Drucksache - DrS/2020/122
Grunddaten
- Betreff:
-
Buslinie 293: Antrag der Gemeinde Henstedt-Ulzburg auf Taktverdichtung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kreisplanung, Regionalmanagement, Klimaschutz
- Bearbeitung:
- Julia Maßow
- Verfasser 1:
- Claudius Mozer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz
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Entscheidung
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17.06.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz beschließt:
Gemäß KT-Beschluss vom 06.12.2018 ist vorgesehen, im Rahmen des nächsten Regionalen Nahverkehrsplans (RNVP) Kriterien zum Umgang mit Anträgen wie diesem zu entwickeln. Da diese Entscheidungsgrundlage noch nicht besteht, ist die Maßnahme bis auf Weiteres von der Gemeinde Henstedt-Ulzburg zu finanzieren. Eine Umsetzung ist unter dieser Voraussetzung zum 13.12.2020 möglich.
Sachverhalt
Zusammenfassung:
Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg hat mit Schreiben vom 27.02.2020 (siehe Anlage 1 Antrag der Gemeinde Henstedt-Ulzburg auf Ausbau der Buslinie 293) beim Kreis Segeberg als gesetzlichem ÖPNV-Aufgabenträger beantragt, die Buslinie 293 zum Fahrplanwechsel am 13.12.2020 auf einen Mo - Sbd durchgehenden 20-Min-Takt zu verdichten. Begründet wird dies damit, dass das gemeinsam von Gemeinde und Kreis beauftragte ÖPNV-Gutachten eine entsprechende Empfehlung abgegeben hat.
Gemäß KT-Beschluss vom 06.12.2018 ist vorgesehen, im Rahmen des nächsten Regionalen Nahverkehrsplans (RNVP) Kriterien zum Umgang mit Anträgen wie diesem zu entwickeln. Da diese Entscheidungsgrundlage noch nicht besteht, ist die Maßnahme bist auf Weiteres von der Gemeinde Henstedt-Ulzburg zu finanzieren. Eine Umsetzung ist unter dieser Voraussetzung zum 13.12.2020 möglich.
Sachverhalt:
Mit der Beauftragung eines gemeinsamen Gutachtens zur ÖPNV-Verbesserung verfolgten Kreis und Gemeinde das Ziel, damit effektiv zur Lösung der Verkehrsprobleme in Henstedt-Ulzburg beizutragen. Da die Henstedt-Ulzburger Politik das Ergebnis des Gutachtens nicht mitträgt, wurde mit der Gemeinde intensiv über das weitere Vorgehen diskutiert und schließlich verabredet, das Gutachten mit dem Ziel inhaltlich zu vertiefen, zu einem konsens- sowie umsetzungsfähigen Ergebnis zu kommen. Dabei werden insbesondere die Aspekte „Anbindung Bf. Meeschensee“ und „on demand-Angebote“ in den Fokus genommen (DrS/2020/015, UNK 12.02.2020 und HA 27.02.2020). Der im bisherigen Gutachten empfohlene Ausbau der Buslinie 293 wird nicht in Frage gestellt wird. Ein Vorziehen der 293-Verdichtung steht insofern im Einklang mit der Vertiefung des Gutachtens.
Darüber hinaus ist ein von montags bis sonnabends durchgehender 20-Min-Takt auf der Buslinie 293 auch fachlich uneingeschränkt zu befürworten. Denn die im Tagesverlauf auftretenden 40-Min-Taktabschnitte limitieren die Attraktivität der Buslinie 293 spürbar. Dieser Nachteil wiegt umso schwerer, als dass die Buslinie 293 mit Henstedt-Ulzburg und Norderstedt die beiden größten Kommunen des Kreises Segeberg zu großen Teilen erschließt und damit erkennbar große Nachfrage- und Verkehrsverlagerungspotenziale aufweist, dem 40-Min-Taktabschnitte nicht gerecht werden.
Da die 293 Norderstedt Mitte - Rhen - Henstedt-Ulzburg (- Kisdorf) verläuft, kann der Linienabschnitt nördlich Norderstedts nicht sinnvoll isoliert betrachtet werden. Vielmehr ist die integrierte Betrachtung des ganzen Linienverlaufs erforderlich, die zu dem Ergebnis führt, dass nur eine Fahrplanverdichtung der gesamten Linie sinnvoll und zielführend ist.
Gemäß KT-Beschluss vom 06.12.2018 (DrS/2018/043-2) wurde die kommunale ÖPNV-Mitfinanzierung seit 01.01.2019 (Leistungsstand Jahresfahrplan 2019) vom Kreis übernommen. Darüber hinaus können kreisangehörende Kommunen weiterhin zusätzliche ÖPNV-Leistungen initiieren. Für entsprechende Weiterentwicklungen, die über das Leistungsniveau 2019 hinausgehen und vom Kreis und/oder den Kommunen finanziert werden, sollen im Rahmen des nächsten RNVPs Kriterien entwickelt werden. Da dies noch nicht gegeben ist, steht die erforderliche Entscheidungsgrundlage bislang nicht zur Verfügung. Dementsprechend wird die Neueinrichtung der Buslinie 394 No. Mitte – Friedrichsgabe zum 15.12.2019 von der Stadt Norderstedt getragen (DrS/2019/180, UNK 04.09.2019).
Insofern ist die Umsetzung der Maßnahme zum Fahrplanwechsel am 13.12.2020 möglich, wenn der Finanzierung bis auf Weiteres von Henstedt-Ulzburg übernommen wird. Dies gilt analog für eine im Gesamtkontext erforderliche Verdichtung des Norderstedter 293-Linienabschnitts, was überdies im Einklang mit dem gültigen RNVP steht. Tatsächlich beschäftigt sich Norderstedt mit dem Thema. Ob und wann dies zu Beschlüssen führt, ist aktuell nicht bekannt. Klar ist, dass beide Stränge sinnvoll integriert und zu synchronisieren sind.
Die Maßnahmen werden ggf. neubewertet, sobald die o. g. Kriterien feststehen. Anzumerken ist zudem, dass die zunächst abgebaute bürokratisch-aufwendige Abrechnung von ÖPNV-Leistungen zwischen Kommunen und dem Kreis hiermit sukzessive wiederbelebt wird.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
X | Nein |
| Ja: |
| Darstellung der einmaligen Kosten, Folgekosten |
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| Mittelbereitstellung | |
| Teilplan: | |
| In der Ergebnisrechnung | Produktkonto: |
| In der Finanzrechnung investiv | Produktkonto: |
| Der Beschluss führt zu einer über-/außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung | ||
| in Höhe von |
| Euro |
| (Der Hauptausschuss ist an der Beschlussfassung zu beteiligen) |
| Die Deckung der Haushaltsüberschreitung ist gesichert durch | |
| Minderaufwendungen bzw. -auszahlungen beim Produktkonto: |
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| Mehrerträge bzw. -einzahlungen beim Produktkonto: |
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Bezug zum strategischen Management:
| Nein |
X | Ja; Ziel 4: Wir schaffen optimale Rahmenbedingungen für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und Beschäftigung und Ziel 7: Wir entwickeln den Natur-, Landschafts- und Klimaschutz konsequent qualitativ weiter; hier Themenfeld: ÖPNV fördern und verbessern; operationalisiert im Teilplan 547, Ziel 1: Kostendeckungsgrad halten und Ziel 2: Fahrgstzahlen mittelfristig steigern |
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Belange von Menschen mit Behinderung sind betroffen:
| Nein |
X | Ja Menschen mit Behinderung profitieren ebenso von der Ausweitung des ÖPNV-Angebotes in der Gemeinde Henstedt-Ulzburg. |
Belange von Menschen mit Behinderung wurden berücksichtigt:
| Nein |
X | Ja Es werden ausschließlich barrierefreie Busse bei Umsetzung der Maßnahme eingesetzt. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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754,9 kB
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