Drucksache - DrS/2016/204-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Finanzielle Förderung der Volkshochschulen im Kreis Segeberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Susanne Schleicher
- Verfasser 1:
- Schleicher,Susanne
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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09.03.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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16.03.2021
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22.04.2021
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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18.03.2021
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06.05.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport und der Hauptausschuss empfehlen, der Kreistag beschließt:
1. Die Volkshochschulen im Kreis Segeberg werden in den Jahren 2022 ff. für die im Sachverhalt zur Vorlage DrS 2016/204-1
genannten Angebotsbereiche (1-4) mit jährlich 80.130,00 Euro bis zum Jahr 2026 gefördert ( Strukturförderung) .
2. Für die Fortsetzung der Integrationsarbeit erhalten die hauptamtlichen Volkshochschulen in Bad Segeberg, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg und Norderstedt als BAMF Schulungsort jeweils eine Summe in Höhe von 10.000,00 Euro jährlich.
3. Für die Umsetzung der Digitalisierungsstrategie erhalten die hauptamtlichen Volkshochschulen in Bad Segeberg, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg und Norderstedt ab dem Jahr 2022 jeweils eine Summe in Höhe von 10.000,00 Euro jährlich.
4. Die Verwaltung wird mit dem Abschluss entsprechender Förderverträge beauftragt.
6. Die Volkshochschulen verpflichten sich, jährlich im Ausschuss über ihre Arbeit zu berichten
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Gemäß der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 02.12.2014, Artikel 13, ist es die Aufgabe des Kreises Segeberg, die Volkshochschulen in seinem Gebiet zu fördern.
Die Kreisarbeitsgemeinschaft der Volkshochschulen im Kreis Segeberg hat die Fortführung der Förderung über das Jahr 2021 hinaus beantragt. Näheres dazu im Sachverhalt.
Sachverhalt:
Die Arbeitsgemeinschaft der Volkshochschulen des Kreises Segeberg, vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Michael Kölln, hat mit Antrag vom 08.02.2021 ( Anlage 1) für die Volkhochschulen im Kreis Segeberg die Fortführung der finanzielle Förderung für die kommenden 5 Jahre durch den Kreis Segeberg beantragt. Im Antrag stellt die Arbeitsgemeinschaft die derzeitige Situation der Volkshochschulen dar und berichtet auch über die Förderungen von anderen Stellen.
Die bisherigen Förderverträge des Kreises mit den 13 Volkshochschulen aufgrund des Beschlusses des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport , DrS 2016/204 aus dem Jahr 2016 laufen zum 31.12.2021 aus. Aufgrund der Auflösung der Volkshochschule in Kisdorf werden es zukünftig nur noch 12 zu fördernde Volkshochschulen sein.
Förderinhalte:
Gemäß der Vereinbarung über die finanzielle Förderung der Volkshochschulen im Kreis Segeberg (VHS-Vertrag) wurden bislang folgende Bereiche der Volkshochschularbeit im Kreis Segeberg gefördert:
1. Angebote für ältere Menschen
2. Angebote für Menschen mit Migrationshintergrund
3. Angebote zu Gesundheit und Ernährung
4. Aufbau eines regionalen Netzwerkes
5. Integrationsangebote . Die Volkshochschulen des Kreises Segeberg leisten mit ihren vielfältigen Sprachkursen für Flüchtlinge einen wertvollen Beitrag zu deren Integration in unsere Gesellschaft.
Die genannten Bereiche der Strukturförderung ( 1-4 ) sowie der Bereich der Integrationsarbeit ( 5) sollen auch weiterhin gefördert werden. Die Fördersummen für die einzelnen Volkshochschulen entsprechen gemäß Antrag in der Höhe den Fördersummen der Vorjahre und können unverändert bleiben.
Für die Realisierung der Integrationsarbeit vor Ort benötigen die anerkannten BAMF-Schulungsorte (Volkshochschulen Bad Segeberg, Kaltenkirchen, Henstedt-Ulzburg und Norderstedt) gemäß Antrag auch weiterhin eine Kreisförderung von jährlich jeweils 10.000,- Euro. ( Näheres dazu im anl. Antrag). Diese soll Bestandteil des Vertrages werden.
Die Arbeitsgemeinschaft beantragt die Förderung eines weiteren Bereiches und bittet, diesen in die Verträge aufzunehmen:
6. Digitalisierungsstrategie
Ab dem Jahr 2022 wäre für die hauptamtlichen Volkshochschulen in Bad Segeberg, Kaltenkirchen, Norderstedt und Henstedt-Ulzburg gemäß Antrag eine Förderung in Höhe von jeweils 10.000,00 EURO notwendig, um die Digitalisierungsstrategie umzusetzen.
Aufstellung über die beantragte Förderung in den Jahren 2022-2026:
Strukturförderung Förderinhalte ( 1-4) | 80.130,00 € | Aufteilung gemäß Antrag an 13 Volkshochschulen |
Integrationsangebote BAMF Schulungsorte ( 5) | 40.000,00 € | je 10.000,00 € an die 4 BAMF-Standorte |
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Digitalisierung neu hinzu( 6) | 40.000,00 € | Je 10.000,00 € an die 4 hauptamtlichen Volkshochschulen |
Gesamt 160.130,00 € je Jahr
Aufgrund eines Beschlusses über die zusätzliche Förderung der Digitalisierung würde sich die Förderung von der bisherigen Fördersumme in Höhe von 124.955,00€ auf 160.130,00 € jährlich erhöhen.
Die Verwaltung sieht die Fortsetzung der Förderung um weiter 5 Jahre als sinnvoll an. Die Integrationsarbeit sollte verstetigt werden und als festgeschriebener Förderbereich Bestand des Vertrages werden.
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass die Digitalisierung nahezu überall dringend umgesetzt werden sollte, insbesondere im Bildungsbereich wie auch bei den Volkshochschulen.
Der Kreis Segeberg benötigt die Volkshochschulen als Kooperationspartner in Digitalisierungsfragen und erwartet bei einer neu hinzugekommenen Förderung von Mitteln für die Digitalisierung die Hilfe der Volkshochschulen in der Umsetzung der Digitalisierungsstrategien des Kreises.
Daher sollten die Volkshochschulen aus Sicht der Verwaltung hier finanziell gefördert werden und der Förderbereich der Digitalisierungsstrategie mit in die Verträge aufgenommen werden.
Die Verwaltung würde entsprechende Förderverträge ( s. Anlage 2 ) vorbereiten und zum Jahr 2022 abschließen
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Ab 2022 ff : 160.130,00 € jährlich bis einschließlich 2026
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| Mittelbereitstellung | |
x | Teilplan:271 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto:5317701000 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
x | Ja; Ziel 6, Förderung von Bildungseinrichtungen |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
| Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
x | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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238 kB
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2
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(wie Dokument)
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86,1 kB
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