Drucksache - DrS/2020/243
Grunddaten
- Betreff:
-
Lerncampus ab 2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Jugendamtsleitung
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Herr Füller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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10.11.2020
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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11.03.2021
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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26.11.2020
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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03.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt der Entwicklung und Umsetzung von Schulergänzungs-kursen und lernunterstützenden Angeboten in den schulischen Oster-, Sommer- und Herbstferien für bildungsbenachteiligte Kinder- und Jugendliche aus dem Kreisgebiet, ab 2021 zu. Die Angebote werden unter dem Titel Lerncampus@vhs kreisweit durchgeführt. Der Kreis bezuschusst die Angebote mit bis zu 75.000 € pro Jahr, so dass diese Angebote möglichst kostenfrei für die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen und ihre Personensorgeberechtigten durchgeführt werden können.
Für das Haushaltsjahr 2021 sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 75.000 € einzuplanen und in die Mittelfristplanung in derselben Höhe einzustellen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zusammenfassung
Das Bildungsmanagement entwickelt in Zusammenarbeit mit den hauptamtlichen Volkshochschulen im Kreis Segeberg Schulergänzungskurse und lernunterstützenden Angebote für die Oster-, Sommer- und Herbstferien ab 2021. Diese werden unter dem Titel Lerncampus zusammengefasst. Hauptzielgruppe sind bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche.
In diesem Jahr haben die Covid-19 bedingten Schulschließungen allen davon Betroffenen deutlich gemacht, wie schnell äußere Umstände, wie eine hochansteckende Pandemie, ein bestehendes Bildungssystem weitestgehend beeinträchtigen können. Beim allem Bemühen der einzelnen Schulen (digitale) Angebote außerhalb des Präsenzunterrichtes für ihre Schüler*innen (SuS) zu schaffen, wurde aber auch deutlich, wie unterschiedlich die einzelnen Bildungsinstitutionen in der Lage waren, die ausfallende Präsenzbildung durch eigene Fernbeschulungsformate, insbesondere in digitaler Form, zu ersetzen.
Nach den Erkenntnissen des Bildungsmanagements fiel es hierbei besonders schwer, bildungsbenachteiligte Schüler*innen zu erreichen, die aus technischen, finanziellen, persönlichen oder innerfamiliären Umständen nicht an den jeweiligen schulischen Angeboten teilnahmen bzw. teilnehmen konnten. Diesen Umstand hat auch die Bundesregierung und Zusammenarbeit mit den Bundesländern erkannt und das Sofortausstattungsprogramm (Endgeräte) ins Leben gerufen. Hiermit soll, mit Hilfe durch Schulträger bereitgestellter digitaler Leih-Endgeräte (Laptop/Tablet), zukünftig an allen Schulen in Deutschland eine zukünftige Teilhabe an digitalen schulischen Lehr- und Lernangeboten sichergestellt werden.
Es zeigt sich aber bereits jetzt, dass es an vielen Schulen weiterhin einen großen Bedarf an weiteren Endgeräten gibt. Da meistenteils noch eine stützende Schul-IT Infrastruktur bei den Schulträgern fehlt und auch die Lehrkräfte vielfach noch sehr zurückhaltend bei der Konzipierung und Umsetzung digitaler Unterrichtsformate sind, bedeutet die Ausstattungsoffensive mit Endgeräten im Umkehrschluss eben nicht, dass dadurch individuelle Benachteiligungen ausgeglichen oder inhaltlicher Nachholbedarf bei den SuS automatisch gedeckt werden können. In jedem Falle muss auch hier eine stetige Heranführung aller Beteiligten an die Arbeit mit Endgeräten und digitalen Bildungsformaten erfolgen. Das Fort- und Weiterbildungsprogramm des Kreises „Qualität in der digitalen Bildung“ wird deshalb im kommenden Jahr auch auf diese Bedarfe hin ausgerichtet.
Schulergänzungsangebote und das „Lernen lernen“
Neben der fehlenden technischen Ausstattung bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlicher, sind es aber vor allem die fehlende inhaltliche Anleitung, die fehlende fachliche Unterstützung bei der Entwicklung von Selbstlernstrategien (Lernen lernen) und die fehlende fachliche Begleitung bei der Aufarbeitung von Lerndefiziten, die auch, aber nicht ausschließlich, auf die Phase der Schulschließungen zurückgehen. Je länger diese Felder, insbesondere bei bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen, unbearbeitet bleiben, desto deutlicher verliert diese Zielgruppe den Anschluss.
Bildungsbiographische Lern- und Wissensdefizite sowie fehlende oder wenig anschlussfähige Abschlüsse, insbesondere im schulischen Kontext, wieder aufzuholen, ist für jeden persönlich in jeder Lebensphase, eine ganz besondere Herausforderung. Insbesondere bei Jugendlichen die ohne Schulabschluss die allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen verlassen haben, zeigt sich, wie enorm die personellen, finanziellen, pädagogischen und organisatorischen langfristigen Aufwände für die damit betrauten Rechtskreise (u.a. Jugendamt, Jobcenter, Agentur f. Arbeit) und jeden einzelnen ganz individuell sind. Um die aufgelaufenen bildungsbiographischen Lücken wieder auszugleichen bedarf es einer enormen kontinuierlichen Anstrengung und einen sehr hohen langfristigen Ressourceneinsatz.
Aus Homeschooling@vhs und Lernsommer@vhs wird Lerncampus
Um diesen Entwicklungen und Bedarfen proaktiv entgegen zu wirken, plant das Bildungsmanagement ab 2021, in enger Zusammenarbeit mit den hauptamtlichen Volkshochschulen (VHS) im Kreis Segeberg, die Entwicklung und die anschließende Umsetzung von Schulergänzungskursen und lernunterstützenden Angeboten in den schulischen Oster-, Sommer- und Herbstferien vor allem für bildungsbenachteiligte Kinder- und Jugendliche aus dem gesamten Kreisgebiet. Diese Angebote werden unter dem Angebotsnamen Lerncampus@vhs zusammengefasst und kreisweit bekannt gemacht. So ist zugleich auch der Angebotsgeber leichter identifizierbar.
Bereits nach den Osterferien 2020 konnte das Bildungsmanagement mit den Partnern VHS Segeberg und der VHS Henstedt-Ulzburg, unter dem Titel Homeschooling@vhs, erste schulergänzende Angebote in altersbezogenen Kleingruppen (2-5 SUS) erproben. Hierbei konnten 30 SuS der Klassenstufen drei bis sechs in Deutsch, Mathe und Englisch und im Umgang mit digitalen Medien unterstützt werden.
In den Sommerferien 2020 konnte das dazu analoge Programm Lernsommer@vhs an den Standorten VHS Segeberg, VHS Henstedt-Ulzburg und VHS Kaltenkirchen erneut angeboten werden. An den Standorten Bad Segeberg und Henstedt-Ulzburg nutzten bis zu 90 Kinder- und Jugendliche den Lernsommer@vhs im Rahmen der schulischen Sommerferien. Hier wurden auch erste Inhaltsphasen zur Lernbegleitung erprobt. Die Kleingruppenstruktur wurde beibehalten.
Aufgrund der erst sehr späten Bewerbungsmöglichkeiten für das Angebot an den Schulen (eine Woche vor Sommerferienbeginn 2020), da es seitens des Bildungsministerium hier längere Zeit Hygienebedenken gegen die Durchführung von Lernsommer Angeboten an den VHS außerhalb der Schulkohorten gab, war demgegenüber die Zahl der teilnehmenden SuS ein großer Erfolg. Insbesondere, da es zwar Versuche gab Partnerschulen und Lehrkräfte für das Angebot zu finden, dies aber in der Kürze der Zeit vor den Ferien kaum mehr umsetzbar war.
Die Auswertung der Angebote Homeschooling@vhs und Lernsommer@vhs hat eine insgesamt sehr positive Rückmeldung aller Beteiligten ergegeben. Von den teilnehmenden SuS wurden die gute Lernatmosphäre, der wertschätzende Umgang, die individuelle Erarbeitung von Inhalten und insgesamt die Form der Umsetzung in den VHS positiv hervorgehoben. Von den Personen-sorgeberechtigten wurde u.a. die positive Lernumgebung gelobt, die es den Kinder- und Jugendlichen ermöglichte, trotz der Ferienzeit, aus eigener Motivation heraus an den schulergänzenden Angeboten teilzunehmen. Bereits in den Sommerferien wurde Vielfach der Wunsch geäußert, das Angebot auch in anderen Schulferien nutzen zu wollen.
In den Herbstferien 2020 wird nun das neue Format des Lerncampus@vhs an den VHS Segeberg, Kaltenkirchen und Henstedt-Ulzburg erprobt und inhaltlich verfeinert. Zu Herbstferienbeginn lagen dazu über 190 Anmeldungen bei den VHS vor. In Absprache und mit der dankenswerten Unterstützung des Schulamtes, in der Zusammenarbeit mit einzelnen Schulen und in direkter Zusammenarbeit mit dem Jugendamt des Kreises Segeberg konnte dieses Mal auch gezielt bildungsbenachteiligte SuS identifiziert und für die freiwillige Teilnahme an den Angeboten gewonnen werden.
Lerncampus@vhs ab 2021
Für 2021 werden eine Verstetigung der bestehenden Zusammenarbeit und eine zielgruppenorientierte Weiterentwicklung des Lerncampus angestrebt. Dazu soll das Angebot sukzessive auch auf den Bereich Norderstedt, mit den Partnern, VHS Norderstedt und Jugendamt Norderstedt ausgeweitet werden. Auch der Standort VHS Bad Bramstedt sollte langfristig mit beteiligt werden. Eine Einbindung ehrenamtlicher VHS mit einzelnen Angeboten ist ebenfalls denkbar.
Die Finanzierung sieht vor, dass 35.000€ für die Sommerferien und je 20.000 € für die Oster- und Herbstferien angesetzt werden. Die VHS rechnen gegenüber dem Kreis auf Basis der erteilten Unterrichtseinheiten, entsprechend ihres vereinbarten Budgets, ab.
Sollte es möglich sein, Bundes- und/oder Landeszuschüsse einzuwerben, werden diese vorrangig durch das Bildungsmanagement eingesetzt und wirken sich mindernd auf den Zuschussbedarf des Kreises aus. Teilnehmer*innen aus benachbarten Kreisen und Städten, können nur kostenpflichtig teilnehmen. Für Schüler*innen aus dem Kreisgebiet ist das Angebot Lerncampus bis auf weiteres kostenfrei nutzbar.
Der Kreis Segeberg sichert mit seiner Grundfinanzierung, die Planung und die Umsetzung des Angebotes Lerncampus@vhs ab. Die Berichterstattung erfolgt jeweils zu der letzten Ausschussterminen im Jahr der Durchführung, erstmalig nach den Herbstferien 2021, sodass bei etwaigem Nachsteuerungsbedarf, haushaltswirksam für das nachfolgende Haushaltjahr gearbeitet werden kann.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Ab dem Jahr 2021 ist mit einem Kreiszuschuss in Höhe von 75.000 EUR pro Jahr zu rechnen. Bundes- und/oder Landesmittel, so diese eingeworben werden können, werden vorrangig eingesetzt. |
X | Mittelbereitstellung | |
| Teilplan:243, übrige schulische Aufgaben | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 531700000 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
Ziel 5.:Wir stärken die Teilhabe, die Selbstbestimmung und das Ziel 6.:Wir schaffen inklusive Bildungschancen für alle in allen Bereichen und |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
