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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2021/001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das von der Fachberaterin für Kulturelle Bildung im Kreis Segeberg initiierte Projekt „Landkunststück macht Schule“ wird im Jahr 2021 mit einem Betrag in Höhe von maximal 5.000 EUR gefördert. Zuwendungsempfänger ist das Kultur­werk Schleswig-Holstein e.V. mit Sitz in Rellingen.

 

Da das Projekt für Schüler*innen der Schulen im Kreis Segeberg angeboten und mit beteiligten Landwirten und Kulturschaffenden aus dem Kreis Segeberg im Kreis Segeberg umgesetzt wird, wird ein Dispens zu den Richtlinien für die finan­zielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg für die Antragsstel­lung und Durchführung mit dem Kulturwerk Schleswig-Holstein e.V. erteilt.

 

Der genannte Betrag stellt die Förderobergrenze dar. Maßgeblich für den kon­kreten Förderbetrag ist die Sicherstellung des eingereichten Finanzierungsplanes durch entsprechende Förderzusagen.

 

Die Beschlussfassung erfolgt insofern vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch die Verwaltung, ebenso zur Prüfung der Mittelverwendung und evt. Rück­forderung der Zuwendung nach den Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg. Die Regelförderquote beträgt 20 v.H. der letztendlich als förderfähig anerkannten Kosten.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:

 

Seit dem 01.01.2018 gelten die Grundsätze für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg. Seit 2019 stehen jährlich 20.000 EUR bereit. Für das Jahr 2021 wurden zusätzlich 80.000 EUR zur Verfügung gestellt. Nach den o.g. Grundsätzen erfolgt eine Einzelfallentscheidung über jeden Antrag durch den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport.

 

 

Sachverhalt:

 

Für das Jahr 2021 liegt bisher nur ein Antrag vor. Das Projekt „Landkunststück macht Schule“, das von der Fachberaterin für Kulturelle Bildung im Kreis Sege­berg initiiert wurde soll nach dem Vorbild des Vereins „Landkunststück e.V.“ und mit Unterstützung des Kulturwerks Schleswig-Holstein e.V. im Kreis Segeberg umgesetzt werden. Zusammengebracht und beteiligt werden Landwirte und Kul­turschaffende mit Schüler*innen.

 

Das Gesamtprojekt ist in drei Einzelprojekte untergliedert, um an verschiedenen Standorten im Kreis eine größtmögliche Außenwirkung zu erzielen. Für zwei Pro­jekte sind bereits die Kulturschaffenden, Landwirte und Schulen gefunden. Die Klärung der Kooperation der Beteiligten für das dritte Projekt läuft noch und sollte kurzfristig abgeschlossen sein.

 

Die Gesamtkosten für Vorbereitung und Organisation, Honorare, Fahrt- und Transportkosten, Bodenarbeiten, Werkzeuge und Material wurden mit 24.750 EUR kalkuliert.

 

Die Mittel dafür kommen aus der Projektförderung „Schule trifft Kultur- Kultur trifft Schule, Anträgen an die AktivRegionen und die Stiftung Sparkasse Südhol­stein. Aufgrund des Jahreswechsels ist mit endgültigen Förderzusagen erst in den nächsten Wochen zu rechnen. Dieses wurde im Beschlussvorschlag berücksich­tigt. Die Details und die Finanzierung sind dem beigefügten Antrag zu entneh­men.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass dieses Projekt auf besondere Weise Kultur, Landwirtschaft und Schule zusammenbringt und das Kulturangebot im Kreis Segeberg mit den entstehenden, bleibenden „Landkunststückenauch über den Projektzeitraum hinaus bereichern. Die überregionale Bedeutung ist belegt.

 

 

Antragstellung/Dispens

 

Nach der allg. Richtlinie sind Zuwendungen (1.1) im Sinne dieser Richtlinien ein­malige oder laufende Geldleistungen an außerhalb der Kreisverwaltung stehende Stellen oder Personen zur Erfüllung bestimmter Zwecke. Zuwendungen dürfen (2.2) nur solchen Zuwendungsempfänger*innen bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Nach den Grunds­ätzen für die Förderung von Kunst und Kultur im Kreis Segeberg können gemein­nützige juristische Personen, Gebietskörperschaften und natürliche Personen Zu­wendungsempfänger*innen sein.

 

 

Zwar ist unter Nr. 2 der Richtlinie ganz allgemein von „Projektförderung“ die Rede, aber aus dem Kontext der Richtlinie, insbesondere aus der Regelung ge­mäß Nr. 3, ergeben sich mehrmals Angaben, die ausschließlich die Gemeinden des Kreises Segeberg oder dort ansässige Vereine, Organisationen usw. als för­derfähig angeben Zwar sind nach Nr. 3.7 Ausnahmen zulässig, das sind aber nur Ausnahmen hinsichtlich der Finanzkraftdarstellung, nicht hinsichtlich der außer­halb des Kreisgebietes liegender Einrichtungen / Antragstellenden.

 

Aufgrund der Förderungswürdigkeit des Projektes und der Tatsache, dass dieses ausschließlich mit Beteiligten Schüler*innen, Landwirten und Kulturschaffenden aus dem Kreis Segeberg durchgeführt wird, empfiehlt die Verwaltung, einen Dis­pens zu den Richtlinien für die finanzielle Förderung von Maßnahmen durch den Kreis Segeberg für die Antragsstellung und Durchführung mit dem Kulturwerk Schleswig-Holstein e.V. (Kreis Pinneberg) zu erteilen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

X

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Förderbetrag des Kreises in Höhe von einmalig maximal 5.000 EUR.

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 252 „Nichtwissenschaftliche Museen / Sammlungen“

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto: 252 10 00 „Kunst- u. Kulturförderung

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

Ziel 6: Wir schaffen inklusive Bildungschancen für alle in allen Bereichen und ermöglichen ein lebenslanges Lernen. Wir fördern ein vielfältiges Kultur-,

Sport- und Freizeitwesen.

 

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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Anlagen

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