Drucksache - DrS/2020/277-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung der Rettungswache Bornhöved
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Liegenschaften und Bauprojekte
- Bearbeitung:
- Sabine Kurschat
- Verfasser 1:
- Lexau, Michaela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
23.02.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit
|
Kenntnisnahme
|
|
|
01.03.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
16.03.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Kreistag des Kreises Segeberg
|
Entscheidung
|
|
|
18.03.2021
| |||
|
06.05.2021
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Bereitstellung der zusätzlichen investiven Mittel in Höhe von insgesamt 720.000 € für das Haushaltsjahr 2021ff.
Im aktuellen Haushaltsjahr stehen 146.000 € (davon 58.400 € als Verpflichtungsermächtigung) aus dem Produkt Bauvorbereitungskosten zur Verfügung.
Die im Haushaltsentwurf 2022 einzuplanenden Mittel betragen 574.000 €.
Der Fachdienst 11.60 wird beauftragt die Baumaßnahme wie beschrieben stufenweise umzusetzen. Die weiteren Stufen werden jeweils zur Beschlussfassung vorgestellt.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Mit dieser Vorlage wird das Ergebnis der Überprüfung einer Erweiterungsmöglichkeit der Rettungswache in Bornhöved, einschließlich Kosten- und Terminrahmen, vorgestellt.
Sachverhalt:
Mit Beschluss der Vorlage DrS/2020/277 hat der Ausschuss für Ordnung, Verkehr und Gesundheit am 24.11.2020 den Bedarf einer Vergrößerung der Rettungswache in Bornhöved anerkannt und den FB IV / FD 11.60 mit der Umsetzung beauftragt.
Zwischenzeitlich wurden Vorplanungen in mehreren Varianten erstellt und mit dem Nutzer der Liegenschaft, der RKiSH, abgestimmt. Dabei hat sich herausgestellt, dass auch das Nebenraumprogramm nicht mehr den Anforderungen der DIN 13049 entspricht und ergänzt. Das RKiSH sieht die Bedarfe durch die vorliegende Entwurfsplanung gedeckt, die Anlage 1 stellt den Raum- und Flächenbedarf exemplarisch dar. Die genaue Abstimmung erfolgt im Zuge der weitergehenden Planung. Die Anlagen 2 und 3 zeigen den zugehörigen Kosten- und Terminrahmen.
Es ist seitens des Technischen Gebäudemanagement vorgesehen, alle weiteren erforderlichen Planungsleistungen, soweit möglich, extern zu vergeben.
Für die Planungsleistungen
- Gebäude
- Tragwerk
- Technische Gebäudeausstattung
- Bodengutachten, Vermessung, Schallschutz, Wärmeschutz, usw.
sind etwa folgende Kosten zu erwarten:
Leistung | LPH 1 – 3 | LPH 4 - 9 |
Gebäudeplanung | 13.000,00 € | 41.000,00 € |
Techn. Gebäudeausstattung | 11.900,00 € | 30.700,00 € |
Tragwerksplanung | 11.200,00 € | 28.900,00 € |
Sonstige Ingenieurleistungen | 2.600,00 € | 6.700,00 € |
Summe, brutto | 38.700,00 € | 107.300,00 € |
Bei einer stufenweisen Beauftragung, also bis einschließlich Leistungsphase 3, werden ca. 38.700,00 € in 2021 zur Auszahlung fällig, die weiteren ca. 107.300,00 € verteilt, dann auf die Jahre 2021 und 2022 - parallel zum Baufortschritt, wenn die Baumaßnahme zur Ausführung kommt.
Da die Gesamtsumme der Planungsleistungen den Schwellenwert von derzeit 214.000 € netto nicht überschreitet, können die Leistungen national vergeben werden.
Die Beauftragung der weiterführenden Planungsleistungen soll erst nach Beschlussfassung der HU-Bau erfolgen, die Beauftragung der Bauleistungen erfolgt, wenn ca. 70% - 80 % der Bauleistungen ausgeschrieben sind und damit der Kostenvoranschlag bzw. Kostenanschlag vorliegt.
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen etwa 720.000 € und setzen sich gemäß Anlage 2 zusammen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
x | Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
|
Es müssen Investive Mittel für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 bereit gestellt werden. Die Kosten für die gesamten Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-8, in Höhe von 146.000 €, können aus dem laufenden Haushalt des FD 11.60 gedeckt werden. Hierfür stehen Mittel als Bauvorbereitungskosten zur Verfügung und können auf das neu einzurichtende Produktkonto übertragen werden.
Die restlichen Mittel in Höhe von 574.000 € sind im Haushaltsentwurf 2022 einzuplanen, die Höhe der anteiligen Verpflichtungsermächtigung ist noch festzulegen.
|
| Mittelbereitstellung | |
X | Teilplan:1116 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: 1116NEU.7851 |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
|
|
|
|
| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
|
Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
x | Ja; Darstellung der Maßnahme |
|
Wir verfolgen und schützen ein gesundes und soziales Aufwachsen, Leben, Arbeiten, Wohnen und Älterwerden von Menschen in einer intakten Umwelt. Schutz der Bevölkerung den aktuellen Herausforderungen anpassen.
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
x | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
x | Ja |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
263,1 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
48,8 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
19,2 kB
|
