Bericht der Verwaltung - DrS/2020/165
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die OZG-Referenzprozesse im Fachbereich Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Bericht der Verwaltung
- Federführend:
- FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit
- Bearbeitung:
- Beate Zierke
- Verfasser 1:
- Frau Steltzer-Werblow
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Sozialausschuss
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Kenntnisnahme
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20.08.2020
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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10.09.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Kenntnisnahme
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22.09.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zusammenfassung
Das seit 2017 geltende Onlinezugangsgesetz (OZG) bestimmt, dass alle bei Behörden – und damit bei Kommunen - zu stellenden Anträge von diesen online anzubieten sind. Der Fachbereich Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit (FB III) ist hinsichtlich mehrerer Antragsverfahren Referenzkommune für das OZG-Projekt des Landes Schleswig-Holstein, angesiedelt beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND), und für den IT-Verbund S.-H. (ITVSH). Die Antragsverfahren – Eingliederungshilfe für Minderjährige, Kindertagespflege sowie Sozialhilfe und/oder Eingliederungshilfe für Erwachsene- wurden und werden in Zusammenarbeit mit dem MELUND, mit Dataport und seit 2020 in Abstimmung mit dem neu gegründeten ITVSH digitalisiert.
Was bedeutet das in der Folge für die Bürger*innen des Kreises Segeberg?
Unsere Anträge können über das Portal des Landes S.-H. und/oder über den Internetauftritt des Kreises Segeberg aufgerufen werden. Der Antrag kann am PC vollständig ausgefüllt und abgesendet werden; erforderliche Anlagen können hochgeladen werden. Die Bürger*innen müssen also zur Antragstellung nicht mehr den Kreis Segeberg aufsuchen.
Hinweis:
In den Ausschusssitzungen werden zwei digitalisierte Anträge kurz präsentiert.
Sachverhalt
Was ist das Onlinezugangsgesetz?
Im Sommer 2017 ist das Onlinezugangsgesetz (OZG) in Kraft getreten. Es regelt, dass der Bund, die Länder und die Kommunen bis 2022 alle Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale digital für die Bürger*innen anbieten müssen.
Die Verwaltungsleistungen der Kommunen sollen über die Portale der Länder nutzbar sein. Die Portale der Länder sollen zu einem Portalverbund verknüpft werden. Ziel ist, dass die Online-Dienste zukünftig - unabhängig von der tatsächlichen Zuständigkeit – auf beliebigen Portalen von Kommunal-, Landes- und Bundesverwaltungen aufrufbar sind.
In Deutschland gibt es etwa 575 umzusetzende OZG-Leistungen für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen. Diese sind in ca. 55 Lebens- und Geschäftslagen eingeteilt und in einem Leistungskatalog (Leika) zusammengefasst. Für eine Kreisverwaltung bedeutet dies, dass ca. 140 Leistungen auch online angeboten werden müssen. Eine detaillierte Bestandsaufnahme für die Kreisverwaltung Segeberg erfolgt gerade.
Was passiert dazu in Schleswig-Holstein?
Das Land Schleswig-Holstein hat 2018 ein OZG-Projektteam gebildet, welches gemeinsam mit ausgewählten Kommunen Referenzprozesse identifiziert und durch Dataport digitalisieren lässt mit dem Ziel, die fertigen Onlinedienste nach dem Prinzip „Eine für alle“ zur Nutzung durch andere Kommunen zur Verfügung zu stellen. Seit 2019 ist der zum 01.01.2019 gegründete ITVSH federführend für die Digitalisierung der Kommunen tätig und hat die Auswahl und Bestimmung der Referenzprozesse übernommen.
Was passiert dazu im FB Soziales, Jugend, Bildung, Gesundheit der Kreisverwaltung?
Der FB III ist hinsichtlich mehrerer Antragsverfahren Referenzkommune. Erste Gespräche mit dem MELUND fanden im Herbst 2018 statt, die erste Sitzung des Projektteams tagte im Frühjahr 2019. Es wurden aus 6 vorgeschlagenen Antragsverfahren drei als zu digitalisierende Referenzprozesse ausgewählt.
- Eingliederungshilfen für Minderjährige nach dem SGB IX (FD Eingliederungshilfe für Minderjährige (51.20))
- Kindertagespflege nach dem SGB VIII (FD Kita, Jugend, Schule, Kultur (51.10))
- Sozialhilfe und/oder Eingliederungshilfe für Erwachsene (FD Grundsatz- und Koordinierungsangelegenheiten Soziales & Integration (50.60), FD Soziale Sicherung (50.00), FD Eingliederungshilfe für Erwachsene (50.30))
Das Antragsverfahren „Antrag auf EGH für Minderjährige“ im FD 51.20 ist fertig digitalisiert, das Antragsverfahren „Kindertagespflege“ im FD 51.10 steht kurz vor der Fertigstellung. Beim dritten Verfahren „Mantelantrag für Sozialhilfe und/oder Eingliederungshilfe für Erwachsene“ wird gegenwärtig der Prototyp des Antrages von Dataport erstellt. Die Leistungen des dritten Antrags werden in drei Fachdiensten 50.60, 50.00 und 50.30 bearbeitet und von diesen gewährt.
Die Onlinedienste „EGH Minderjährige“ und „Kindertagespflege“ werden am 26.10.2020 im Beisein des Ministers Albrecht und des Landrates für die Bürger*innen nutzbar gemacht und online gestellt. Die Anträge werden dann über das Bürgerportal des Landes Schleswig-Holstein und den Internetauftritt des Kreises zu finden sein.
Wie sind wir vorgegangen?
Im Frühjahr 2019 wurden hinsichtlich der ersten zwei Anträge die Anforderungsaufnahmen durchgeführt und die Anforderungsdokumente erstellt. Dabei wurde genau erfasst, in welcher Reihenfolge welche Daten benötigt und aufgenommen werden müssen, und welche Dokumente ein Antragsteller bereithalten und im Antrag hochladen muss.
Nach fachlicher Prüfung der Anforderungsdokumente durch die Fachdienste wurden die Dokumente in die „Online-Dienste Factory“ bei Dataport gegeben und Prototypen der Onlinedienste erstellt.
Die Antragsverfahren „Antrag auf Eingliederungshilfe für Minderjährige“ und „Antrag auf Kindertagespflege“ wurden in wöchentlichen Abstimmungsgesprächen mit den Programmierern von Dataport in jeder einzelnen Antragsvariante getestet und die Korrekturen programmiert. Nun ist der „Antrag auf EGH Minderjährige“ fertig. Dieser und die Diensteinstiegsseite des „Antrages auf Kindertagespflege“ werden in den Ausschusssitzungen kurz vorgestellt werden.
Den dritten Antrag nennen wir „Mantelantrag für Sozialhilfe und/oder Eingliederungshilfe“. Die Konfiguration dieses Antrags ist nach Auffassung des MELUND und des ITVSH eine besondere und in der gewählten Form einmalig. Bei diesem Antrag kann der/die Antragsteller*in nach der Erfassung der persönlichen Daten (die für alle zu beantragenden Leistungen fast identisch sind), gleichzeitig bis zu sieben unterschiedliche Hilfeleistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) und nach dem SGB IX (Eingliederungshilfe für Erwachsene) beantragen. Innerhalb des Prozesses werden auch die kreisangehörigen Kommunen, die bestimmte Leistungen nach dem SGB XII für den Kreis gewähren, zu beteiligen sein. Dazu müssen in demselben Verfahren digitalisierte Informationen an die Kommunen übermittelt werden - das gab es in Schleswig-Holstein bislang nicht.
Die Zusammenarbeit des FB III und dem MELUND, Dataport und dem ITVSH ist ausgesprochen gut und vertrauensvoll. Das MELUND trägt sämtliche Kosten der Digitalisierung der Referenzprozesse des Kreises. Der ITVSH hat angefragt, ob der FB III weitere Referenzprozesse durchführen könnte. Neben den o.g. Abstimmungsrunden findet ein regelmäßiger Austausch zu grundsätzlichen Fragen auf Leitungsebene mit dem CIO des Landes, dem Geschäftsführer des ITVSH, der Projektleitung von Dataport und dem Referenten der Geschäftsstelle des LKT S.-H. statt.
Was war und ist das Wichtigste für uns - vom ersten Gespräch bis zur letzten Freigabe der Onlinedienste?
Den wichtigsten Part an dem Erfolg des OZG-Projektes im FB III haben die Mitarbeiter*innen der beteiligten Fachdienste geleistet. Von Beginn an haben sie an den wöchentlichen Aufnahme-, Koordinierungs- und Abstimmungsgesprächen unter Leitung der Fachbereichsexpertin E-Gov. Des FB III teilgenommen. Darüber hinaus haben sie die Papieranträge in ihre Einzelteile zerlegt, betrachtet, überlegt, wann muss was im Verfahren geschehen, welche Unterlagen werden wann benötigt und müssen im Dokument hochgeladen werden. Sie haben aus Sicht der Fachlichkeit geprüft, ob die Anträge korrekt und vor allem rechtssicher dargestellt sind. Sie wollen die Digitalisierung voran bringen und haben sich darauf eingelassen, in dem Referenzprojekt OZG neben ihren eigentlichen Aufgaben mitzuarbeiten. Dies ist nicht selbstverständlich. Daher ist es wichtig, auch an dieser Stelle den Mitarbeiter*innen der FD 51.20, 51.10, 50.00, 50.60 und 50.30 zu danken.
