Bericht der Verwaltung - DrS/2021/087
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Jüdischen Gemeinde Bad Segeberg auf Förderung eines Gedenkortes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Manfred Stankat
- Verfasser 1:
- Stankat, Manfred
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Kenntnisnahme
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27.04.2021
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Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die Jüdische Gemeinde Bad Segeberg beantragt einen Kreiszuschuss für die Errichtung eines Gedenkortes am Standort der ehemaligen Synagoge im Bad Segeberg. Dem Antrag kann nicht entsprochen werden, da der Kreis Segeberg gemäß seiner aktuellen Förderrichtlinien und Grundsätze investive Maßnahmen nur fördert, wenn sie von kreisangehörigen Kommunen beantragt und vorgenommen werden.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 10.03.2021 an den Landrat beantragt die Jüdische Gemeinde Bad Segeberg eine Förderung aus Kreismitteln für das von ihr zum Gedenken an die frühere Synagoge und an das jüdische Leben in Bad Segeberg geplante Projekt: Eine offene Stahlkonstruktion in Form der Fassade der ehemaligen Synagoge soll die heutige Baulücke als transparentes Bauwerk optisch und symbolisch schließen, um bei Vorübergehenden eine Mahn- und Denk-Irritation auszulösen, die zugleich spontan und nachhaltig Raum für Erinnerung und Nachdenken schafft. Eine überregionale Wirkung des Gedenkortes wird erwartet.
Mit Schreiben vom 05.04.2021 an den Landrat und an den Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport reicht die Jüdische Gemeinde eine ausführliche Begründung für das Projekt, grafische Darstellungen dazu sowie eine fachtechnisch ermittelte Kostenaufstellung ein.
Demnach belaufen sich die Gesamtkosten des Projekts auf voraussichtlich 55.500 EUR. Am 07.04.2021 übermittelte die Jüdische Gemeinde der Verwaltung einen Finanzierungsplan, aus dem hervorgeht, dass Kreismittel in Höhe von 25.000 EUR zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung beantragt werden. Die bei der Verwaltung eingereichten Unterlagen sind dieser Vorlage vollständig beigefügt.
Gemäß Artikel 13 der Landesverfassung ist die Förderung der Kultur Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.
In Umsetzung des Verfassungsauftrags hat der Kreis Segeberg eine Richtlinie zur Kulturförderung erlassen, die seit dem 01.01.2017 in Kraft ist. Ergänzend dazu wurden Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg festgelegt, die seit 01.01.2018 anzuwenden sind. Danach sind künstlerische und kulturelle Vorhaben und Maßnahmen, die das Kulturangebot im Kreis Segeberg bereichern, förderfähig. Die Förderung kann sowohl im konsumtiven als auch im investiven Bereich erfolgen. Im investiven Bereich sind jedoch ausschließlich kreisangehörige Kommunen antragsberechtigt.
Gleiches gilt für die gültige Allgemeine Investitionsförderrichtlinie des Kreises (Investitionsförderprogramm 2019-2023) vom 16.05.2019. Auch nach dieser Richtlinie werden durch den Kreis Segeberg nur kommunale Investitions-maßnahmen gefördert.
Gemäß Selbstauskunft besteht die Jüdische Gemeinde Bad Segeberg in der Rechtsform des eingetragenen Vereins. Dieser wiederum ist Mitglied im Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Schleswig-Holstein, der als Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.) existiert. Beide Rechtsformen bzw. Körperschaften sind im Sinne der anzuwendenden Richtlinien und Grundsätze des Kreises nicht antragsberechtigt und nicht förderungsfähig.
Nach Vorprüfung kann die Verwaltung bzw. der Landrat dem vorgelegten Antrag somit aus formalen Gründen nicht entsprechen. Vergleichbare Vorgänge waren in der Vergangenheit Zuschussanträge für die historisch wertvolle evangelisch-lutherische Katharinenkirche in Großenaspe und für die exemplarisch frühindustrielle Wollspinnerei Blunck in Bad Segeberg.
Da eine Realisierung des Vorhabens der Jüdischen Gemeinde im öffentlichen Interesse liegen dürfte, haben Landrat und Verwaltung die Absicht, mit der Stadt Bad Segeberg und mit der Jüdischen Gemeinde Gespräche über Alternativen zur vorliegenden Antragstellung und zur Finanzierung des Vorhabens zu führen. Dabei soll auch die Einwerbung weiterer Zuschüsse Dritter thematisiert und geprüft werden (z.B. Land, AktivRegion, u.a.).
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,6 MB
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