Bericht der Verwaltung - DrS/2021/123
Grunddaten
- Betreff:
-
Personalaufwuchskonzept und -zielsetzung des Paktes für den ÖGD der Kreisverwaltung Segeberg Fachdienste 53.10, FD 53.55 und FD 53.30
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Dr. Hakimpour-Zern
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
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Kenntnisnahme
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31.05.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zusammenfassung:
Im September 2020 haben sich Bund und Länder auf einen Pakt zur Stärkung und Modernisierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) geeinigt. Für die Umsetzung des Paktes stellt der Bund Finanzmittel in Höhe von 3,1 Milliarden Euro über einen Zeitraum von 6 Jahren (2021 bis 2026) bereit. Die Mittel fließen vorrangig in den vereinbarten Personalaufwuchs und die Stärkung der Attraktivität der Tätigkeit im ÖGD. Hierzu haben die Länder dem Bund ihre jeweiligen konkreten Personalaufwuchskonzepte und –zielsetzungen vorzulegen.
Für den Kreis Segeberg kann im Jahre 2021 mit einer Finanzierung von ca. 4,5 VZStellen durch den Pakt gerechnet werden. Schätzungsweise 10 weitere Stellen könnten darüber hinaus in den Folgejahren finanziert werden.
Die Fachdienste Gesundheit, Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz sowie der Fachdienst Sozialpsychiatrie und Gesundheitsförderung berichten dem OVG-Ausschuss über ihr geeintes Personalaufwuchskonzept für den Kreis Segeberg
Bericht:
In der aktuellen Corona-Pandemie ist es wichtig, dass zum Schutz der Gesundheit aller Bürger*innen im Kreis Segeberg die notwendigen und dringlichen Abläufe im Infektionsschutz des FD 53.30 gewährleistet sind. Daher wurden für das Haushaltsjahr 2021 Stellen für die Belange des Infektionsschutzes beschlossen.
Der Pakt für den ÖGD wird hierüber hinausgehen. Der Bund und das Land heben hervor, dass alle Aufgabenfelder des ÖGD nach Jahrzehnten der suboptimalen Aufgabenwahrnehmung und Personalausstattung zu stärken sind.
In der LandkreisInfo 0810/2020 - Information: Ergebnisse der Verhandlungen für den Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst, Beschluss Gesundheitsministerkonferenz – wurden umzusetzende Ziele benannt, die hier nochmals kurz skizziert werden.
- Bund und Länder wollen die aktuellen Erfahrungen aus dieser Pandemie aufgreifen und die Aufgaben des Gesundheitsschutzes, der Prävention, Planung und Koordinierung noch effektiver erfüllen (zugleich gesetzliche Aufgabe nach GDG S.-H.)
- Der Öffentliche Gesundheitsdienst soll in seiner ganzen Aufgabenvielfalt und auf allen Verwaltungsebenen gestärkt und modernisiert werden. Hierfür sollen Stellen für Ärzt*innen, weiteres Fachpersonal sowie Verwaltungspersonal in den Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes geschaffen und besetzt werden. Maßgeblich sind die im Leitbild des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gemäß Beschluss der 91. Gesundheitsministerkonferenz beschriebenen Aufgaben.
- Die Verbindung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit der Wissenschaft soll in der Fort-, Aus- und Weiterbildung als auch in der Forschung vertieft werden. Famulaturen und Praktisches Jahr als Teile des Medizinstudiums sollen grundsätzlich auch im Gesundheitsamt abgeleistet werden können.
- Ziel ist es, die Kommunikation zur Tätigkeit und Bedeutung des ÖGD auf allen Ebenen weiter zu verbessern und auszubauen. Der ÖGD soll in seiner ganzen Aufgabenbreite und Bedeutung für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sichtbar und verständlicher gemacht werden. So wurde schon 2018 auf der GMK das Leitbild für einen modernen ÖGD unter dem Top „ Public Health vor Ort“ vorabschiedet.
- der ÖGD ist zunehmend zentraler Ansprechpartner in den Bereichen der Gesundheitsförderung und Prävention, der Gesundheitsversorgung benachteiligter und vulnerabler Gruppen sowie im Rahmen der Gesundheitsplanung auf kommunaler Ebene. Er muss über alle Ebenen hinweg noch besser auf akute Herausforderungen eingestellt und strukturell aufgestellt sein.
Eine gute Gesundheitsberichterstattung bildet hierbei die Grundlage für die Planung von Maßnahmen sowohl in Bezug auf die Gesundheitsförderung, Prävention, Beratung als auch das Krisenmanagement.
- Bund und Länder sind sich darüber einig, dass die Finanzierung des Personalaufwuchses nachhaltig sein muss und über das Jahr 2026 hinaus verstetigt wird.
Besetzung im Haushaltsjahr 2021 – DrS/2020/240 Stellenmehrbedarf durch die Corona-Pandemie - sowie Besetzungsvorhaben im Rahmen des Paktes für den ÖGD
Aufgrund der aktuellen pandemischen Situation werden zunächst die Bedarfe im Infektionsschutz gedeckt. Es wurden von der Politik 25,0 VZStellen bewilligt, davon 10,0 VZS mit Sperrvermerk zum 01.07.2021.
Hieraus ergab sich bislang die Besetzung folgender Stellen:
Verwaltung:
E5 1,0 VZStelle (befr. bis 31.07.21)
E6 0,5 VZStelle
E7 1,0 VZStelle, lgf. Stundenreduktion geplant
E8 1,0 VZStelle
E9a 0,77 VZStelle
E9a 0,75 VZStelle
A11 1,0 VZStelle
Medizinisches Personal:
MFA E6/7 0,77 VZStelle
Ärztin E14 0,4 VZStelle
PflegeFK E9a 1,0 VZStelle
Hygienekontrolleur*innen (HK):
E9a 1,0 VZStelle
E5 1,0 VZStelle, lgf. E9a
5 weitere Stellen wurden im FD 32.00 besetzt:
2x A10/E9b SB Ordnungswidrigkeiten und ordnungsrechtliche Verfahren
3x A9/ E9a SB ordnungsrechtliche Kontrollen
10 weitere Stellen (ursprgl. mit Sperrvermerk) werden aktuell sukzessive besetzt, vorrangig im Infektionsschutz
FD-übergreifende Einstellung, langfristig aus dem Pakt für den ÖGD generiert:
Gesundheitswissenschaftler*in
E11 1,0 VZStelle
angesiedelt im FD 53.10 wurde die Kollegin am 01.04.2021 eingestellt, zunächst um im Infektionsschutz während der Pandemie zielgruppenspezifische epidemiologische Daten zu generieren. Ziel ist langfristig eine Gesundheitsberichterstattung mit sozialräumlichen Bezügen im Infektionsschutz, der Sozialpsychiatrie sowie insbesondere im Kinder- und Jugendbereich mit Identifizierung von sogenannten Hotspots und Indexschulen.
Des Weiteren bestehen in zeitlicher Priorität aufgeführte Bedarfe, zu besetzen über den Pakt für den ÖGD:
- Fachärzt*in für Psychiatrie E15 0,5 VZStelle im FD 53.55
noch 2021 einzustellen:
Neue Aufgaben wie die Weiterentwicklung der Sozialraumorientierung, Hilfen für chronisch kranke Menschen, die Umsetzung des neuen PsychHG SH (Gesetz wurde 12´20 erlassen) und zunehmender Bedarf an psychiatrischer Expertise im Gutachtenwesen vom FD 53.10 begründen diesen Stellenaufwuchs. Des Weiteres könnte Frau Dr. Hakimpour-Zern durch Entlastung in diesen Bereichen ihrem Weiterbildungsauftrag für weiterzubildende Ärzt*innen im Bereich Öffentliches Gesundheitswesen und Allgemeinmedizin gerecht werden (s. auch unter Punkt 10).
- Mitarbeiter*in im Frontoffice Norderstedt E5 0,2 VZStelle angesiedelt im FD 53.10 noch 2021 einzustellen:
Als Ansprechpartner in der Untersuchungsstelle Norderstedt fehlt es an einem Frontoffice, in dem die Bürger*innen direkt erste Informationen erhalten. Es könnten Fragestellungen in Sachen Infektionsschutz, Sozialpsychiatrie, AÄD und KJÄD an die zuständigen Kolleg*innen weitergeleitet werden.
- Ärzt*in E14/15 0,5 VZStelle im KJÄD FD 53.10
2021/2022 einzustellen:
Erfüllung der landesweiten Standards mit Schuleingangsuntersuchungen nach SOPESS, sozialraumorientiertes Arbeiten/feste Zuständigkeit nach Schulen der Schulärzt*innen, Verzahnung mit dem Jugendamt (Kinderschutz, Fallkonferenzen der SD) gemäß gesetzlicher Verpflichtung nach GDG S.-H.
- Psycholog*in E13 0,75 VZStelle FD 53.55
Anfang 2022 als neue Berufsgruppe in einem interdisziplinären Team einzustellen mit folgenden Tätigkeitsschwerpunkten:
im Rahmen des Krisenmanagements Gefährdungsbeurteilungen/-analysen verfassen, Standards beschreiben, Checklisten erstellen und im Team einüben.
Im Rahmen der Psychiatriekoordination Case-Management und Übernahme der Clearingstelle des GPV (gemeindepsychiatrischer Verbund), Betroffene in der Wahrnehmung von sozialen Rechten unterstützen.
In der Kinder- und Jugendpsychiatrie die Vernetzung der Behörden, Hilfeträger, niedergelassene und klinische Versorger stärken. Langfristig Beratung kreiseigener sozialmedizinischer Assistent*innen (FD 53.10, s. unter Punkt 6) in ihrer Brennpunktarbeit. Fokus soll auch auf den Kindern psychisch kranker /suchtkranker Eltern gemäß neuem PsychHG SH liegen. Die Person ist Ansprechpartnerin für die Krankenhausplanung, setzt sich für eine wohnortnahe Versorgung der Minderjährigen bei Zwangsunterbringung ein. Betroffene und ihre Angehörigen beraten, dabei Diagnostik betreiben, (therapeutische) Bedarfe ermitteln, ressourcenorientierte Gespräche führen, die Compliance/Adhärenz fördern, Psychoedukation betreiben sowie in individuellen Einzelfällen vorübergehend die psychologische Betreuung am Übergang im Sinne einer Deeskalation und Stabilisierung stellen.
Führen von Krisengesprächen, psychologische Intervention vorgelagert vor der ärztlichen Konsultation.
Daten i. B. Sozialpsychiatrie erheben/erheben lassen, aufbereiten und interpretieren. Die Ergebnisse können in die Psychiatrieplanung einfließen.
- Entfristung Sozialpädagog*in Bereich Gesundheitsförderung
S12 0,5 VZStelle im FD 53.55 ab Frühjahr 2022 zu besprechen, Verstetigung ab 1/2023:
Stärkung der Gesundheitsförderung mit Verstetigung vorhandener Projekte für psychisch kranke Kinder und Jugendliche. Die Mitarbeitende im Fachgebiet Gesundheitsförderung hat ein breites Wissen. Sie leistet wertvolle und erfolgreiche Arbeit u. a. in den Projekten „Verrückt? Na und!“ und Heldenherzen. Seitens der Politik wurde die Stelle zunächst bis 31.12.2022 befristet genehmigt. Zur Erlangung von Nachhaltigkeit mit Stärkung der gesundheitlichen und sozialen Chancengleichheit ist dringend eine Entfristung geboten. Diese könnte über den Pakt für den ÖGD sichergestellt werden.
- Sozialpädagog*in S14 0,75 VZStelle im FD 53.55 im Jahre 2022 zu besprechen/einzustellen:
Das Alter unserer ärztlichen und sozialpädagogischen Mitarbeitenden liegt im Durchschnitt bei 55 Jahren. Dringend benötigen wir eine „Verjüngung“. Sinnvoll erscheint ein ausgewogener Mix bzgl. Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft. Der Sozialpsychiatrische Dienst bildet Sozialpädagog*innen im Anerkennungsjahr (SiA) aus. Sollten wir 2022 wieder eine/n SiA ausbilden, wäre es wichtig, diesen in der Regel jungen Mitarbeitenden auch eine berufliche Perspektive durch Übernahme bieten zu können. Das könnte über die Generierung dieser Stelle aus dem Pakt für den ÖGD sichergestellt werden. Die Aufgaben entsprechen der Tätigkeit aller sozialpädagogischen Kräfte im spDi. Sollte 2022 keine Ausbildung von einer/einem SiA stattfinden, wäre dennoch der Bedarf einer Stellenaufstockung da. Durch Aufstockung der Stellen soll zusätzlich vermehrt die niedrigschwellige Beratung und Vernetzung im Sozialraum gefördert werden. Der Schwerpunkt Gerontopsychiatrie mit Betroffenen- und Angehörigenarbeit sowie interkulturelle Arbeit soll des Weiteren in den Fokus rücken.
- Sozialmedizinische Assistent*innen E6 2,0 VZStellen FD 53.10
in 2022 zu besprechen/einzustellen:
Diese werden als Kümmerer und Vernetzer*innen in den Bereichen Gesundheit und Jugendhilfe in den Hotspots und Indexschulen unter Public-Health-Aspekten eingesetzt, um bedarfs- und ressourcenorientiert die gesundheitlichen und psychosozialen Angebote miteinander zu verbinden und zu bündeln. Des Weiteren unterstützen sie bei Schuleingangsuntersuchungen und Gesundheitsberichterstattung im KJÄD. Bei den Sozialmedizinischen Assistent*innen handelt es sich um medizinische Fachangestellte, die an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf weitergebildet werden können (nach Tarif vor dieser Ausbildung in der Eingruppierung 5 anzusiedeln). Diese MA sollen in den Sozialräumen mit besonderen Bedarfen ein niedrigschwelliges Angebot anbieten und gleichzeitig Care Manager sein, d.h. durch gute Vernetzung mit dem Jugendamt und ASD passgenaue Unterstützung bei den Kostenträgern/ Behörden/Einrichtungen beantragen.
- Verwaltungs-Stelle mittlerer Dienst E6 0,5-0,7 VZStelle im FD 53.30 ev. nach Abflachen der Pandemie aus den 2021 im FD 53.30 besetzten Stellen zu generieren oder neu zu schaffen:
Zur fachlichen Kontrolle der Umsetzung des Masernschutzgesetzes, Rückkopplung mit Schulen und Ordnungsamt
- Verwaltungs-Stelle mittlerer Dienst E6-8 0,8 VZStelle
im FD 53.55 ev. nach Abflachen der Pandemie aus den 2021 im FD 53.30 besetzten Stellen zu generieren oder neu zu schaffen: Unterstützung bei der Beleihung von Krankenhauspersonal gemäß des neuen PsychHG (0,3 VZStelle), Unterstützung bei Abrechnungsverfahren im Bereich IFF, KV SH und anderer Projekte (insges. 0,2 VZStelle); Unterstützung in der Tätigkeit gem. §7a GDG (0,2 VZStelle), Zuarbeit in der Gesundheitsberichterstattung durch Auswertung eigener Statistiken über Fachverfahren (0,1 VZStelle)
- Planstelle Ärzt*in für die Weiterbildung E14/15 1,0 VZStelle FD-übergreifend, Stelle beinhaltet den Anteil für die Weiterbildungsassistent*innen als auch ggf. für die/den Weiterbilder*in im FD 53.55:
eine Weiterbildungsermächtigung für den Facharzt ÖGD existiert bereits durch Frau Dr. Hakimpour-Zern (s. auch unter Punkt 1). Hierfür muss der/die Besitzer*in Führungskraft sein und fachliche Weisungsbefugnis haben. Eine weitere für den FA Psychiatrie könnte durch unseren Psychiater Peter Feile beantragt werden.
Weiterbildung ist aufwendig. Pro Weiterzubildende/n ist mit ca. 0,1 VZStelle Arbeitsaufwand für den/die Ausbilder*in zu rechnen. Der Kreis Segeberg wäre in der Lage, als attraktiver Arbeitgeber Weiterbildungen anteilig zum FA Allgemeinmedizin (Ausbildungsoffensive hausärztliche Versorgung Kreis SE), ÖGD und Psychiatrie anzubieten. Die Stelle für den/die Weiterzubildende/n ist in die Berechnung des Bedarfes von 1,0 VZStelle einberechnet worden.
Das Personalamt klärt, wie weit diese Arbeitsstellen durch das Personalamt (Kreis als Ausbildungsstätte) gedeckt werden könnten - analog zu Azubis in der Verwaltung oder Sozialpädagog*innen im Anerkennungsjahr.
Dr. Alexandra Emken, FDL 53.10
Uwe Petry, FDL 53.30
Dr. Sylvia Hakimpour-Zern, FDL 53.55 und kommissarisch FBL III im Bereich Gesundheit
Matthias Schröder, FBL II
Thomas Westphal, Personal und Organisation, FD 11.00
