Drucksache - DrS/2020/245
Grunddaten
- Betreff:
-
Offene Ganztagsschule an den Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung, Jährliche Erhöhung der Vergütung an die freien Träger
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kita, Jugend, Schule, Kultur
- Bearbeitung:
- Klaus Schernau
- Verfasser 1:
- Schernau, Klaus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport
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Vorberatung
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10.11.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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26.11.2020
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Erledigt
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Kreistag des Kreises Segeberg
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Entscheidung
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03.12.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Mittel für die Offene Ganztagsschule an den drei Förderzentren mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung, 110.000 EUR je Schule und Jahr, sind jährlich beginnend ab dem Jahr 2021 zu erhöhen, um die Steigerung der Personalkosten bei den freien Trägern auszugleichen. Die jeweilige prozentuale Erhöhung ergibt sich aus der entsprechenden Tarifvereinbarung. Die jährliche Erhöhung ist von den freien Trägern schriftlich nachzuweisen und zu beantragen. Die bestehenden Verträge werden um diese Regelung ergänzt.
Ebenfalls werden in 2021 die nachgewiesenen Steigerungen der Personalkosten gemäß Tarifvereinbarung für 2020 ausgeglichen.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Für die Offene Ganztagsschule ist je Förderzentrum ein fester Betrag je Schuljahr vorgesehen, den der jeweilige freie Träger, der mit der Aufgabenwahrnehmung betraut ist, für sein eingesetztes Personal erhält. Um Kostensteigerungen auszugleichen, ist aus Sicht der Verwaltung eine jährliche Erhöhung um die nachgewiesene Steigerung der Personalkosten gemäß der jeweiligen Tarifvereinbarung angemessen.
Sachverhalt:
Die Offene Ganztagsschule an den drei Förderzentren in Bad Segeberg, Kaltenkirchen und Norderstedt ist zum Schuljahr 2019/2020 vom Kreis Segeberg in Zusammenarbeit mit den bereits in den vergangenen Schuljahren tätigen freien Trägern neu organisiert worden. Dies bezieht sich auf den Einsatz von Kreismitarbeiter*innen (Sozialpädagogischen Assistent*innen), die an den Förderzentren tätig sind, und an der Schule am Hasenstieg zusätzlich auf die Erhöhung der Betreuungsplätze.
Die Gruppengrößen, der Personaleinsatz in den einzelnen Gruppen und die Höhe der Zahlungen des Kreises an die freien Träger für die eingesetzten Fach- und Hilfskräfte sind in den entsprechenden Verträgen detailliert festgelegt. Die Verträge sind nicht befristet und sehen eine Kündigungsmöglichkeit zum 31.12. eines Jahres mit Wirkung zum Ende des laufenden Schuljahres vor.
Eine Erhöhung der Zahlungen, um die Kostensteigerungen auszugleichen, ist bisher nicht vorgesehen. Aus Sicht der Verwaltung ist für diesen Ausgleich eine Erhöhung der jährlichen Zahlungen an die freien Träger beginnend mit dem Jahr 2021 sinnvoll. Ein Ausgleich für das aktuelle Jahr 2020 ist ebenfalls geboten. Grundlage der jeweiligen Erhöhung ist dabei die Vereinbarung der Tarifpartner.
Je Förderzentrum ist aktuell in 2020 ein Ansatz i.H.v. 110.000 EUR vorgegeben. Die Erhöhung für 2021 beliefe sich je Förderzentrum bei einer Steigerung in Höhe von beispielhaft 3 % auf 3.300 EUR, somit auf 9.900 EUR für alle drei Förderzentren.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
| Nein |
X | Ja: |
X | Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
| Eine jährliche Erhöhung ab 2021 gemäß der jeweiligen tariflichen Lohnsteigerung ist vorgesehen (aktuell in 2020 Zahlungen von 110.000 EUR je Förderzentrum). Eine Berücksichtigung der 2020er-Steigerungen in 2021 ist ebenfalls vorgesehen. |
X | Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: 22111, 22121 und 22131 | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: 529125 |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Darstellung der Maßnahme |
6.1 Der Kreis Segeberg fördert eine optimale Betreuung in den Erziehungs- und Bildungseinrichtungen des Kreises |
Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja |
