Einklang mit dem KT-Beschluss (Verursacherprinzip). In diesem Kontext ist darauf hinzuweisen, dass dies nach der Neueinrichtung der Norderstedter StadtBuslinie 394 12/2019 und dem Norderstedter 20-Min-Takt 12/2021 der dritte Schritt zurück in die bürokratisch aufwendige Abrechnung von ÖPNV-Leistungen zwischen Kommunen und dem Kreis wäre.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

 

 

 

Mittelbereitstellung

 

Teilplan:

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Ziel 5 – Wir stärken die Teilhabe, die Selbstbestimmung und das Zusammenleben aller Menschen – hier: barrierefreier Zugang zur Kreisverwaltung und allen ihren Dienstleistungen schaffen

 

Ziel 7 – Wir entwickeln den Natur-, Landschafts- und Klimaschutz konsequent qualitativ weiter – hier: ÖPNV fördern und verbessern

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja      Es werden barrierefreie Busse eingesetzt.

 

 

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Anlagen

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