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ALLRIS - Vorlage

Drucksache - DrS/2020/194

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass der beigefügte Entwurf der neuen Richtlinie des Kreises Segeberg zur Förderung von Kindertageseinrichtungen nach dem Standardqualitätskostenmodell zum 01.01.2021 in Kraft tritt.

Weiterhin beschließt der Jugendhilfeausschuss, dass folgende Richtlinien mit Ablauf des 31.12.2020 außer Kraft gesetzt werden:
 

        Richtlinie des Kreises Segeberg für die Betriebskostenförderung von Kindertageseinrichtungen

        Richtlinie des Kreises Segeberg für die Förderung der Sprachbildung in Kindertagesstätten

        Richtlinie des Kreises Segeberg für die Förderung der Qualitätsentwicklung in Kindertagesstätten

        Richtlinie des Kreises Segeberg für die Förderung der pädagogischen Fachberatung in Kindertagesstätten.

 

 

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Sachverhalt

Zusammenfassung:
 

Mit Ablauf des 31.12.2020 tritt das jetzige KiTaG außer Kraft. Mit der Kita-Reform und dem Kita-Reform-Gesetz findet ab dem 01.01.2021 eine komplett  neue Förderung der Kindertageseinrichtungen statt, die umfassend im Kita-Reform-Gesetz geregelt wird. Mit einer neuen Richtlinie ist ausschließlich der Einsatz von kreiseigenen Mitteln zur Förderung der Kindertageseinrichtungen zu regeln, alle weiteren Förderungsregeln ergeben sich aus dem Gesetz. Aus diesem Grund sind alle bisherigen Richtlinien des Kreises zur Kita-Förderung zum Jahresende 2020 außer Kraft zu setzen.

 

Sachverhalt:
 

Das neue KiTa-Reform-Gesetz regelt ab dem 01.01.2021 abschließend die Förderung der Kitas im Land Schleswig-Holstein, sodass weitere Festlegungen zur Art der Finanzierung durch den Kreis Segeberg nicht mehr erforderlich sind.

 

Darin enthalten ist auch die Finanzierung aller für eine Standardqualität erforderlichen Kriterien in einer Kita. D.h., es werden keine weiteren qualitätssteigernden Fördermittel vom Land Schleswig-Holstein bereitgestellt.

 

Die Berechnung dieses Standardqualitätskostenmodells (SQKM) erfolgt durch die Kita-Datenbank, indem anhand der von den Trägern eingegebenen Daten einerseits die Refinanzierung durch die Wohnsitzgemeinden und das Land an den Kreis Segeberg und andererseits die Höhe der Finanzierung der Kitas durch den Kreis Segeberg festgelegt werden.

 

Dabei berechnet das SQKM die Refinanzierungsbeiträge monatlich nach der tatsächlichen Anzahl der jeweils betreuten Kinder (Subjektfinanzierung). Die Höhe der Finanzierung der Kitas berechnet das SQKM nach der Anzahl der Gruppen in einer Kita, unabhängig von der tatsächlichen Belegung (Objektfinanzierung). Sollten Gruppen nicht voll belegt sein, ist davon auszugehen, dass für den Kreis Segeberg durch die Subjektfinanzierung ein Einnahmedefizit entsteht, das bei der Objektfinanzierung aus Kreismitteln auszugleichen ist.

 

Gemäß § 36 KiTa-Reform-Gesetz wird der Kreis Segeberg in Ausnahmefällen zur Subjektfinanzierung verpflichtet, wenn z.B. ein Kind in einer Einrichtung außerhalb Schleswig-Holsteins betreut wird oder die Betreuung in flexiblen Randzeiten erfolgt.

 

Darüber hinaus kann der Kreis Segeberg gemäß § 16 KiTa-Reform-Gesetz weitere qualitätssteigernde Fördermittel einsetzen.

 

Die landesweite Kita-Datenbank steht zurzeit noch nicht vollständig einsatzfähig zur Verfügung. Bis zum 01.01.2021 ist es Aufgabe der Kita-Träger, alle Daten ihrer Kitas einzugeben und Aufgabe der SQKM-Manager des Kreises, eine erste Datenkontrolle durch die Konfiguration der Gruppen in den einzelnen Kitas durchzuführen.

 

In der Kita-Datenbank können in den nächsten Monaten Probeberechnungen zur Kita-Finanzierung durchgeführt werden. Aus diesem Grund kann zurzeit noch keine Aussage über die Höhe eines ggf. eintretenden Einnahmedefizits getroffen werden. Dieses ist erst mit der ersten Gesamtberechnung in der Kita-Datenbank möglich.

Das Kita-Team, insbesondere die SQKM-Manager, beschäftigen sich intensiv mit der Vorbereitung des neuen Finanzierungssystems, um Leerstand aufzudecken und gegenzusteuern, damit ein überhöhter Einsatz der Kreismittel verhindert wird.

 

Nach Beginn und Umsetzung der Kita-Reform wird die Verwaltung einen Bericht über die tatsächliche Refinanzierung und Finanzierung erstellen, um darzulegen, ob und in welchem Umfang künftig Kreismittel einzusetzen sind. Der Kreis Segeberg stellt zurzeit eigene Haushaltsmittel in Höhe von 3.432.000,00 Euro p.a. für die Förderung der Kitas bereit. Dieser Betrag soll zunächst unverändert bleiben, auch wenn die künftigen Folgen der Kita-Reform für den Kreishaushalt noch nicht genau einschätzbar sind.

 

Sollte sich im Laufe eines Haushaltsjahres, erstmals 2021, zeigen, dass es zu einem Ausgaberest kommt, wird die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss zusätzliche qualitätssteigernde Fördermöglichkeiten aufzeigen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja:

 

 

Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten

 

Der Kreis Segeberg hält zurzeit eigene Mittel in Höhe von 3.432.000,00 Euro jährlich für die Förderung für Kitas bereit.

 

X

Mittelbereitstellung

X

Teilplan: 365 - Tageseinrichtungen für Kinder

 

In der Ergebnisrechnung

Produktkonto:

 

In der Finanzrechnung investiv

Produktkonto:

 

 

Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung

 

in Höhe von

 

Euro

 

(Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen)

 

 

Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch

 

Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto:

 

 

 

 

 

Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto:

 

 

Bezug zum strategischen Management:

 

Nein

 

X

Ja; Darstellung der Maßnahme

3. Wir verfolgen und schützen ein gesundes und soziales Aufwachsen, Leben, Arbeiten, Wohnen und Älterwerden von Menschen in einer intakten Umwelt.

5. Wir stärken die Teilhabe, die Selbstbestimmung und das Zusammenleben aller Menschen.

6. Wir schaffen inklusive Bildungschancen für alle in allen Bereichen und ermöglichen ein lebenslanges Lernen.

 

Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:

 

Nein

 

X

Ja

 

Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:

 

 

Nein

 

X

Ja

 

 

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Anlagen

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