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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2021/041

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Richtlinie zur Förderung des Ausbaus barrierefreier Bushaltestellen.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

Die SVG hat eine Richtlinie zur Weiterentwicklung des bestehenden Förderverfahrens erarbeitet. Die Richtlinie hilft dabei, die Umsetzung des barrierefreien Ausbaus von Bushaltestellen strukturell zu optimieren und zu beschleunigen. Des Weiteren wird durch die Richtlinie das Förderverfahren transparenter und zugänglicher gestaltet und erleichtert das Zusammenspiel mit anderen thematisch naheliegenden Programmen wie dem zur Förderung von Solarbeleuchtung an Haltestellen. Die Umsetzung soll rückwirkend zum 01.01.2021 erfolgen.

 

Sachverhalt:

Gemäß gesetzlicher Vorgaben (PBefG, ÖPNVG) sind die Kreise als Aufgabenträger für die Versorgung der Bevölkerung mit ÖPNV und dessen barrierefreie Gestaltung zuständig. Im Zuge der Kommunalisierung der ÖPNV-Landesmittel 2007 ist auch die Haltestellenförderung vom Land auf den Kreis Segeberg übergegangen. Seitdem fördert der Kreis den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen durch die Gemeinden selbst, die SVG ist für die Umsetzung verantwortlich. Das bisherige Förderverfahren beruht auf einer Landesrichtlinie aus dem Jahr 1996 sowie einer Empfehlung der ehemaligen LVS (seit 2014 NAH.SH) aus dem Jahr 2008, eine eigene Förderrichtlinie hatte der Kreis Segeberg bislang nicht.

 

Während die Kreise als ÖPNV-Aufgabenträger die Umsetzung der Barrierefreiheit der Fahrzeuge über die Qualitätsvorgaben in Verkehrsverträgen unmittelbar definieren können, so ist dies bei der Bushaltestelleninfrastruktur nicht möglich. Denn die Bushaltestellen liegen i.d.R. in der Baulastträgerschaft der kreisangehörenden Kommunen. Um das Vorankommen auch auf diesem Sektor dennoch aktiv zu stimulieren, kann sich der Aufgabenträger durch das Setzen wirksamer finanzieller Anreize engagieren. Durch die Erhöhung des Förderbudgets wird das Fördergeschehen ab dem Jahr 2021 aller Voraussicht nach deutlich zunehmen. Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, besteht der Bedarf, das bestehende Förderverfahren anhand einer neu aufgestellten Förderrichtlinie zu optimieren.

Aus diesem Grund wurde das Budget für die Förderung des barrierefreien Ausbaus von Bushaltestellen bereits von bisher T€ 120 p.a. auf T€ 500 für 2021 erhöht, eine Verstetigung dieses Ansatzes ist sinnvoll und erstrebenswert.

 

Im Ergebnis wird die Förderhöhe von 75% der förderfähigen Kosten beibehalten. Darüber hinaus ergänzt, strukturiert, aktualisiert, entbürokratisiert und formalisiert die neue Förderrichtlinie die bestehende Förderpraxis, entwickelt diese insofern weiter und macht sie für die Kommunen zugänglicher. Folgende Beispiele illustrieren diesen Entwicklungsfortschritt:

 

- Formale Vorgabe des HVV-Leitfadens zum barrierefreien Haltestellenausbau als verbindliche Voraussetzung.

- Reduzierung der Bindefrist von 20 auf 10 Jahre, dadurch erhöhte Flexibilität beim Fördern von Modernisierungsmaßnahmen z.B. auf Grund technischen Erkenntnisfortschritts bei der Barrierefreiheit.

- Vereinheitlichung der bisher gestaffelten 3 Förderkategorien (Einfach-/Normal-/Schwerpunkthaltestelle zu nur noch einer und Deckelung der förderfähigen Gesamtkosten auf T€ 30 je Maßnahme, dadurch sinkt der Nachweis- und Prüfungsaufwand, kritische Grenzfälle werden vermieden, die Planungssicherheit wird erhöht, der Anreiz zum Ausbau von Haltestellen im ländlichen Raum steigt, der generelle Verzicht auf eine baufachliche Prüfung gemäß Verwaltungsvorschrift zu § 44 Abs. 1 LHO wird ermöglicht.

Zudem trägt eine gut verständliche Richtlinie dazu bei, bei Antragstellern möglicherweise bestehende Hemmnisse bezüglich des barrierefreien Ausbaus von Haltestellen abzubauen. Des Weiteren wird durch die Richtlinie eine verfahrenstechnische Brücke zu der Förderung von Solarbeleuchtung an Haltestellen geschlagen. Dies ist sinnvoll, da diese beiden Förderrichtlinien aufgrund der thematischen Nähe ohnehin im Förderfall des Zusammenspiels bedürfen. Letztendlich wird damit auch ein wichtiger Beitrag geleistet, den ÖPNV im Kreis Segeberg insgesamt attraktiver zu gestalten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Bisher jährlich 120.000 Euro; mit Beschluss der Drs/2020/278 stehen für 2021 500.000 Euro zur Verfügung und sind bereits im Haushalt 2021 berücksichtigt

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 547

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

7812500000 AZ Zuw.Gem. Haltestellenförd.

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Ziel 5 

Wir stärken die Teilhabe, die Selbstbestimmung und das Zusammenleben aller Menschen – Thema hier: Barrierefreien Zugang zur Kreisverwaltung und allen ihren Dienstleistungen schaffen

Ziel 7 

Wir entwickeln den Natur-, Landschaft- und Klimaschutz konsequent qualitativ weiter – Thema hier: ÖPNV fördern und verbessern

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

Ja, der barrierefreie Ausbau von Haltestellen trägt zur besseren Mobilität von Menschen mit Behinderung bei.
 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja      Ja, die Förderrichtlinie für den barrierefreien Ausbau von Haltestellen wurde unter Berücksichtigung der Bedürfnisse unterschiedlichen Interessengruppen behinderter Menschen verfasst.

 

 

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Anlagen

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